BT-Drucksache 18/1848

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1019, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1848
18. Wahlperiode 23.06.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Roland Claus,
Dr. Dietmar Bartsch, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch und
der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1019, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Aufwuchs der Mittel
für Entwicklungszusammenarbeit reicht bei weitem nicht aus, um mittelfristig
das Ziel zu erreichen, die ODA-Quote (Anteil der Entwicklungshilfe am Brut-
tonationaleinkommen), wie international vereinbart, auf 0,7 Prozent anzuhe-
ben.

2. Um mehr ODA effektiv abfließen lassen zu können und gleichzeitig den Auf-
bau staatlicher Systeme zu unterstützen, müssen die Beiträge an multilaterale
Institutionen erhöht werden.

3. Die Folgen von Naturkatastrophen in den Ländern des Südens, auch solche,
die Folge der Wirtschaftsweise des Nordens sind, wie durch den Klimawandel
ausgelöste Flutkatastrophen und Dürren, werden zunehmend zur Herausforde-
rung für die Entwicklungspolitik. Deshalb müssen wesentlich mehr Mittel zur
Verfügung gestellt werden, um den Klimawandel aufzuhalten, Klimawandel-
folgen abzufedern, unmittelbare Not lindern und den Übergang zur Entwick-
lungszusammenarbeit gestalten zu können. Auch die Unterstützung der syri-
schen Bürgerkriegsflüchtlinge erfordert noch weitere Anstrengungen, wie zu-
letzt der dramatische Appell des Welternährungsprogramms Ende Mai 2014
deutlich gemacht hat.

Drucksache 18/1848 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

4. Der Bundestag begrüßt, dass der Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung die Bekämpfung des Hungers zu einer zentralen Aufgabe
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erklärt. Die Hungerbekämpfung
und die Stärkung der ländlichen Entwicklung können am besten gelingen,
wenn Kleinbauern gestärkt werden. Ernährungssouveränität muss erreicht,
Abhängigkeit von internationalen Agrarkonzernen vermieden werden.

II. Der Einzelplan 23 – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung wird insgesamt um 1,039 Mrd. Euro aufgestockt. Die Sum-
me der Verpflichtungsermächtigungen wird um 2,5 Mrd. Euro erhöht.

III. Dabei werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

1. Stärkung der Vereinten Nationen und anderer Instrumente der multilateralen
Zusammenarbeit:

– In Kapitel 23 03 wird der Titel 687 01 „Beiträge an die Vereinten Nationen,
ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und in-
ternationale Nichtregierungsorganisationen“ um 104 Mio. Euro auf 240 Mio.
Euro erhöht. Um jeweils 40 Mio. Euro werden die Beiträge zum Entwick-
lungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und zum Fonds der Global
Partnership for Education (GPE-Fund) erhöht. Die Verpflichtungsermächti-
gung für kommende Haushaltsjahre beträgt 240 Mio. Euro.

– In Kapitel 23 03 wird der Titel 896 07 „Beitrag an den Globalen Fonds zur
Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM)“ um 180 Mio.
Euro auf 425 Mio. Euro erhöht. Die Verpflichtungsermächtigung für kom-
mende Haushaltsjahre beträgt 1 375 Mio. Euro.

2. Verstärkung der Übergangshilfe:
– In Kapitel 23 01 wird der Titel 687 06 „Entwicklungsfördernde und struktur-

bildende Übergangshilfe“ um 201 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro erhöht. Die
Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre wird um 120
Mio. Euro auf 150 Mio. Euro erhöht.

– In Kapitel 23 03 wird der Titel 687 02 „Beteiligung am Welternährungspro-
gramm“ um 27 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro erhöht. Dem Titel wird der Ver-
merk angefügt: „Die Mittel werden nicht für den Erwerb von gentechnisch
veränderter Nahrung bzw. gentechnisch verändertem Saatgut verwendet.“

– In Kapitel 23 01 wird der neue Titel „Wiederaufbau in Haiti“ eingefügt. Der
Titelansatz beträgt 100 Mio. Euro. Die Verpflichtungsermächtigung für die
kommenden Haushaltsjahre beträgt 100 Mio. Euro.

– In Kapitel 23 01 wird der neue Titel „Unterstützung für die syrischen Flücht-
linge“ eingefügt. Der Titelansatz beträgt 100 Mio. Euro. Die Verpflichtungs-
ermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre beträgt 100 Mio. Euro.

3. Stärkung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern:
– In Kapitel 23 01 werden dem Titel 896 03 „Bilaterale Technische Zusammen-

arbeit“ und dem Titel 896 06 „Internationale Zusammenarbeit mit Regionen
für nachhaltige Entwicklung“ der Vermerk angefügt: „Die Mittel werden zu
mindestens 30 Prozent für ländliche Entwicklung und Ernährungssouveränität
verwendet.“

– In Kapitel 23 03 wird dem Titel 687 03 „Förderung der internationalen Agrar-
forschung“ der Vermerk angefügt: „Die Mittel werden an folgende For-
schungsziele gebunden: Förderung angepasster Technologien, Nutzung und
Fortentwicklung indigenen Wissens, Einsatz erneuerbarer Energien in der
Landwirtschaft. Mindestens 25 Prozent der Mittel werden für die Unterstüt-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1848

zung des Aufbaus von Kapazitäten der Agrarforschung in afrikanischen Staa-
ten verwendet.“

– In Kapitel 23 10 wird dem Titel 896 31 „Sonderinitiative Eine Welt ohne
Hunger“ der Vermerk angefügt: „Die Mittel werden für die Förderung lokaler
und regionaler Strukturen verwendet. Die Förderung von Projekten unter Ein-
beziehung großer Agrarkonzerne wird ausgeschlossen.“

4. Erhöhung der Klimafinanzierung:
– In Kapitel 23 03 wird der Titel 896 09 „Entwicklungswichtige multilaterale

Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und
zum Klimaschutz“ um 66 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro erhöht.

– In Kapitel 23 10 wird der Titel 687 01 „Internationaler Klima- und Umwelt-
schutz“ um 120 Mio. Euro auf 260 Mio. Euro erhöht. Die Verpflichtungser-
mächtigung für kommende Haushaltsjahre wird um 200 Mio. Euro auf 230
Mio. Euro erhöht.

Berlin, den 23. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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