BT-Drucksache 18/1846

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1019, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1846
18. Wahlperiode 23.06.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Roland Claus, Dr. Dietmar
Bartsch, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1019, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 72 „Ziviler Friedensdienst“ um 31 Mio. Euro
auf 65 Mio. Euro erhöht. 15 Mio. Euro werden für die Anschubfinanzierung für
einen Europäischen Zivilen Friedensdienst zur Verfügung gestellt. Die Verpflich-
tungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre wird um 19,68 Mio. Euro
auf 60 Mio. Euro erhöht.
In Kapitel 23 03 wird der Titel 896 02 „Beitrag zum Europäischen Entwicklungs-
fonds“ um 45 Mio. Euro auf 715 Mio. Euro erhöht. Die zusätzlichen 45 Mio. Euro
sind für die Anschubfinanzierung für einen Afrikanischen Zivilen Friedensdienst
vorzusehen.
In Kapitel 23 01 wird dem Titel 687 06 „Entwicklungsfördernde und strukturbil-
dende Übergangshilfe“, dem Titel 896 03 „Bilaterale Technische Zusammenar-
beit“, dem Titel 896 06 „Internationale Zusammenarbeit mit Regionen für nachhal-
tige Entwicklung“ und dem Titel 896 11 „Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit –
Zuschüsse“ jeweils der Vermerk angefügt: „Die Verwendung von Mitteln im
Rahmen sicherheitspolitischer oder zivil-militärischer Zusammenarbeit ist ausge-
schlossen.“

Berlin, den 23. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Drucksache 18/1846 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Vor dem Hintergrund der Bürgerkriege in Syrien, in der Zentralafrikanischen Republik und in Südsudan und
des aufziehenden Bürgerkriegs in der Ukraine stellt sich die Notwendigkeit ziviler Konfliktprävention und
-bearbeitung umso deutlicher dar. Der zivile Friedensdienst muss zu einem zentralen Instrument der interna-
tionalen Politik ausgebaut werden. Bislang fristet er ein Nischendasein.
Zusätzlich müssen auf europäischer Ebene ein europäischer und auf afrikanischer Ebene, im Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union und AKP-Staaten, ein afrikanischer ziviler Friedensdienst
aufgebaut werden, um wirksame Alternativen zur zunehmenden Militarisierung der EU-Außenpolitik, insbe-
sondere auch in den Beziehungen zu Afrika, zu entwickeln.
Der sogenannte vernetzte Ansatz, der in aktuellen Papieren der Bundesregierung zur internationalen Politik,
zuletzt in den afrikapolitischen Leitlinien, formuliert wird und beispielsweise in der Kooperationsvereinba-
rung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit dem Bundesverteidigungsmi-
nisterium vom Juni 2011 und der Zusammenarbeit der GIZ mit Sicherheitsorganen in Saudi-Arabien bereits
zum Tragen kommt, ordnet hingegen Entwicklungszusammenarbeit zunehmend militärischen und geostrate-
gischen Zielen unter.
Die negativen Folgen für die Arbeit von Entwicklungs- und Hilfsorganisationen wurden von diesen vielfach
beklagt. Entwicklungspolitik muss Friedenspolitik sein. Die zivil-militärische Zusammenarbeit muss beendet
werden, weil sie entwicklungspolitischen Zielsetzungen entgegenläuft und Helferinnen und Helfer konkret
gefährdet.
Das gilt auch für die Arbeit privater Träger. Aus der Erfahrung mit der Afghanistan-Fazilität ist zu lernen,
dass es fahrlässig ist, hier Anreize für die Kooperation mit der Bundeswehr zu schaffen.

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