BT-Drucksache 18/1825

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1825
18. Wahlperiode 23.06.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael
Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner, Kersten
Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Weder eine Fortsetzung der kontinuierlichen Erhöhungen der Zuschüsse an
den Bundesnachrichtendienst aus dem Etat des Bundeskanzleramts, Einzel-
plan 04, noch die Finanzierung des geplanten umfassenden Ausbaus der tech-
nischen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes in Höhe von 300 Mio.
Euro in den kommenden 6 Jahren ist nach den derzeitigen rechtlichen Grund-
lagen zu rechtfertigen.

2. Sowohl die strategische Überwachung der grenzüberschreitenden Telekom-
munikation nach dem G10-Gesetz als auch die strategische Überwachung der
Telekommunikation im Ausland nach dem BND-Gesetz und die Nutzung von
Daten, die von der National Security Agency (NSA) oder anderen Auslands-
nachrichtendiensten deutschem Recht widersprechend gewonnen wurden, ste-
hen im Verdacht der Verfassungswidrigkeit.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

den Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst im Jahr 2014 um 50 Mio. Euro zu
kürzen und den jährlichen Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst in den Folge-
jahren bis zum Zeitpunkt einer verfassungskonformen Neuregelung des G10- und
des BND-Gesetzes auf 400 Mio. Euro zu beschränken.

Berlin, den 23. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Drucksache 18/1825 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst im Jahr 2014 mehr
als 552 Mio. Euro betragen. Somit wäre in 2014 (552 590 T ) – nach 2013 (531 171 T ) und 2012 (504 770
T ) – erneut ein erheblicher Aufwuchs im Etat des Geheimdienstes zu verzeichnen.
Zugleich haben die Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem
und Prof. Dr. Matthias Bäcker als Sachverständige in der Anhörung des 1. Untersuchungsausschusses am 22.
Mai 2014 einhellig festgestellt, dass die Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes verfassungs-
widrig ist. Das gelte sowohl für die strategische Überwachung der grenzüberschreitenden Telekommunika-
tion nach dem G10-Gesetz als auch für die strategische Überwachung der Telekommunikation im Ausland
nach dem BND-Gesetz sowie für die Nutzung von Daten, die von der NSA oder anderen Auslandsnachrich-
tendiensten widerrechtlich gewonnen wurden.
Ferner ist durch Medienveröffentlichungen (Süddeutsche Zeitung, 9. Mai 2014, www.sueddeutsche.de; Neu-
es Deutschland, 17. Mai 2014, www.neues-deutschland.de) bekannt geworden, dass der Bundesnachrichten-
dienst eine „Strategische Initiative Technik“ eingeleitet hat, mit der die strategischen Überwachungskapazitä-
ten modernisiert und ausgebaut werden sollen. Dazu sollen bis zum Jahr 2020 Mittel in Höhe von 300 Mio.
Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Dabei haben nach Aussagen der Sachverständigen in der
5. Sitzung des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gerade die rasanten technischen Entwicklun-
gen des letzten Jahrzehnts dazu beigetragen, Kerntätigkeiten des BND ins verfassungsrechtliche Abseits zu
rücken.
Eine wirksame Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes, die ihn auf dem Boden der Verfassung hätte halten
könnten, ist offensichtlich nicht gegeben. Eine Kontrolle des Nachrichtendienstes durch eine Beschränkung
der Budgetierung vermag das verfassungsrechtliche Defizit nicht ausgleichen, ist aber angesichts der maßlo-
sen Ausbaupläne als Not- und Sofortmaßnahme dringend erforderlich.

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