BT-Drucksache 18/1778

Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015

Vom 17. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1778
18. Wahlperiode 17.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Kerstin Kassner, Jan Korte,
Dr. Gesine Lötzsch, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann und der
Fraktion DIE LINKE.

Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015

Mit Anschreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) vom 22. Mai 2014 erhielten der Haushaltsausschuss und der Ausschuss
für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages einen Bericht
zu den Projektvorschlägen für den neuen Bundesverkehrswegeplan, der auch
Listen mit den zu überprüfenden Projekten enthält (Ausschussdrucksache
18(15)45). Während Straßenprojekte nur durch die Bundesländer angemeldet
werden konnten, konnte für die Schienenwege „praktisch jedermann Projekte
vorschlagen“ (ebd.). Nicht ersichtlich aus der Übersicht über die „Projektvor-
schläge für den neuen Bundesverkehrswegeplan Schiene“ ist, wer die knapp
400 Projektvorschläge Schiene jeweils eingereicht hat, insbesondere auch nicht,
welche davon die DB Netz AG selber vorgeschlagen hat. Für die Bundeswasser-
straßen gilt: „Für den Verkehrsträger Wasserstraße werden die Projektdefini-
tionen durch das BMVBS und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-
des vorgenommen. Von den Ländern konnten hierzu Projektideen beim BMVBS
eingereicht werden.“ (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/220).
Für alle drei Verkehrsträger gilt, dass je umfangreicher die Liste derjenigen Pro-
jekte, die als laufend gelten und nicht erneut überprüft werden, desto geringer
der Spielraum für die Aufnahme neuer Projekte ist: „Die erneute Bewertung
aller noch nicht laufenden Projekte ist Grundvoraussetzung für eine ergebnis-
offene und bedarfsorientierte Priorisierung. Jede Projektidee muss unabhängig
vom Anmelder oder dem Planungsstand beweisen, dass sie zur Lösung der drän-
genden Probleme der Verkehrssysteme beitragen kann und wirtschaftlich ist“
(siehe Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages 18/35, Anlage 7, S. 2983).
Deswegen werden, so die Aussage des BMVI, „im Bundesverkehrswegeplan
2015 auch Projekte noch einmal bewertet, die schon sehr weit geplant, teilweise
sogar schon planfestgestellt sind“ (ebd.). „Ausgenommen und damit nicht er-
neut bewertet werden nur einige wenige Vorhaben, die als ‚laufend‘ gelten. Dazu
zählen Maßnahmen, die bereits im Bau sind, bei denen zurzeit davon ausgegan-
gen wird, dass bis voraussichtlich Ende 2015 mit dem Bau begonnen wird“
(ebd.). Vor dem Hintergrund, dass beispielsweise an der A 100 in Berlin und der
A 49 in Hessen auch Bauabschnitte als „laufend“ gelten, die mangels Planungs-
recht im Jahr 2015 noch nicht in Bau sein können, wirft die Einstufung von Pro-
jekten als „laufend“ Fragen auf.

Drucksache 18/1778 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann genau wird die Prüfung und Konsolidierung der angemeldeten Pro-

jekte jeweils abgeschlossen sein (bitte gegebenenfalls für die drei Verkehrs-
träger getrennt angeben)?

2. Welche Projekte an Bundeswasserstraßen wurden jeweils von wem ange-
meldet?

3. Welche Bundesländer haben jeweils welche Projektideen für Projekte an
Bundeswasserstraßen beim (damaligen) Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingereicht?

4. Wie hoch sind einerseits die Kosten je Projekt (bitte jeweils das Jahr der
letzten Kostenermittlung angeben) und die Kosten aller voraussichtlich neu
zu bewertenden Projekte an Bundeswasserstraßen insgesamt?

5. Welche Projekte für Schienenwege des Bundes wurden jeweils von wem an-
gemeldet (bei im Zuge der bereits erfolgten Bereinigung um Doppelungen
oder durch Zusammenfassung mehrerer angemeldeter Projekte bitte jeweils
alle Anmelder nennen)?

6. Wie hoch sind einerseits die von den Anmeldern jeweils genannten Kosten
(bitte jeweils das Jahr der letzten Kostenermittlung angeben) und anderer-
seits die derzeit abzuschätzenden Kosten aller (neu) zu bewertenden Schie-
nenprojekte insgesamt?

7. Wie hoch sind, jeweils pro Bundesland, die – sich aus den bislang geschätz-
ten Kosten bzw. den von den Ländern für neue Projekte genannten – Ge-
samtkosten aller (neu) zu bewertenden Straßenprojekte?

8. Wie hoch sind, jeweils pro Bundesland, die, einschließlich der dieses Jahr
aufzuwendenden Ausgaben, Kosten für die Beendigung aller als laufend be-
zeichneten Straßenprojekte?

9. Welche geplanten Bauabschnitte welcher Autobahn- und Bundesstraßen-
projekte, die derzeit noch nicht in Bau sind, wurden jeweils warum als lau-
fende Projekte eingestuft und dem Bezugsfall zugeordnet?

10. Bei welchen dieser Bauabschnitte liegt derzeit kein rechtskräftiger Planfest-
stellungsbeschluss vor?

11. Welche Straßenprojekte sollen nach derzeitigem Stand neu in den Straßen-
bauplan 2015 eingestellt werden?

12. Wieso wurde der Neubau der A 100 in Berlin bis zur Storkower Straße als
laufendes Projekt eingestuft, obwohl derzeit lediglich der 16. Bauabschnitt
bis zum Treptower Park in Bau ist und für den geplanten 17. Bauabschnitt
bis zur Frankfurter Allee das Planfeststellungsverfahren noch nicht einmal
begonnen wurde, und im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich
im Weiteren Bedarf eingestuft ist?

13. Wieso wurde der Neubau der gesamten A 49 in Hessen von der Anschluss-
stelle (AS) Schwalmstadt bis zum geplanten Autobahndreieck A 5/A 49
durchgängig als laufendes Projekt eingestuft, obwohl nach Information der
Fragesteller derzeit lediglich im Abschnitt von der AS Schwalmstadt isoliert
der Tunnel Frankenhain bis zur AS Neuental in Bau ist?

14. Haben die Länder, vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestags-
drucksache 18/549, dass für „jedes erwogene Investitionsvorhaben der Bun-
desfernstraßen […] nachzuweisen (ist), dass eine Alternativen-Prüfung er-
folgt ist“, für jedes im neuen Bundesverkehrswegeplan zu untersuchende
Vorhaben eine entsprechende Alternativen-Prüfung nachgewiesen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1778
Wenn ja, wann, und wie werden diese Alternativen-Prüfungen öffentlich ge-
macht?
Wenn nein, für welche Projekte haben die Länder keine Alternativen-Prü-
fung nachgewiesen, und wie verfährt die Bundesregierung in diesen Fällen?

15. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung sämtliche von Dritten bei den
Bundesländern vorgeschlagenen Alternativen zu Straßenprojekten der Län-
der von diesen in die Alternativen-Prüfungen einbezogen?
Wenn nein, warum nicht, und zu welchen Projekten wurden von Dritten vor-
geschlagene Alternativen nicht berücksichtigt?

16. Wann genau werden die Projektdossiers im Projektinformationssystem
PRINS öffentlich zugänglich gemacht (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 17. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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