BT-Drucksache 18/173

Vorschlag zur Einbindung militärischer Kapazitäten in die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union im Mittelmeer und zum Einsatz von NATO-Schiffen

Vom 6. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/173
18. Wahlperiode 06.12.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der
Fraktion DIE LINKE.

Vorschlag zur Einbindung militärischer Kapazitäten in die Flüchtlingspolitik der
Europäischen Union im Mittelmeer und zum Einsatz von NATO-Schiffen

Nach den Schiffsunglücken vor Lampedusa Anfang Oktober 2013 mit Hunder-
ten Toten hatte auch die Europäische Union neue Maßnahmen eingeleitet. Auf
Vorschlag Italiens wurde die Angelegenheit zunächst beim Treffen der EU-In-
nenminister in Luxemburg erörtert (Ratsdok. 16394/13). Im Ergebnis richteten
die Minister eine „Taskforce Mittelmeer“ ein, die von der Europäischen Kom-
mission geführt wird. Ihr gehören neben den Mitgliedstaaten und weiteren
Agenturen auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) an. Die „Task
Force“ soll Vorschläge für das nächste Innenministertreffen am 5. Dezember
2013 machen, die dort zunächst beraten und zwei Wochen später auf dem EU-
Gipfel eingebracht werden. Allerdings geht es dabei vor allem um kurzfristige
Maßnahmen, die Migrationsbewegungen auf dem Mittelmeer zu kontrollieren
und einzudämmen.
Mit dem Ratsdok. 16394/13 hat der zivil-militärische Auswärtige Dienst ein
Papier an die Delegationen der Mitgliedstaaten vorgelegt, das eine von der
Europäischen Union geführte Militärmission im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) im Mittelmeer anregt. Dies war
anscheinend am 24. Oktober 2013 von der italienischen Regierung gegenüber
dem EAD vorgeschlagen worden. Italien hatte im Oktober 2013 selbst eine ge-
meinsame Operation von Marine, Luftwaffe und Küstenwache gestartet, um die
Überfahrt von Flüchtlingen aus Libyen oder Tunesien zu verhindern. Laut dem
EAD könnte die EU-Militäraktion von einer Kommandozentrale im britischen
Northwood gesteuert werden, die auch die EU-Mission ATALANTA leitet.
Möglich wäre aber auch die Aktivierung eines Hauptquartiers in Rom. So
könnte auch die „Standing NATO Maritime Group 2“ eingebunden werden.
Dabei handelt es sich um einen Flottenverband von sieben Kriegsschiffen, mit
denen die NATO im Mittelmeer kurzfristig einsetzbare Kräfte vorhält.
Der Militäreinsatz könnte laut dem EAD mit FRONTEX (Europäische Agentur
für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union) und der italienischen Operation „Mare Nostrum“ koope-
rieren. Dort setzt Italien nach Medienberichten bereits Drohnen ein (Defense-
News, 21. Oktober 2013). Der „Mehrwert“ einer militärischen EU-Operation
wird vom EAD vor allem mit besseren Aufklärungskapazitäten angegeben.
Während die GSVP laut dem EAD nicht für Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in
Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuständig sei, könne sie aber insbeson-

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dere dazu beitragen, deren irreguläre Einwanderung über das Mittelmeer zu ver-
hindern. Das Militär soll demnach lokale Strukturen festigen und Überwachungs-
kapazitäten erhöhen („CSDP should focus on supporting in the development of
local capacities in order to fight against illicit trafficking by sea and in particular
THB, but also human smuggling and illegal migration and an increase of surveil-
lance and interception capabilities, with which capabilities to save persons in
distress would increase as well“).
Dass neue EU-Maßnahmen zur Aufrüstung der Grenzüberwachung zu noch ris-
kanteren Überfahrten und mithin noch mehr Toten führen könnte, bestätigt der
EAD sogar. Dies würde demnach vor allem zu noch mehr Schmuggel und „Men-
schenhandel“ führen. An Überwachungskapazitäten im Mittelmeer mangelt es
aber nicht. Am 2. Dezember 2013 geht das neue Grenzüberwachungssystem
EUROSUR in zunächst 18 Mitgliedstaaten in Betrieb. Bilder und Daten ver-
schiedener Sensoren werden von „nationalen Koordinierungszentren“ an den
Außengrenzen in Echtzeit übermittelt, FRONTEX in Warschau fungiert als
Hauptquartier. Über das regionale Netzwerk „Seahorse“ zur Überwachung des
Mittelmeers würde auch Libyen indirekt an EUROSUR beteiligt (Ratsdok.
15906/12).
Die Kooperation mit Behörden nordafrikanischer Länder zur Flüchtlingsabwehr
soll nun ausgebaut werden. Die Regierungen könnten nach dem Vorschlag des
EAD ebenfalls militärische Kapazitäten für die vom EAD anvisierte EU-Opera-
tion zur Verfügung stellen. Ihr militärischer Charakter wird vom EAD sogar ge-
lobt, um Tunesien, Ägypten und Libyen eine Teilnahme überhaupt zu ermög-
lichen. Denn die Länder hätten kaum grenzpolizeiliche Kapazitäten, die auf
Hoher See eingebracht werden könnten. So könne die Operation sogar dazu
dienen, entsprechende Fähigkeiten zu entwickeln. Mehrmals wird die EU-Mis-
sion EUBAM Libyen genannt, die jährlich 30 Mio. Euro für den Aufbau und die
Ausbildung einer militärischen Gendarmerie und einer militärischen Küsten-
wache zur Grenzüberwachung investiert (euobserver.com, 18. November 2013).
Die EU-Operation im Mittelmeer soll einen „günstigen Moment“ schaffen, der-
zeit geführte Gespräche zur Migrationskontrolle zum Abschluss zu bringen. Mit
Marokko und der Türkei wird seit Jahren ein sogenanntes Rückübernahmeab-
kommen verhandelt, um Flüchtlinge ungehindert in die Länder zurückzuschie-
ben, sofern sie über deren Grenzen in Mitgliedstaaten einreisten. Allerdings wei-
gern sich die beiden Länder, da ihnen im Gegenzug Zugeständnisse seitens der
Europäischen Union fehlen (www.heise.de, 27. Juni 2013). Nun schlägt der
EAD weitere „finanzielle Unterstützung“ vor, die im Falle der Türkei an die
Syrien-Politik gekoppelt werden müsste. Dies könnte sich demnach sogar posi-
tiv auf die EU-Beitrittsverhandlungen auswirken. Die Maßnahmen müssten sich
laut dem EAD im Übrigen nicht auf das südliche Mittelmeer beschränken, son-
dern könnten etwa auf Jordanien ausgeweitet werden.
Im EAD-Papier wird selbst darauf verwiesen, welch hohe politische Brisanz
eine Militärmission im Bereich von Migration und Asyl im Mittelmeer haben
könnte. Gewarnt wird vor einem „negativen medialen Effekt“, wenn etwa Zei-
tungen mit Überschriften wie „Festung Europa“ oder „Kriegsschiffe gegen
Flüchtlinge“ aufmachen würden. In der Mitteilung verliert der EAD aber kein
Wort darüber, wie zu verfahren wäre, wenn Schiffe auf offener See vom Militär
aufgebracht würden. FRONTEX Italien und Griechenland übergeben Flücht-
linge den Behörden Libyens, Tunesiens oder der Türkei, ohne dass Anträge auf
Asyl überhaupt geprüft werden. Für diese menschenrechtswidrige Praxis sind
sie nicht nur von Menschenrechtsorganisationen heftig kritisiert worden (vgl.
www.proasyl.de „Fatal Alliance: EU-Libya Cooperation on the prevention of
illegal immigration“). Flüchtlingsorganisationen haben für diese Praxis den Ter-
minus „Push back-Operationen“ geprägt. In der gegenwärtig diskutierten „Ver-
ordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Rege-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/173
lungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen“ wird diese Politik des Zu-
rückweisens (Ausschiffung) nach Ansicht der Fragesteller sogar festgeschrieben
(Ratsdok. 15877/13). Es kann kaum erwartet werden, dass ein Militäreinsatz
diese nach Auffassung der Fragesteller menschenrechtswidrige Praxis korrigie-
ren könnte. Im Gegenteil steht zu befürchten, dass die EU-Migrationspolitik nun
weiter militarisiert wird – die zynische Antwort der Europäischen Union auf die
emanzipatorischen Umbrüche in den Ländern südlich und östlich des Mittel-
meers.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist das Dokument „Migration Flows in the Southern Neighbourhood and

their External Relations Perspective – Possible Avenues for Dialogue and Co-
operation with Partner Countries, including Options for a CSDP Operation“
(Ratsdok. 16394/13) nach Kenntnis der Bundesregierung zustande gekom-
men?

2. Wie kam die Einrichtung einer „Taskforce Mittelmeer“ nach Kenntnis der
Bundesregierung zustande, wer hatte den Vorschlag eingebracht, welche Ar-
gumente wurden hierfür vorgetragen, und wie hat sich die Bundesregierung
hierzu positioniert?

3. Mit welchen Abteilungen und welchen Aufgaben nehmen die Europäische
Kommission, die Mitgliedstaaten, der Europäische Auswärtige Dienst und
die EU-Agenturen nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Task Force“
teil?

4. Welche Vorschläge hat die „Task Force“ beim Innenministertreffen am
5. Dezember 2013 gemacht, inwiefern wurden diese kontrovers diskutiert,
und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?

5. Welche Verabredungen zur Arbeit der „Task Force“ wurden getroffen, und
wie wird sich die Bundesregierung, auch über EU-Agenturen, darin einbrin-
gen?

6. Wann hat die Bundesregierung das Ratsdokument 16394/13 erhalten, in wel-
chen Bundesbehörden wird es behandelt, und welche (auch vorläufigen) Be-
wertungen kann sie hierzu mitteilen?
a) Auf welche europarechtlichen Regelungen oder Vereinbarungen würde

sich eine etwaige EU-Militäroperation stützen?
b) Auf welche Weise trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass

das Papier am 24. Oktober 2013 von der italienischen Regierung gegen-
über dem EAD vorgeschlagen worden war?

c) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Italien die
Maßnahme mit seiner Operation „Mare Nostrum“ synchronisieren will?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwieweit Italien hier be-
reits Drohnen einsetzt?

7. Welche Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint,
wenn der EAD von einer Kommandozentrale im britischen Northwood und
im italienischen Rom spricht, von denen aus die Militäroperation im Mittel-
meer gesteuert werden könnte?

8. Auf welche technische und organisatorische Weise wäre es nach Einschät-
zung der Bundesregierung möglich, auch die „Standing NATO Maritime
Group 2“ in die Operation einzubinden?

9. Wie wäre dies nach Einschätzung der Bundesregierung politisch zu bewer-
ten, da es um die Bekämpfung unerwünschter Migration mit militärischen
Mitteln geht?

Drucksache 18/173 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller (und auch des
EAD), dass eine Aufrüstung der Grenzüberwachung zu noch riskanteren
Überfahrten und mithin noch mehr Toten führen könnte (bitte begründen)?

11. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung verfahren werden, wenn
Schiffe oder Boote mit Flüchtlingen auf offener See vom Militär der EU-
Mitgliedstaaten oder der NATO aufgebracht würden?
a) Welche gesetzlichen Regelungen zur Behandlung der Flüchtlinge wür-

den greifen?
b) Inwiefern wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung unter militä-

rischem Kommando einer von der NATO oder Europäischen Union
geführten Operation möglich, Flüchtlinge den Behörden Libyens, Tune-
siens oder der Türkei zu übergeben, ohne dass diese zuvor europäisches
Festland erreicht hätten, um dort etwaige Anträge auf Asyl stellen zu
können?

c) Wie könnten nach Ansicht der Bundesregierung „Push back-Operatio-
nen“ zur nach Auffassung der Fragesteller menschenrechtswidrigen Zu-
rückweisung auf offener See ausgeschlossen werden?

d) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu in der gegenwärtigen Diskus-
sion zur „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen“
(Ratsdok. 15877/13) positioniert?

e) Inwiefern ist die Bundesregierung mit den gegenwärtigen Einwänden der
EU-Mittelmeeranrainer zu Änderungen der vorgeschlagenen Artikel 9
(Such- und Rettungssituationen) und Artikel 10 (Ausschiffung) der Ver-
ordnung (Ratsdok. 15877/13) einverstanden, bzw. welche gegenläufigen
Vorschläge hat sie hierzu eingebracht?

12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Trainings für die
militärische libysche Küstenwache im Rahmen von EUBAM Libyen auch
das Aufbringen von Flüchtlingsbooten beinhalten (Libya Herald, 21. No-
vember 2013)?
a) Inwieweit war oder ist es möglich, im Rahmen der Zusammenarbeit

in EUBAM auch Meldungen zu verifizieren, wonach die libysche
Küstenwache oder Marine auf Flüchtlingsboote geschossen hat
(www.maltatoday.com vom 12. Oktober 2013)?

b) Wie werden derartige Vorfälle innerhalb von EUBAM thematisiert, um
sie für die Zukunft auszuschließen?

13. Wozu trainieren die eigentlich nur für die Grenzsicherung zuständigen,
neuen militärischen „Border Guards“( Bundestagsdrucksache 17/14417) im
Rahmen von EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung auch
Techniken für Spezialtruppen, darunter etwa das Abseilen oder die „Rettung
von Geiseln“ (Libya Herald, 8. November 2013)?

14. Da die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage keine Kennt-
nis über die Einbindung Libyens in das regionale EU-Grenzüberwachungs-
netzwerk „Seahorse Mediterranian“ im Mittelmeer zu haben vortrug und
auch nichts über eine hiermit einhergehende, indirekte Einbindung in das
Grenzüberwachungssystem EUROSUR wusste (Bundestagsdrucksache
17/14417), welche Schlussfolgerungen zieht sie mittlerweile aus entspre-
chenden Angaben im Ratsdokument 15906/12?
a) Was ist der Bundesregierung über die weitere Einbindung von Libyen in

das neue, regionale Überwachungsnetzwerk „Seahorse Mediterranian“
bekannt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/173
b) Welche libyschen Lagezentren werden hierfür genutzt?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Lagezentren an italienische

Einrichtungen angebunden werden sollen, und wenn ja, welche Informa-
tionen hat sie darüber?

d) Was ist der Bundesregierung (etwa über die Teilnahme an EUBAM)
darüber bekannt, welchen Fortschritt die Installation eines satellitenge-
stützten Überwachungssystems für die Land- und Seegrenzen Libyens
genommen hat und wer das System errichtet (REUTERS DEUTSCH-
LAND, 27. November 2013)?

15. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Aussage des EAD, wonach die GSVP zwar nicht für Flüchtlinge
nach ihrer Ankunft in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zustän-
dig sei, aber insbesondere zur Verhinderung ihrer irregulären Migration auf
dem Mittelmeer beitragen könne?

16. Wie ist es nach Einschätzung der Bundesregierung gemeint, wenn der EAD
davon spricht, dass eine Militäroperation lokale Strukturen festigen und
Überwachungskapazitäten erhöhen könne („CSDP should focus on sup-
porting in the development of local capacities in order to fight against illicit
trafficking by sea and in particular THB, but also human smuggling and
illegal migration and an increase of surveillance and interception capabili-
ties, with which capabilities to save persons in distress would increase as
well“)?

17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
(auch vorläufig) aus dem Vorschlag des EAD, die Kooperation mit Regie-
rungen nordafrikanischer Länder zur Überwachung und Patrouille des Mit-
telmeers zu suchen?
a) Inwiefern befürwortet die Bundesregierung, wenn diese wie vom EAD

vorgetragen, keine grenzpolizeilichen, sondern militärische Kapazitäten
zur Verfügung stellen sollen, da diese im Vergleich zu zivilen Fähigkei-
ten besser entwickelt seien?

b) Inwiefern könnte die vom EAD vorgeschlagene Operation nach Ansicht
der Bundesregierung sogar dazu dienen, entsprechende Fähigkeiten
überhaupt zu entwickeln?

18. Auf welche Weise könnte die Operation der Europäischen Union im Mittel-
meer nach Ansicht der Bundesregierung, wie vom EAD vorgetragen, dabei
helfen, sonstige Abkommen mit Mittelmeeranrainern zum Abschluss zu
bringen, darunter etwa Abschiebeabkommen mit Marokko und der Türkei?

19. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, entsprechende Maßnahmen
müssten sich nicht auf das südliche Mittelmeer beschränken, sondern könn-
ten etwa auf Jordanien ausgeweitet werden?

20. Was ist der Bundesregierung über den Zeit- bzw. Fahrplan zum Abschluss
einer „Mobilitätspartnerschaft“ der Europäischen Union mit Tunesien be-
kannt, wie hat sie sich in entsprechende Verhandlungen eingebracht, und
wie hat sie sich zu den Vorschlägen positioniert?

21. Welche Regelungen trifft der gegenwärtige Entwurf hinsichtlich einer Er-
leichterung von Abschiebungen, der Bevorzugung bestimmter Gruppen bei
der Visavergabe, der besseren Überwachung und Kontrolle von Ein- und
Ausreisen sowie der (verbesserten) Möglichkeit, in Tunesien Asyl zu bean-
tragen oder zu erhalten?

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22. Welche Zusagen werden der tunesischen Regierung im Gegenzug gemacht,
und welche hatte diese im Verlauf der Verhandlungen erst durchsetzen
müssen?

23. Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden mit der libyschen,
ägyptischen und tunesischen Regierung im Rahmen bi- oder multilateraler
Vereinbarungen in den Bereichen Justiz und Inneres gegenwärtig zusam-
men, und welche ihrer Behörden sind daran in welchen Projekten befasst?

24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des EAD zur hohen
politische Brisanz eine Militärmission im Bereich von Migration und Asyl
im Mittelmeer?

25. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den vom EAD beschriebenen, möglichen „negativen medialen Effekt“,
wenn etwa Zeitungen mit Überschriften wie „Festung Europa“ oder
„Kriegsschiffe gegen Flüchtlinge“ aufmachen, und wie wird sie diesen Mel-
dungen begegnen?

Berlin, den 4. Dezember 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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