BT-Drucksache 18/1610

Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater Rüstungsfirmen an öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/851)

Vom 2. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1610
18. Wahlperiode 02.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko,
Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Stefan Liebich, Cornelia Möhring,
Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner,
Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater
Rüstungsfirmen an öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/851)

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage war aus Sicht der Fragesteller an einigen
Stellen unzureichend und die Fragesteller erbitten die gewünschten Informa-
tionen.
Auch wenn die Fragesteller anerkennen, dass die einzelnen Forschungsprojekte
an öffentlichen Forschungseinrichtungen nicht im direkten Verantwortungs-
bereich der Bundesregierung liegen, gehen die Fragesteller allerdings davon aus,
dass die erbetenen Informationen bezüglich der Forschungsaufträge von priva-
ten Firmen für die Bundesregierung in Erfahrung zu bringen sind, da sie – wie
in der Antwort erwähnt – „in den Aufsichtsgremien der außeruniversitären For-
schungseinrichtungen […] vertreten“ ist. Darüber hinaus finanziert der Bund die
öffentlichen Forschungseinrichtungen maßgeblich und diese sind somit auch der
Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig. Gerade auch wenn Deutsch-
land sich an der Ächtung verschiedenster Kriegswaffen beteiligt, müsste es im
Interesse der Bundesregierung sein, eine Übersicht zu bekommen, welche priva-
ten Rüstungsforschungsprojekte an den öffentlichen Forschungseinrichtungen
und Hochschulen stattfinden.
Bezogen auf eine Entbindung der Hochschulen vom Transparenzgebot bezüg-
lich Forschungsprojekten, die von der Bundeswehr bzw. dem Bundesminis-
terium der Verteidigung (BMVg) finanziert werden, würden die Fragesteller
sich über eine einzelfallspezifische Aufstellung freuen, die die Bundesregierung
ihn ihrer Antwort anbietet.
Bei der möglichen direkten oder indirekten Involvierung von Mitteln der Deut-
schen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) in die Bearbeitung der vom BMVg
in Auftrag gegebenen Projekte würden die Fragesteller sich ebenfalls eine Klä-
rung wünschen.
Angesichts des möglichen Umfangs der Recherchearbeiten zur vorliegenden
Kleinen Anfrage erklären sich die Fragesteller vorab mit einer Verlängerung der
Antwortfrist einverstanden.

Drucksache 18/1610 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über militärische, wehrtechnisch

relevante oder „Dual-Use“-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öf-
fentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die nicht Einrichtun-
gen der Bundeswehr sind (bitte jeweils Projektname, Projektnummer bzw.
Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und
Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung sortieren)?

2. Was versteht die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 11 auf Bundes-
tagsdrucksache 18/851 unter den stets notwendigen „Einzelfallbetrachtun-
gen“, und werden diese seitens der Bundesregierung realisiert?
Kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Beispiele für Einzel-
fälle, die geprüft wurden, nennen (bitte nach Hochschule, Fachbereich, Pro-
jekt, Art und Ort der Veröffentlichung sortieren)?

3. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung alle an den konkreten Projek-
ten wissenschaftlich arbeitenden Personen individuell befähigt, eine juristi-
sche Einschätzung zu treffen – entsprechend der gesetzlichen Regelungen
des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschafts-
gesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen – Abwä-
gungen zwischen Wissenschaftsfreiheit und der Friedensabsicht des Grund-
gesetzes – wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/851
vorgeschlagen?

4. Werden bei der DFG im Rahmen der Begutachtung und Entscheidung über
die Mittelvergabe für konkrete Forschungsprojekte – wie in der Antwort zu
Frage 12 dargestellt – Erkundigungen eingeholt, ob Kooperationspartnerin-
nen und Kooperationspartner der antragsstellenden Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler aus Geldern des Ressortforschungsetats des BMVg
finanziert werden?
Gibt es Bewerbungen um DFG-Mittel, bei denen auf Vorfeldforschung im
Rahmen von Aufträgen seitens des BMVg verwiesen wird?
Gibt es Bewerbungen um DFG-Mittel, bei denen das konkrete Forschungs-
projekt Teil eines übergeordneten Projekteverbunds ist, und wenn ja, werden
Teilprojekte seitens des BMVg bzw. privater Rüstungsfirmen finanziert?

Berlin, den 30. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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