BT-Drucksache 18/1442

Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus

Vom 14. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1442
18. Wahlperiode 14.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus

Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von teil-
weise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog
„Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren
Musliminnen und Muslime in rassistischer, fremdenfeindlicher, beleidigender,
hasserfüllter und zum Teil gewaltverherrlichender Weise pauschal erniedrigt
und beschimpft. Aus Sicht der Islamhasserinnen und Islamhasser, die weder
zwischen den verschiedenen islamischen Richtungen noch zwischen militanten
Djihadistinnen und Djihadisten und friedlichen Gläubigen unterscheiden, ist der
Islam keine Religion, sondern eine zu bekämpfende politische Ideologie. So
wird auf PI behauptet, Muslime strebten nach der Weltherrschaft und untergrü-
ben dafür die Souveränität demokratischer Staaten, deren Rechtsordnung sie un-
terwanderten. „Die Ausbreitung des Islam bedeutet, dass unsere Nachkommen
– und wahrscheinlich schon wir selbst – in zwei, drei Jahrzehnten in einer weit-
gehend islamisch geprägten Gesellschaft leben müssen, die sich an der Scharia
und dem Koran orientiert und nicht am Grundgesetz und an den Menschenrech-
ten“, heißt es auf PI. Am Ende eines im Sommer 2013 über PI verbreiteten Hass-
videos einer „Anti Islam Fraktion“, in dem vermummte Männer einen Koran
verbrennen, heißt es: „Gib Islam keine Chance!“. In vielen deutschen Städten
sowie in der Schweiz und Österreich haben sich mittlerweile PI-Ortsgruppen ge-
bildet. So rätseln Behörden laut Informationen des Nachrichtenmagazins „DER
SPIEGEL“, ob es sich lediglich um einen rechtlich schwierig zu überwachenden
Blog oder eine Organisation handelt; Verfassungsschützer sprechen demnach
von einer „Grauzone“ (www.spiegel.de/spiegel/print/d-125300590.html).
Die Bundesregierung erklärte bzw. bestätigte auf Bundestagsdrucksachen 17/
6910, 17/7761 und 17/13686, bei PI keine rechtsextremistischen Bestrebungen
erkennen zu können. Die überwiegende Mehrzahl der Einträge bediene sich
„keiner klassischen rechtsextremistischen Argumentationsmuster“. Zudem
seien islamkritische bis islamfeindliche Einstellungen insgesamt Ausdruck von
Ängsten vor Überfremdung und müssten nicht zwangsläufig Ausdruck einer
verfassungsschutzrelevanten Bestrebung sein. Gleichwohl gab die Bundesregie-
rung auf Bundestagsdrucksache 17/13686 zu, einzelne Äußerungen auf PI
ließen einen „fremden- bzw. islamfeindlichen Hintergrund erkennen“. Ob sich
auf dem Aktionsfeld der Islamfeindlichkeit als neuartiger Form der Fremden-
feindlichkeit „ein neues eigenständiges Phänomen extremistischer Ausprägung
herausbildet“, unterliegt nach Angaben der Bundesregierung der ständigen Prü-
fung durch die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern (Bundestags-
drucksache 17/13686).

Drucksache 18/1442 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
In den Fokus der Islamhasserinnen und Islamhasser geraten auch all diejenigen,
die sich öffentlich für das Recht auf freie Religionsausübung für Muslime ein-
setzen. In einem Leserkommentar auf PI heißt es bezüglich des aufgrund seiner
differenzierten Betrachtungsweise des Islam immer wieder von Islamhasse-
rinnen und Islamhassern attackierten Erlanger Juristen und Islamwissenschaft-
lers Mathias Rohe: „Künftige Teilnehmer eines Vortrages von Herrn Rohe soll-
ten immer die passende Ausrüstung mitnehmen: Wischmopp und Eimer, Ka-
mera, ein schönes großes Kreuz … und schöne scharfe Messer.“. Auf der Web-
site des Projekts „Nürnberg 2,0“ werden Steckbriefe von Politikerinnen und
Politikern, Juristinnen und Juristen, Journalistinnen und Journalisten eingestellt,
die angeblich einer Islamisierung Deutschlands Vorschub leisten. Ziel sei es,
diese „nach dem Muster des Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunals von 1945“
zur Verantwortung zu ziehen (www.spiegel.de/spiegel/print/d-125300590.
html).
Für fremdenfeindliche und rechtsextreme Parteien wie Pro NRW und Pro
Deutschland, die Partei „DIE FREIHEIT“ und die NPD dient Islamhass als ein
Mittel, um die sogenannte Mitte der Gesellschaft zu erreichen. So halten laut
einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. 56 Prozent der Deutschen den
Islam für eine „archaische Religion, unfähig, sich an die Gegenwart anzupas-
sen“. Ähnlich viele sind der Ansicht, dass die Religionsfreiheit für Muslime „er-
heblich eingeschränkt“ werden sollte (Oliver Decker, Johannes Kiess, Elmar
Brähler et al. – Die Mitte im Umbruch. Rechtsextreme Einstellungen in
Deutschland 2012, Herausgegeben für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Ralf
Melzer Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn 2012).
Die NPD bezeichnet in einem Artikel ihrer Parteizeitung „Deutsche Stimme“
antimuslimische Kampagnen als „Türöffner für die viel weitergehende Auslän-
derkritik der nationalen Opposition“. So betreibt die NPD eine Kampagne gegen
den als „steingewordenen Ausdruck orientalischer Landnahme“ durch eine
„fremdländische Aggressionsreligion“ bezeichneten Bau einer Moschee der
Ahmadiyya Gemeinde im Leipziger Stadtteil Gohlis (Presseerklärung der NPD-
Fraktion im sächsischen Landtag vom 10. Dezember 2009). Über 10 000 Bürge-
rinnen und Bürger unterzeichneten eine Petition „Gohlis sagt Nein!“ gegen den
Moscheebau, die von einer CDU-Politikerin auf den Weg gebracht wurde. Auf
dem Bauplatz wurde im November 2013 ein Brandanschlag verübt, neben dem
Feuer waren Schweineköpfe auf Holzpfählen gesteckt und der Boden mit mut-
maßlichem Schweineblut übergossen. Die Polizei geht von rechtsextremen
Tätern aus. In München agitiert die vom bayerischen Verfassungsschutz als
islamfeindlich eingestufte Partei „DIE FREIHEIT“ unter ihrem Bundesvor-
sitzenden Michael Stürzenberger seit zwei Jahren gegen den geplanten Bau des
Islamzentrums ZIEM am Stachus. Michael Stürzenberger, der bereits mehr als
hundert Kundgebungen gegen das Islamzentrum abgehalten hat, vergleicht da-
bei den Koran mit Hitlers „Mein Kampf“ (www.spiegel.de/spiegel/print/d-
125300590.html).
Islamhasserinnen und Islamhasser bemühen sich derzeit, Einfluss auf die Partei
„Alternative für Deutschland“ (AfD) zu erlangen. Mehrere hundert ehemalige
Mitglieder der Partei „DIE FREIHEIT“ sollen mittlerweile der AfD beigetreten
sein (www.spiegel.de vom 1. Oktober 2013 „Die Freiheit: Anti-Islam-Partei will
sich der AfD anschließen“), wo sie zum Teil Führungspositionen besetzen. Nach
der Bundestagswahl erklärte der Bundesvorstand der Partei „DIE FREIHEIT“
alle bundes- und landespolitischen Aktivitäten der Partei zugunsten der AfD, mit
der es zu 90 Prozent programmatische Übereinstimmung gäbe, für eingestellt
(www.facebook.com/GegenDieAlternativeFuerDeutschland/posts/
423420651096336). In München zog für die AfD im März 2014 mit Fritz
Schmude ein Ex-Mitglied der vom bayerischen Verfassungsschutz als islam-
feindlich eingestuften und in Bayern ebenfalls von Michael Stürzenberger ge-
führten „Bürgerbewegung Pax Europa“ in den Stadtrat ein. Für Fritz Schmude

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1442
ist der Islam „nicht nur Religion, sondern auch Ideologie“ und der Islamismus
„auf der Spitze einer Sympathisantenpyramide“ (www.sueddeutsche.de/
muenchen/muenchner-afd-stadtrat-querverbindung-zu-freiheit-1.1940684).
In der Bund-Länder-Statistik „Kriminalpolizeilicher Meldedienst – Politisch
motivierte Kriminalität“ werden muslim- bzw. islamfeindliche Straftaten bis-
lang nicht als solche spezifisch erfasst, sondern allgemein unter Hasskriminalität
oder als fremdenfeindlich eingestuft. Ende Februar 2014 rügte die Europäische
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) Defizite bei der Bekämp-
fung von Rassismus in Deutschland. Rassistische Motive von Straftaten würden
zu rasch ausgeschlossen. Die offiziellen deutschen Statistiken spiegelten somit
nicht das ganze Ausmaß der Fremdenfeindlichkeit wider. Das System zur Erfas-
sung und Definition von „rassistischen, fremdenfeindlichen, homophoben Zwi-
schenfällen“ müsse reformiert werden. Kritisiert wurde weiterhin, dass nach
deutschem Recht Volksverhetzung nur dann unter Strafe steht, wenn der öffent-
liche Frieden gestört wird. Da dies oft nicht zu beweisen sei, blieben viele Täter
straffrei (www.dw.de/europarat-rügt-defizite-beim-kampf-gegen-rassismus/a-
17456466).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Erkennt die Bundesregierung aufgrund der ständigen Prüfung durch die Ver-

fassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder in der Entwicklung
islam- bzw. moslemfeindlicher Internetseiten, Parteien und Organisationen
sowie diesbezüglicher Straftaten einschließlich Anschlägen auf Moscheen
ein „neues, eigenständiges Phänomen extremistischer Ausprägung“ (Bun-
destagsdrucksache 17/13686), und wenn ja, um was für ein Phänomen han-
delt es sich, und aufgrund welcher Faktoren kommt die Bundesregierung zu
dieser Einschätzung?

2. In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung wel-
che islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen als verfas-
sungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern für
Verfassungsschutz überwacht?

3. Welche explizit islamfeindlichen deutschsprachigen Internetportale sind der
Bundesregierung bekannt?
a) Welche Verbreitung und wie viele Nutzer haben diese Internetportale nach

Kenntnis der Bundesregierung?
b) Auf welchen in- und ausländischen Servern befinden sich diese Internet-

portale nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Gefährdung des öffentlichen

Friedens durch derartige Internetseiten?
4. Inwiefern liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte für die Verfassungs-

feindlichkeit des Weblogs „Politically Incorrect“ und seiner Ortsgruppen
vor?
a) Inwieweit handelt es sich bei PI nach Kenntnis der Bundesregierung um

eine über einen Weblog hinausgehende Organisation?
b) Sind der Bundesregierung antimuslimische, rassistische und gewaltver-

herrlichende oder gewaltbefürwortende Äußerungen im Weblog PI ein-
schließlich des dazugehörigen Leserkommentarbereichs bekannt, und
wenn ja, welcher Art?

Drucksache 18/1442 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Hält die Bunderegierung derartige Äußerungen für geeignet, den öffent-
lichen Frieden oder das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören?

d) Haben sich durch die kontinuierliche Prüfung von PI seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/13686 „in der Gesamtbetrachtung Anhaltspunkte für eine verfassungs-
schutzrelevante Islamfeindlichkeit“ bei PI ergeben, und wenn ja, welche?

e) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Bekenntnis
von PI zum Grundgesetz per se eine rechtsextreme Orientierung oder eine
gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Ausrich-
tung ausschließt?

5. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
rung über die Partei „DIE FREIHEIT“ vor?
a) Über wie viele Mitglieder, Orts- und Landesverbände sowie sonstige

Gliederungen einschließlich Jugendverbände verfügt die Partei „DIE
FREIHEIT“ nach Kenntnis der Bundesregierung?

b) Welche Aktivitäten der Partei „DIE FREIHEIT“ seit Anfang des Jahres
2013 sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Ort, Zeitpunkt, Art der
Veranstaltung und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?

c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen, fremdenfeindlichen
oder volksverhetzenden Charakters durch Vertreterinnen und Vertreter der
Partei „DIE FREIHEIT“ oder deren Veröffentlichungen bekannt, und
wenn ja, welche, wann, und von wem?

d) Bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte der Partei
„DIE FREIHEIT“ oder ihrer Führungsfunktionärinnen und Führungs-
funktionäre zu rechtsextremen, rechtspopulistischen und verfassungs-
feindlichen Personen im In- und Ausland, und wenn ja, zu welchen, und
welcher Art sind diese Kontakte?

6. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
rung über die Dachvereinigung „Die Pro-Bewegung“ (PRO) einschließlich
ihrer Teilorganisationen, wie „Pro Deutschland“, „Pro NRW“, „Pro Köln“,
„Pro Berlin“ etc., vor?
a) Über wie viele Mitglieder, Orts- und Landesverbände sowie sonstige Glie-

derungen einschließlich Jugendverbänden verfügt die Dachvereinigung
„Die Pro-Bewegung“ (PRO) einschließlich ihrer Teilorganisationen, wie
„Pro Deutschland“, „Pro NRW“, „Pro Köln“, „Pro Berlin“ etc., nach
Kenntnis der Bundesregierung?

b) Welche Aktivitäten der Dachvereinigung „Die Pro-Bewegung“ (PRO)
einschließlich ihrer Teilorganisationen, wie „Pro Deutschland“, „Pro
NRW“, „Pro Köln“, „Pro Berlin“ etc., sind der Bundesregierung seit An-
fang 2013 bekannt (bitte nach Ort, Zeitpunkt, Art der Veranstaltung und
Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?

c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen, fremdenfeindlichen
oder volksverhetzenden Charakters durch Vertreterinnen und Vertreter der
Dachvereinigung „Die Pro-Bewegung“ (PRO) einschließlich ihrer Teil-
organisationen, wie „Pro Deutschland“, „Pro NRW“, „Pro Köln“, „Pro
Berlin“ etc., oder deren Veröffentlichungen bekannt, und wenn ja, welche,
wann, und von wem?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1442
d) Bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte der Dachver-
einigung „Die Pro-Bewegung“ (PRO) einschließlich ihrer Teilorganisa-
tionen, wie „Pro Deutschland“, „Pro NRW“, „Pro Köln“, „Pro Berlin“
etc., oder ihrer Führungsfunktionärinnen und -funktionäre zu rechtsextre-
men, rechtspopulistischen und verfassungsfeindlichen Personen im In-
und Ausland, und wenn ja, zu welchen, und welcher Art sind diese Kon-
takte?

7. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
rung über die „German Defence League“ vor?
a) Über wie viele Mitglieder, Orts- und Landesverbände oder sonstige Glie-

derungen verfügt die „German Defence League“ nach Kenntnis der Bun-
desregierung?

b) Welche Aktivitäten der „German Defence League“ sind der Bundesregie-
rung bekannt (bitte nach Ort, Zeitpunkt, Art der Veranstaltung und Teil-
nehmerzahl aufschlüsseln)?

c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen, fremdenfeindlichen
oder volksverhetzenden Charakters durch Vertreterinnen und Vertreter der
„German Defence League“ oder deren Veröffentlichungen bekannt, und
wenn ja, welche, wann, und von wem?

d) Bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte der „German
Defence League“ oder ihrer Führungsfunktionärinnen und Führungsfunk-
tionäre zu rechtsextremen, rechtspopulistischen und verfassungsfeind-
lichen Personen im In- und Ausland, und wenn ja, zu welchen, und wel-
cher Art sind diese Kontakte?

e) Inwieweit sind der Bundesregierung einschlägige Straftaten durch Mit-
glieder der „German Defence League“ oder diesbezügliche Ermittlungen
bekannt?

8. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
rung über die „Bürgerbewegung Pax Europa“ vor?
a) Über wie viele Mitglieder, Orts- und Landesverbände oder sonstige Glie-

derungen verfügt die „German Defence League“ nach Kenntnis der Bun-
desregierung?

b) Welche Aktivitäten der „Bürgerbewegung Pax Europa“ sind der Bundes-
regierung bekannt (bitte nach Ort, Zeitpunkt, Art der Veranstaltung und
Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?

c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen, fremdenfeindlichen
oder volksverhetzenden Charakters durch Vertreterinnen und Vertreter der
„Bürgerbewegung Pax Europa“ oder deren Veröffentlichungen bekannt,
und wenn ja, welche, wann, und von wem?

d) Bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte der „Bürger-
bewegung Pax Europa“ oder ihrer Führungsfunktionärinnen und Füh-
rungsfunktionäre zu rechtsextremen, rechtspopulistischen und verfas-
sungsfeindlichen Personen im In- und Ausland, und wenn ja, zu welchen,
und welcher Art sind diese Kontakte?

9. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Einflussnahme
von islam- und muslimfeindlichen Organisationen, Strömungen und Einzel-
personen auf die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD)?
a) Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Übernahme

von Funktionärsposten von (ehemaligen) Mitgliedern der Partei „DIE
FREIHEIT“ bei der AfD vor?

Drucksache 18/1442 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Über-
nahme von Funktionärsposten von (ehemaligen) Mitgliedern des Dach-
verbandes „Die Pro-Bewegung“ (PRO) einschließlich ihrer Teilorgani-
sationen, wie „Pro Deutschland“, „Pro NRW“, „Pro Köln“, „Pro Berlin“
etc., bei der AfD vor?

c) Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Über-
nahme von Funktionärsposten von (ehemaligen) Mitgliedern der „Bür-
gerbewegung Pax Europa“ bei der AfD vor?

d) Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Über-
nahme von Funktionärsposten von (ehemaligen) Mitgliedern der „Ger-
man Defence League“ bei der AfD vor?

e) Welche Haltung nehmen der Bundesvorstand sowie die Landesvorstände
nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich einer möglichen Unter-
wanderung oder Einflussnahme von islam- und muslimfeindlichen Or-
ganisationen, Strömungen und Einzelpersonen auf die Partei ein?

f) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen, fremdenfeindlichen
oder volksverhetzenden Charakters durch Vertreterinnen und Vertreter
der AfD oder deren Veröffentlichungen bekannt, und wenn ja, welche,
wann, und von wem?

g) Bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte der Partei
AfD oder ihrer Führungsfunktionärinnen und Führungsfunktionäre zu
rechtsextremen, rechtspopulistischen und verfassungsfeindlichen Per-
sonen im In- und Ausland, und wenn ja, zu welchen, und welcher Art
sind diese Kontakte?

10. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islami-
sche Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung seit dem Jahr 2012 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee
und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und Schadens-
höhe auflisten)?

11. Wie viele Schändungen von Moscheen durch Farbschmierereien, Fäkalien,
Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 bekannt
(bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee und ihrer möglichen
Dachorganisation und Art der Schändung auflisten)?

12. Inwieweit konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Anschlä-
gen oder Schändungen Täter oder Tatverdächtige ermittelt werden?
a) In wie vielen und welchen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregie-

rung Fremdenfeindlichkeit bzw. Hass auf Muslime das Tatmotiv oder
gehörten die Täter oder Tatverdächtigen der rechtsextremen Szene an?

b) In wie vielen und welchen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregie-
rung politische oder religiöse Auseinandersetzungen unter Ausländer-
gruppen der Hintergrund?

c) In wie vielen und welchen Fällen handelte es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung um keine politisch motivierten Anschläge oder Schän-
dungen?

13. Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen und andere islamische Ein-
richtungen sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 bekannt (bitte Ort
und Zeitpunkt benennen)?

14. Wie viele Morddrohungen gegen welche Funktionäre von Moscheeverei-
nen oder islamischen Verbänden seit dem Jahr 2012 sind der Bundesregie-
rung bekannt, und wer sind die (mutmaßlichen) Täter?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1442
15. Welchen Stellenwert hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Agitation
gegen Muslime, den Islam oder Moscheeneubauten bei Rechtsextremen in
der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Organisationen auf-
schlüsseln)?

16. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die Beteiligung rechtsextremer Gruppierungen an Bürgerinitiativen
und Protesten gegen den Bau von Moscheen in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Ort, Anlass, Zeitpunkt und beteiligten Gruppierun-
gen aufschlüsseln)?

17. Inwieweit gibt es bei Polizei- und Innenbehörden von Bund und Ländern
nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen über eine Erweiterung
des Themenfeldkatalogs beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Un-
terthema „islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich“, wie es im Falle des
Unterthemas „Antisemitismus“ seit längerem geschehen ist?
a) Wann, bei welcher Gelegenheit, und mit welchem Ergebnis wurde diese

Thematik erörtert?
b) Welche diesbezüglichen Forderungen von Behörden, muslimischen Ver-

bänden oder aus der Kriminologie sind der Bundesregierung bekannt?
c) Inwieweit wurden von Seiten internationaler Organisationen und Gre-

mien diesbezügliche Erwartungen an die Bundesregierung geäußert, und
wie reagierte diese darauf?

d) Wie begründet die Bundesregierung, dass bislang keine derartige erwei-
terte Unterteilung des Themenfeldkatalogs „Hasskriminalität“ um ein
Unterthema „islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich“ erfolgt ist?

18. Welche allgemeinen und konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
regierung aus der Rüge des ECRI über Defizite bei der Bekämpfung des
Rassismus in Deutschland?
a) Inwieweit nimmt die Bundesregierung die ECRI-Rüge als Anlass, um

eine Reform des Systems zur Erfassung rassistischer, fremdenfeind-
licher und homophober Straftaten anzuregen?

b) Inwieweit hält die Bundesregierung nach der ECRI-Rüge eine Verschär-
fung des Straftatbestands der Volksverhetzung für erforderlich, insofern,
dass für eine Feststellung der Strafbarkeit nicht mehr eine Störung des
öffentlichen Friedens nachgewiesen werden muss?

Berlin, den 14. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.