BT-Drucksache 18/1401

Rüstungsexporte - Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und Technologie zur Herstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen und von Munition

Vom 9. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1401
18. Wahlperiode 09.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Richard Pitterle,
Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Rüstungsexporte – Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und Technologie
zur Herstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen und von Munition

Deutschland exportiert nicht nur Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter, son-
dern auch Ausrüstung zur Herstellung von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern. Die Ausfuhr dieser Güter muss von der Bundesregierung geneh-
migt werden.
Im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Technologie und Herstellungsausrüs-
tung erklärt die Bundesregierung in ihren jährlich erscheinenden Rüstungs-
exportberichten:
„Bei der Ausfuhr von Technologie und Herstellungsausrüstung werden grund-
sätzlich keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Eröffnung neuer Her-
stellungslinien für Kleinwaffen und Munition in Drittländer erteilt.“ (Rüstungs-
exportbericht der Bundesregierung 2012, S. 13).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Aus-

fuhrlistenposition 0018 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Hand-
feuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit
dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland, Jahr und Wert und jeweils
unter Angabe der Bezeichnung des Ausrüstungsgegenstandes bzw. „Bestand-
teiles“ gemäß Ausfuhrantrag bzw. gemäß Genehmigungsbescheides sowie
der Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 18 Buchstabe a oder 18 Buchstabe b
sowie Bezeichnung/Spezifikation der Waffe bzw. Munition, für die die Her-
stellungslinie geeignet ist, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Aus-
fuhren zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., aufschlüsseln)?

2. Welche Reexportgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Aus-
fuhrlistenposition 0018 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Hand-
feuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit
dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Erstimporteur, Empfängerland, Jahr und
Wert und jeweils unter Angabe der Bezeichnung des Ausrüstungsgegenstan-
des bzw. „Bestandteiles“ gemäß Ausfuhrantrag bzw. gemäß Genehmigungs-
bescheides sowie der Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 18 Buchstabe a
oder 18 Buchstabe b sowie Bezeichnung/Spezifikation der Waffe bzw. Muni-
tion, für die die Herstellungslinie geeignet ist, sowie genaue Zuordnung der
genehmigten Ausfuhren zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., aufschlüs-
seln)?

Drucksache 18/1401 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Welche Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Aus-
fuhrlistenposition 0016 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Hand-
feuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit
dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland, Jahr und Wert und jeweils
unter Angabe der Bezeichnung des Gutes gemäß Ausfuhrantrag bzw. gemäß
Genehmigungsbescheides, oder falls das nicht möglich ist, sonstige Spezifi-
kation sowie Bezeichnung des Gutes, für das es konstruiert wurde, und wenn
es sich um eine Kriegswaffe handelt, dann ebenfalls bitte dessen Zuordnung
zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12. sowie unter Angabe der Ausfuhrlis-
tenposition, für das es besonders konstruiert wurde, aufschlüsseln)?

4. Welche Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Aus-
fuhrlistenposition Position 0021 für die Herstellung von kleinen Waffen
(i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Dritt-
länder seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland, Jahr und Wert
und jeweils unter Angabe der Beschreibung der Technologie sowie der Zu-
ordnung zu Ausfuhrlistenposition 21 Buchstabe a bis 22 Buchstabe c sowie
Bezeichnung der Waffe bzw. Munition, für die die Software geeignet ist/im
Zusammenhang steht, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Ausfuhren
zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., falls diese Software im Zusammen-
hang mit der Herstellung bzw. dem Betrieb einer Kriegswaffe steht, auf-
schlüsseln)?

5. Welche Reexportgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Aus-
fuhrlistenposition 0021 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Hand-
feuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit
dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Erstimporteur, Empfängerland, Jahr und
Wert und jeweils unter Angabe der Beschreibung der Software sowie der Zu-
ordnung zu Ausfuhrlistenposition 21 Buchstabe a bis 22 Buchstabe c sowie
Bezeichnung der Waffe bzw. Munition, für die die Software geeignet ist/im
Zusammenhang steht, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Ausfuhren
zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., falls diese Software im Zusammen-
hang mit der Herstellung bzw. dem Betrieb einer Kriegswaffe steht, auf-
schlüsseln)?

6. Welche Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Aus-
fuhrlistenposition Position 0022 für die Herstellung von kleinen Waffen
(i. S. v. Handfeuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Dritt-
länder seit dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland, Jahr und Wert
und jeweils unter Angabe der Beschreibung der Technologie sowie der
Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 22 Buchstabe a oder 22 Buchstabe b
Nummer 1 bis 5 sowie Bezeichnung der Waffe bzw. Munition, für die die
Technologie geeignet ist/im Zusammenhang steht, sowie genaue Zuordnung
der genehmigten Ausfuhren zur Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., falls
diese Technologie im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. dem Betrieb
einer Kriegswaffe steht, aufschlüsseln)?

7. Welche Reexportgenehmigungen hat die Bundesregierung für Güter der Aus-
fuhrlistenposition 0022 für die Herstellung von kleinen Waffen (i. S. v. Hand-
feuerwaffen) und leichten Waffen sowie von Munition an Drittländer seit
dem Jahr 2000 erteilt (bitte nach Erstimporteur, Empfängerland, Jahr und
Wert und jeweils unter Angabe der Beschreibung der Technologie sowie der
Zuordnung zu Ausfuhrlistenposition 22 Buchstabe a oder 22 Buchstabe b
Nummer 1 bis 5 sowie Bezeichnung der Kriegswaffe, für die die Technologie
geeignet ist, sowie genaue Zuordnung der genehmigten Ausfuhren zur
Kriegswaffenliste Teil B, z. B. I.12., falls diese Technologie im Zusammen-
hang mit der Herstellung bzw. dem Betrieb einer Kriegswaffe steht, auf-
schlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1401
8. Welche Reexportgenehmigungen für welche kleinen Waffen (i. S. v. Hand-
feuerwaffen) und leichten Waffen sowie für Munition, die in Lizenzproduk-
tion in anderen Ländern gefertigt wurden, hat die Bundesregierung seit dem
Jahr 2000 erteilt (bitte nach Empfängerland und unter Angabe Jahr, Stück-
zahl, Wert, ggf. Auflagen sowie ausführendes Land aufschlüsseln)?

9. Unter welchen weiteren Ausfuhrlistenpositionen werden Bestandteile/
Komponenten zum Aufbau und Betrieb einer Herstellungslinie zur Produk-
tion von Kriegswaffen und Rüstungsgütern ggf. noch erfasst?

10. Seit wann werden Reexportgenehmigungen für Kriegswaffen systematisch
erfasst, und
a) welche Daten bzw. Merkmale sind Gegenstand der derzeitigen Erfas-

sung, und
b) welches Erfassungssystem stand dem genehmigenden Bundesministe-

rium in der Zeit davor zur Verfügung, und welche Daten bzw. Merkmale
wurden wie archiviert?

11. Welche Herstellungslinien für Kleinwaffen und Kleinwaffenmunition gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen MENA-Staaten (MENA:
Staaten Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens), und wie heißen
die Unternehmen, die diese Fabriken betreiben/besitzen, und handelt es sich
jeweils und staatseigene Betriebe oder privatwirtschaftlich tätige Unterneh-
men (bitte unter Angabe des Jahres und wann die Produktion aufgenommen
wurde)?

Berlin, den 8. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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