Vom 28. August 2017
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13458
18. Wahlperiode 28.08.2017
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tabea Rößner, Annalena Baerbock, Katja Dörner,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden),
Christian Kühn (Tübingen), Monika Lazar, Peter Meiwald, Dr. Konstantin von Notz,
Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Auftrag
gegebene Studien, Forschungsvorhaben, Strategiepapiere und Monitorings
Studien und Forschungsvorhaben sollen dem Erkenntnisgewinn für die Öffent-
lichkeit und der Bundesregierung dienen. Die Veröffentlichung ermöglicht es,
sachliche Grundlagen politischer Entscheidungen nachzuvollziehen. Doch immer
wieder gibt die Bundesregierung auch Studien in Auftrag, die nicht veröffentlicht
werden oder lässt Strategiepapiere und Monitorings von Agenturen erstellen,
ohne die Urheberschaft bei der Veröffentlichung kenntlich zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben, Strategiepapiere
und Monitorings hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-
struktur seit Oktober 2013 in welchem finanziellen Umfang und mit welcher
Laufzeit bei welchem Institut oder Dienstleister in Auftrag gegeben?
2. Welche Fragestellung bzw. welches Erkenntnisinteresse wurde in diesen von
der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studien, Rechtsgutachten, For-
schungsvorhaben, Strategiepapieren und Monitorings beantwortet?
3. Welche dieser von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studien,
Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben, Strategiepapiere und Monitorings
wurden bisher nicht veröffentlicht, und warum jeweils nicht?
Berlin, den 25. August 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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