BT-Drucksache 18/13373

Stilllegung des Atomkraftwerks Hamm-Uentrop und Reparatur von Castor-Behältern im Zwischenlager Ahaus

Vom 17. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13373
18. Wahlperiode 17.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Karin Binder, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Sabine Leidig, Birgit Menz,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Stilllegung des Atomkraftwerks Hamm-Uentrop und Reparatur von Castor-
Behältern im Zwischenlager Ahaus

Der Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR) in Hamm-Uentrop befindet
sich seit dem Jahr 1997 im sogenannten sicheren Einschluss, der nach unseren
Informationen noch bis zum Jahr 2027 andauern soll (www.atommuellreport.de/
daten/thtr-hamm-uentrop.html). Im Zwischenlager Ahaus lagern insgesamt
305 Castor-THTR-Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus diesem Reaktor.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle genehmigungsrecht-

liche und praktische Stand bei der Stilllegung des THTR Hamm-Uentrop,
und ist weiterhin vorgesehen, den sicheren Einschluss bis zum Jahr 2027
fortzusetzen?
Wenn nein, welche Pläne gibt es stattdessen hinsichtlich des sicheren Ein-
schlusses?

2. Welche Maßnahmen würden nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Fall erfolgen, dass es bei den in Ahaus zwischengelagerten THTR-Abfällen
zu Behälter-Undichtigkeiten oder anderen Problemen mit Behältern oder In-
ventar kommt?

3. Wäre es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der gegenwärtigen Geneh-
migungslage möglich, dass defekte Castor-THTR-Behälter vom Zwischen-
lager Ahaus im THTR in Hamm-Uentrop repariert werden könnten?

4. Verfügen die Castor-THTR-Behälter in Ahaus derzeit noch über eine Trans-
port-Zulassung bzw. wie ist dazu der aktuelle Stand?

5. Könnten nach Kenntnis der Bundesregierung im stillgelegten THTR defekte
Castor-THTR-Behälter aus Ahaus angenommen werden?

6. Wo genau im THTR Hamm-Uentrop könnte eine solche Annahme erfolgen,
und welche Handhabungen könnten in der Anlage durchgeführt werden?

7. Würde der Umgang mit Castor-THTR-Behältern rechtlich im Rahmen der
Stilllegungsgenehmigung bzw. der Genehmigung für den „Sicheren Ein-
schluss“ erfolgen oder nach der alten Betriebsgenehmigung oder nach einer
eigenen Genehmigung?

Drucksache 18/13373 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Könnten nach Kenntnis der Bundesregierung THTR-Brennelemente-Kugeln
in Hamm-Uentrop im Rahmen bestehender Genehmigungen untersucht wer-
den, und wo genau wäre dies in der Anlage möglich?

9. Wie viele der in Ahaus gelagerten Castor-THTR-Behälter könnten nach
Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitiger Lage in Hamm-Uentrop auf-
grund welcher Regelungen aufbewahrt werden?

10. Welche Rücknahmeverpflichtungen für den THTR Hamm-Uentrop gibt es
für die in Ahaus zwischengelagerten THTR-Brennelemente, und aus wel-
chen Gründen wurden diese in den Genehmigungen für die Einlagerung in
Ahaus festgelegt?

11. Wo würden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig defekte Castor-
THTR-Behälter aus dem Zwischenlager Ahaus repariert werden, wenn dies
nicht im THTR Hamm-Uentrop erfolgen kann, und wo soll dies spätestens
nach Ablauf der Frist für den „Sicheren Einschluss“ geschehen?

Berlin, den 17. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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