BT-Drucksache 18/13287

URENCO - Umgang mit abgereichertem Uran

Vom 7. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13287
18. Wahlperiode 07.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Matthias W. Birkwald,
Eva Bulling-Schröter, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner,
Ralph Lenkert, Birgit, Menz, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

URENCO – Umgang mit abgereichertem Uran

Bei der Anreicherung von Uran in der zu URENCO gehörenden Anlage in
Gronau fallen große Mengen abgereichertes Uran an. Die Verarbeitung erfolgt in
Form von Uranhexafluorid (UF6). Die Anreicherung von Uran für den Einsatz in
Atomkraftwerken erfolgt über Zentrifugen in mehreren Schritten. Abgereichertes
Uran in Form von UF6 wird auf dem Gelände der URENCO in Gronau oberir-
disch unter freiem Himmel gelagert.
Ab einem bestimmten Abreicherungsgrad wird das als „Tails“ bezeichnete Uran
offenbar seit Jahren von Gronau nach Frankreich transportiert, wo es schritt-
weise in die chemische Verbindung U3O8 konvertiert wird, weil es in dieser
Form lang-fristig sicherer gelagert werden kann als in der Form UF6. Dem-
nach ist laut Angaben eines URENCO-Sprechers in den „Westfälischen
Nachrichten“ vom 21. Juli 2017 (www.wn.de/Muensterland/Kreis-Borken/
Gronau/2915369-Uranoxidlager-bei-Urenco-Inbetriebnahme-hat-keine-Prioritaet)
ist ein „Teil des angefallenen abgereicherten Urans (ca. 12 700 Tonnen UF₆) in
Frankreich zu U₃O₈ (rund 10 100 Tonnen) dekonvertiert worden und lagert seit-
dem dort. Im Jahr 2016 ist dieses U₃O₈ mit unserer Schwestergesellschaft in
Großbritannien gegen UF₆ getauscht worden, das wiederangereichert werden
soll. Hiermit wird im Übrigen auch der Nachweis erbracht, dass abgereichertes
Uran ein Wertstoff ist“.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat jüngst auf Drucksache
16/14790 vom 5. April 2017 (www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/
WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-15046.pdf;jsessionid=0B5A66C
773CD69F2279F6BD80687ECC4.ifxworker) zu der Frage, wie viel abgereicher-
tes Uran aus der Gronauer Anlage in Frankreich und andernorts lagert, keine An-
gaben über die o. g. Mengen an UF6 bzw. U3O8 gemacht.
In der Antwort der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird aber erwähnt,
dass mit Datum des 31. März 2017 abgereichertes Uranoxid aus Gronau nicht nur
in Frankreich, sondern auch bei DAHER-NCS in Hanau (8,1 Tonnen) und in der
Forschungszentrum Jülich GmbH (20,18 kg) lagert.

Drucksache 18/13287 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viel abgereichertes Uran in Form von UF6 von URENCO in Gronau ist
nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils nach Frankreich oder an andere
Orte transportiert worden, und zu welchem Zweck erfolgten diese Transporte
jeweils (bitte Menge je Standort angeben)?

2. Welche Mengen von abgereichertem Uran aus Gronau sind nach Kenntnis
der Bundesregierung an welchem Standort von UF6 zu U3O8 umgewandelt
worden?

3. Welche Mengen von abgereichertem Uran mit Ursprung in Gronau lagern
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch jeweils an welchem Stand-
ort und sollen noch zu U3O8 umgewandelt werden?

4. Wie viel UF6 zur Wiederanreicherung hat URENCO Gronau im Tausch ge-
gen die genannten 10 100 Tonnen U3O8 nach Kenntnis der Bundesregierung
übernommen?

5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge von U3O8, die
aktuell noch der Anlage der URENCO in Gronau zuzurechnen ist, und wo
wird diese jeweils gelagert?

6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gehalt von Uran 235
in der von URENCO Gronau zur Wiederanreicherung übernommenen
Menge UF6?

7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Uran 235 in
der gegen UF6 zur Wiederanreicherung übernommenen Menge U3O8?

8. Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen Kriterien ist nach
Kenntnis der Bundesregierung der Tausch von abgereichertem UF6 zur Wie-
deranreicherung gegen Abgabe von U3O8 an die URENCO-Anlage in Ca-
penhurst erfolgt, und welche staatlichen Stellen waren dabei in welcher
Weise beteiligt?

9. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchem Grund die Wiederanreiche-
rung des getauschten UF6 nicht in der Anreicherungsanlage in Capenhurst,
sondern in der Anlage in Gronau erfolgt, und wenn ja, warum wird das so
gemacht?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Transporte von Capen-
hurst nach Gronau mit UF6 zur Wiederanreicherung unter dem Gesichts-
punkt der Minimierung von Strahlenrisiken als zumindest problematisch an-
zusehen sind, wenn eine solche Anreicherung auch am Ausgangsstandort Ca-
penhurst möglich wäre?

11. Sind die Lieferungen des UF6 zur Wiederanreicherung von Capenhurst nach
Gronau im Rahmen dieses Tausches nach Kenntnis der Bundesregierung be-
reits erfolgt, und wenn ja, wie viele Transporte auf welchem Weg sind dafür
erforderlich gewesen?

12. Wie viel von den mit Datum des 31. März 2017 insgesamt 20 870,3 Tonnen
in Gronau lagerndem abgereicherten UF6 ist nach Kenntnis der Bundesregie-
rung zur Umwandlung zu U3O8 vorgesehen, wo soll das erfolgen, und wie
viel davon wird noch zur weiteren Anreicherung in Gronau oder an anderen
URENCO-Standorten (jeweils wo) eingesetzt?

13. Ab welchem Abreicherungsgrad bzw. nach welchen Kriterien wird nach
Kenntnis der Bundesregierung bei URENCO festgelegt, ab wann abgerei-
chertes UF6 nicht mehr zur (Wieder-)Anreicherung eingesetzt und zu U3O8
umgewandelt wird?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13287

14. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung derartige Austausche innerhalb

der URENCO-Anlagen in Gronau, Almelo, Capenhurst und New Mexico be-
reits früher schon stattgefunden, und wenn ja, jeweils welcher Stoff und wel-
che Menge wurden jeweils gegeneinander getauscht und welchen Anlagen
zugerechnet?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, was mit den in Frankreich lagernden
U3O8-Mengen nach dem Tausch zwischen URENCO Gronau und Capen-
hurst weiter passieren soll, und ob geplant ist, diese Mengen nach Capenhurst
zur Lagerung zu transportieren, oder ob diese in das am Standort Gronau
befindliche, aber noch nicht in Betrieb gegangene Lager gehen sollen?

16. Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der vom URENCO-Sprecher
in der Eingangsbemerkung zitierte „Nachweis“, dass „abgereichertes Uran
ein Wertstoff ist“?

17. Wie viel radioaktives Material bzw. wie viele Kernbrennstoffe jeweils in
welcher Form lagert bzw. lagern nach Kenntnis der Bundesregierung aus
welchen Gründen bei DAHER-Nuclear Cargo & Service GmbH in Hanau?

18. Aus welchen Gründen und zu welchen Zwecken ist nach Kenntnis der Bun-
desregierung abgereichertes Uranoxid aus Gronau beim Forschungszentrum
Jülich gelagert, und wie groß ist diese Menge aktuell (bitte detailliert darstel-
len, was in Jülich mit dem Uranoxid passiert)?

19. Ist der Bundesregierung bekannt, wann die in Capenhurst in Bau befindliche
Konversionsanlage zur Umwandlung von abgereichertem UF6 zu U3O8 fer-
tiggestellt sein wird und in Betrieb geht, und wenn ja, wann soll die Inbe-
triebnahme nach gegenwärtigem Kenntnisstand erfolgen?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe bezüglich der
inzwischen offenbar mehrfach verschobenen Inbetriebnahme der neuen Zwi-
schenlagerhalle am Standort Gronau, und wann rechnet die Bundesregierung
damit, dass erste Einlagerungen von abgereichertem Uran dort stattfinden
werden?

Berlin, den 3. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.