BT-Drucksache 18/13216

Anerkennung von zwangsrekrutierten Franzosen während des Zweiten Weltkriegs

Vom 26. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13216
18. Wahlperiode 26.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Sylvia Kotting-Uhl, Ulle Schauws,
Dr. Franziska Brantner, Matthias Gastel, Katja Keul, Christian Kühn (Tübingen),
Monika Lazar, Özcan Mutlu, Tabea Rößner, Beate Walter-Rosenheimer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anerkennung von zwangsrekrutierten Franzosen während des Zweiten Weltkriegs

Die Zwangsrekrutierung von Staatsangehörigen der gegnerischen Partei ist durch
das Kriegsvölkerrecht untersagt. Die zwangsweise Rekrutierung von Franzosen
durch das Deutsche Reich während des Zweiten Weltkriegs, insbesondere aus
dem Elsass und Lothringen, zählt zu den Kapiteln deutscher Geschichte, die bis-
lang wenig bekannt und aufgearbeitet sind. Auch ihre Anerkennung als Opfer des
NS-Regimes und eine angemessene Würdigung ihres Schicksals lassen auch
mehr als sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auf sich war-
ten (vgl. www.badische-zeitung.de/nachrichten/ausland/zwangsrekrutierung-der-
elsaesser-kampf-um-anerkennung--138106725.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Zu welchen Anlässen haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregie-

rung das Bedauern über die Zwangsrekrutierung von Franzosen durch das
Deutsche Reich zum Ausdruck gebracht (bitte einzeln aufführen mit Datum
und Namen der Vertreter)?

2. In welcher Form wurde öffentlich Schuld anerkannt und eine Entschuldigung
gegenüber den Opfern geäußert (bitte einzeln aufführen)?

3. Wie bewertet die Bundesregierung das Unrecht der zwangsweisen Rekrutie-
rung von Franzosen für das Deutsche Reich menschenrechtlich und völker-
rechtlich?

4. Bewertet die Bundesregierung diese Zwangsrekrutierung von Franzosen
durch das Deutsche Reich als Verletzung des Völkerrechtes?

5. Wie hat die Bundesregierung ihre Verantwortung für das Schicksal der
Zwangsrekrutierten übernommen, und wie wird sie sie zukünftig überneh-
men?

6. Welche versorgungs- oder entschädigungsrechtlichen Ansprüche haben die
Zwangsrekrutierten aufgrund der völkerrechtswidrigen Maßnahmen des
Deutschen Reiches und ihres zwangsweisen Dienstes für das Deutsche Reich
(bitte einzeln durchgeführte und geplante Maßnahmen aufführen)?

7. Sofern versorgungs- oder entschädigungsrechtliche Ansprüche weder exis-
tieren noch geplant sind, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies?

Drucksache 18/13216 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Wie viele Franzosen waren zum Zeitpunkt der Zwangsrekrutierung nach
Kenntnis der Bundesregierung Kinder?
Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Aufarbeitung die besondere
Schutzwürdigkeit von Kindern, oder plant sie, diese zu berücksichtigen?
Wenn ja, in welcher Form soll diese berücksichtigt werden?

9. In welcher Form plant die Bundesregierung, den 75. Jahrestag der Einberu-
fung der Malgré-Nous am 25. August 2017, zu dem Gedenkveranstaltungen
stattfinden sollen, zu würdigen?

Berlin, den 26. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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