BT-Drucksache 18/13196

Aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtliche Auswirkungen der Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung - Umgang des Bundesministeriums des Innern mit Berichtsbitten der Oppositionsfraktionen

Vom 24. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13196
18. Wahlperiode 24.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Renate Künast,
Monika Lazar, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtliche Auswirkungen der
Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung – Umgang des
Bundesministeriums des Innern mit Berichtsbitten der Oppositionsfraktionen

Am 13. April 2017 hat der Innenausschuss das Bundesministerium des Innern
(BMI) um einen Bericht zu den aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtlichen
Auswirkungen der Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung gebe-
ten. Eine Nachfrage zu der Berichtsbitte ist am 28. Juni 2017 an das BMI weiter-
geleitet worden. Das BMI hat bislang keinen Bericht vorgelegt und auf die Be-
richtsbitte auch nicht anderweitig reagiert. Die Fragesteller halten diesen Umgang
mit Berichtsanforderungen für inakzeptabel. Sie beobachten zudem die men-
schenrechtliche Lage in Tschetschenien mit großer Sorge.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über islamistische terroristische

Organisationen im Nordkaukasus?
2. Welche aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtlichen Schlussfolgerungen

und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Antiterrormaßnahmen
der tschetschenischen Regierung?

3. In wie vielen Fällen hat die Russische Föderation die Bundesrepublik
Deutschland um Auslieferung russischer Staatsangehöriger wegen des Tat-
vorwurfs der Unterstützung von islamistischer terroristischer Organisationen
ersucht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen ausgeliefert, und in wie vielen
Fällen wurde die Auslieferung verweigert?
Auf welcher Grundlage wurden die Tatvorwürfe vor der Auslieferung über-
prüft?
Welche weiteren terroristischen Gruppen wurden von der Russischen Föde-
ration im Rahmen von Auslieferungsgesuchen genannt?
Wie viele Auslieferungsverfahren sind noch anhängig?

4. Wie viele russische Staatsangehörige aus Tschetschenien halten sich derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland auf,
und welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben sie (bitte nach Bundeslän-
dern aufschlüsseln)?

Drucksache 18/13196 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie viele in Deutschland aufhältige russische Staatsangehörige aus Tschet-
schenien sind nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung propa-
gandistisch oder anderweitig für die tschetschenische Regierung tätig, und
welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben sie (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln) (vgl. ZDF, ZDFzoom „Putins kalter Krieg“, 8. Februar 2017)?

6. Wie viele russische Staatsangehörige aus Tschetschenien haben nach Kennt-
nis bzw. Einschätzung der Bundesregierung seit 2007 Asyl in der Bundesre-
publik Deutschland beantragt (bitte nach Jahren und Verfahrensstand auf-
schlüsseln)?

7. In wie vielen Fällen wurden seit 2007 Asylanträge russischer Staatsange-
höriger aus Tschetschenien abgelehnt, weil die Antragsteller einen Aus-
schlusstatbestand gemäß § 3 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) erfüllten
(bitte nach Jahren und Tatbestandsalternativen aufschlüsseln)?

8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
russische Staatsangehörige aus Tschetschenien in der Bundesrepublik
Deutschland durch die Tätigkeit von Sympathisanten des tschetschenischen
Regimes bedroht und gefährdet werden?

9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Menschen, denen
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch das tschetschenische
Regime drohen, und die sich derzeit (noch) in Tschetschenien bzw. in der
Russischen Föderation befinden, effektiven Schutz zu bieten?

10. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass russischen Staatsangehöri-
gen aus Tschetschenien infolge einer Rückführung nach Tschetschenien
keine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder andere Rechtsgüter droht?

Berlin, den 24. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.