BT-Drucksache 18/13049

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Altenpflege

Vom 29. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13049
18. Wahlperiode 29.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Corinna Rüffer, Katja Keul,
Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner,
Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg,
Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Altenpflege

Der Einsatz „freiheitsentziehender Maßnahmen“ (FEM) in der stationären wie
ambulanten Altenpflege ist ein noch immer viel zu wenig diskutiertes Thema.
FEM werden definiert als „alle Maßnahmen, die an oder in der Nähe des Körpers
angebracht werden und die eine Person daran hindern, sich an einen Ort ihrer
Wahl zu bewegen oder ungehindert Zugang zum eigenen Körper zu haben“
(Meyer, G.; Köpke, S.; Möhler R., 2016; www.slaek.de/media/dokumente/
04presse/aerzteblatt/archiv/2011-2020/2016/02/0216_070.pdf). Zu FEM zählen
aus pflegerischer Sicht mechanische Fixierungen (Gurte, Stecktische etc.), bauli-
che (z. B. verborgene Ausgänge), medikamentöse (Psychopharmaka) und sog.
körperferne Maßnahmen (z. B. Überwachungssender, Sensormatten), aber auch
psychischer Druck und „Bestrafung“ (z. B. Entzug des Nachtisches o. Ä.) können
freiheitsbeschränkend wirken (www.pflege-gewalt.de/professionell_Pflegende_
Artikel/freiheitsentziehende-massnahmen-und-alternativen.html). Entsprechend
sind FEM Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen, die nur dann erlaubt
sind, wenn eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des bzw. der Betroffenen
besteht und auch nur als absolute Ultima Ratio. Zudem ist eine richterliche Ge-
nehmigung bei Anwendung einer FEM zwingend notwendig, wenn sie länger
oder regelmäßig angewandt wird.
Quantitative Daten zur Anwendung von FEM in der Altenpflege zeigen auffällige
Schwankungen zwischen den stationären Einrichtungen. Laut einer Hamburger
Studie aus dem Jahr 2009, an der 30 Pflegeheime teilnahmen, lag die FEM-Rate
zwischen weniger als 5 Prozent und 60 Prozent. Angesichts dieser breiten Streu-
ung kann von einem einheitlichen Umgang mit FEM in stationären Pflegeeinrich-
tungen also nicht die Rede sein (vgl. Meyer, G.; Köpke, S.; Möhler R., 2016,
www.slaek.de/media/dokumente/04presse/aerzteblatt/archiv/2011-2020/2016/
02/0216_070.pdf).
Der Einsatz von FEM in der Altenpflege wird häufig begründet als „Sturzpräven-
tion“ und als Mittel bei sog. herausforderndem Verhalten. Ursachen für Stürze
sind meist jedoch mangelnde Beweglichkeit, unzureichende Muskelkraft oder
eingeschränkte Sehfähigkeit, Medikamente u. Ä. Tatsächlich werden FEM in der
Fachwelt sogar als Risikofaktor für Stürze ausgewiesen (vgl. „Expertenstandard
Sturzprophylaxe in der Pflege“ des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwick-
lung [DNQP], 2013). Bei dementen Menschen gibt es deutliche Indizien, dass

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aggressives Verhalten und Unruhe durch FEM nicht gemindert, sondern noch
verstärkt werden (vgl. Doris Bredthauer (2002): Bewegungseinschränkende Maß-
nahmen bei dementen alten Menschen in der Psychiatrie; Berzlanovich et al.
[2012]: Todesfälle bei Gurtfixierungen, abrufbar unter: www.aerzteblatt.de/
archiv/118941).
Aggressives und unruhiges Verhalten führt häufig zu einer verstärkten Gabe von
beruhigenden Medikamenten und Psychopharmaka – der Beginn einer Abwärts-
spirale (Projektgruppe ReduFix: Alternativen zu Fixierungsmaßnahmen oder:
Mit Recht fixiert? [2013]). Dieses Problemfeld rückt aktuell mehr ins öffentliche
Bewusstsein. Der im April 2017 veröffentlichte „Pflegereport 2017“ des Wissen-
schaftlichen Instituts der AOK (WIdO) stellt dazu fest, dass in Deutschland über-
durchschnittlich viele Neuroleptika bei Pflegebedürftigen in stationären Pflege-
einrichtungen als Dauermedikation eingesetzt werden. Von Pflegeheimbewohne-
rinnen und Pflegeheimbewohnern mit Demenz würden 43 Prozent mit Neurolep-
tika, jedoch nur 24 Prozent mit Antidementiva versorgt (vgl. Jacobs, K. u. a.:
Pflegereport 2017. Schwerpunkt: Die Versorgung der Pflegebedürftigen.
S. 119 ff.). Neuroleptika haben eine sedierende und antipsychotische Wirkung
und sind vorrangig zur Behandlung psychischer Erkrankungen indiziert, etwa
Schizophrenie. In der Altenpflege kommen sie aber verstärkt als Beruhigungs-
mittel zum Einsatz, etwa bei Unruhe oder Erregungszuständen, obwohl auch
„nicht-medikamentöse Therapien bekannt und wirksam“ seien (vgl. ebd., S. 128;
ferner: Laux und Dietmaier 2009: Psychopharmaka: ein Ratgeber für Betroffene
und Angehörige; Schwabe und Pfaffrath 2011: Arzneiverordnungs-Report 2011;
Schröder 2006: Psychopathologie der Demenz und Landespräventionsamt Nord-
rhein-Westfalen 2005: Alter – Ein Risiko?).
Es gibt mittlerweile durchaus ein Bewusstsein dafür, dass FEM die Ultima ratio
sein müssen, und entsprechend auch Maßnahmen zu deren Vermeidung angewen-
det werden. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang beispielsweise auf das im
Jahr 2004 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) geförderte Projekt „ReduFix – Reduzierung von Fixierung“, das die
Reduzierung von FEM zum Ziel hat und Schulungen von Altenpflegeeinrichtun-
gen anbietet. In der Folge konnten die teilnehmenden Einrichtungen deutlich häu-
figer auf den Einsatz von FEM verzichten oder ihre Dauer deutlich reduzieren
(vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/schulung-zeigt-
erfolg--pflegekraefte-verzichten-bei-demenzkranken-auf-fixierung/102146?view=
DEFAULT). Weiterhin ist die evidenzbasierte Praxisleitlinie zur Reduzierung
von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Altenpflege zu nennen (www.
leitlinie-fem.de/download/LL_FEM_2015_Internet_gesamt.pdf). Bei beiden An-
sätzen hat sich gezeigt, dass die Schulung der Fachkräfte, das Benennen eines
hausinternen FEM-Beauftragten und die Durchführung eines Entscheidungspro-
zesses in Form von Fallbesprechungen ganz wesentlich zur Reduzierung von frei-
heitsentziehenden Maßnahmen beiträgt. Außerdem wurde ein verfahrensrechtli-
cher Ansatz im Rahmen des Betreuungsrechts entwickelt, mit dem Ziel, die An-
wendung FEM in Pflegeeinrichtungen zu reduzieren, der sogenannte Werdenfel-
ser Weg. Kernpunkt des Werdenfelser Weges ist die Ausbildung von spezialisier-
ten Verfahrenspflegern, welche auf dem Gebiet der freiheitsentziehenden Maß-
nahmen nicht nur über rechtliche, sondern auch über pflegerische Fachkenntnisse
verfügen (http://werdenfelser-weg-original.de/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung grundsätzlich ergreifen, um

den Einsatz von FEM in der Altenpflege zu reduzieren und die Anwendung
FEM-vermeidender Strategien zu erhöhen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13049
2. In welchen Fällen muss nach Auffassung der Bundesregierung im ambulan-
ten Bereich, in Wohngruppen oder in der eigenen Häuslichkeit eine Maß-
nahme zum Freiheitsentzug richterlich genehmigt werden?

3. a) Wie häufig wurden richterliche Genehmigungen für FEM in der stationä-
ren und ambulanten Altenpflege nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zeitraum von 2005 bis heute beantragt, und wie häufig erteilt (bitte nach
Jahren, Bundesländern und Versorgungssektoren aufschlüsseln)?

b) Welche Arten von FEM wurden nach Kenntnis der Bundesregierung be-
antragt und bewilligt (bitte nach Arten der Fixierung und Sedierung auf-
schlüsseln)?

c) Was sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Be-
gründungen der Anträge auf FEM?

d) In wie vielen Fällen wurden von Gerichten FEM aus Gründen der Ver-
hältnismäßigkeit, insbesondere dem Vorhandensein von Alternativen, ab-
gelehnt?

4. Wie viele der FEM wiesen dabei im Zeitraum von 2005 bis heute eine Dauer
von bis zu 2 Wochen, 2 bis 6 Wochen, 6 bis 12 Wochen, 12 bis 26 Wochen,
12 bis 52 Wochen, 1 bis 2 Jahre, 2 bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre und über
10 Jahre auf (bitte nach Dauer und Sektoren aufschlüsseln)?

5. Welche Daten zu FEM in stationären Pflegeeinrichtungen und bei ambulan-
ten Pflegediensten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Län-
dern von wem erhoben, und zu welchem Zweck an wen weitergeleitet?

6. Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Da-
ten zu Häufigkeit, Art und Durchführung von FEM in stationären Pflegeein-
richtungen und bei ambulanten Pflegediensten einheitlich dokumentiert, ge-
meldet und ausgewertet werden?

7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern der
Einsatz von mehr Personal, insbesondere mehr Fachpersonal (mindestens
dreijährige pflegerische Ausbildung), Auswirkungen auf die Häufigkeit von
FEM hat?

8. a) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine kontinuierliche Überwa-
chung und unmittelbare Begleitung der Personen, bei denen FEM ange-
wendet werden, gewährleistet, und wird auch für die Beendigung von
FEM gesorgt, wenn für diese keine Notwendigkeit mehr besteht?

Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

b) Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diese
Überwachung und Begleitung zu optimieren?

c) Inwieweit und durch wen werden Einrichtungen dabei auch über die Mög-
lichkeiten FEM-vermeidender Strategien aufgeklärt und zu deren Anwen-
dung aufgefordert, und wie gedenkt die Bundesregierung die Anwendung
solcher Strategie zu fördern?

9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis,
dass Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen in
Deutschland überdurchschnittlich häufig Psychopharmaka erhalten (vgl. Ja-
cobs, K. u. a.: Pflegereport 2017. Schwerpunkt: Die Versorgung der Pflege-
bedürftigen. S. 119 ff.), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-
rung, diese Entwicklung dahingehend zu beeinflussen, den nichtindizierten
Einsatz von Psychopharmaka in der Pflege zu reduzieren?

Drucksache 18/13049 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

10. Sind der Bundesregierung Daten bekannt, in wie vielen Fällen es zu Verlet-

zungen oder gar Todesfällen aufgrund der Anwendung von FEM kam (im
Zeitraum von 2005 bis heute, bitte nach Jahren, Bundesländern und Sektoren
aufschlüsseln), oder ist ihr bekannt, ob und bei welcher Stelle diese Daten
vorhanden sind und abgefragt werden können?

11. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dar-
über vor, wie sich FEM in der Altenpflege kurz- und langfristig auf die Be-
troffenen auswirken, etwa in Hinblick auf die Entwicklung der Eigenstän-
digkeit, des Grades der Pflegebedürftigkeit, die Mobilität und die kognitiven
Fähigkeiten?

12. a) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dar-
über vor, ob und wie sich die Anwendung von FEM auf die Personen in
den Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten auswirkt, die die FEM durch-
führen, etwa im Hinblick auf die selbst empfundene Vereinbarkeit mit
dem Berufsverständnis, auf eine emotionale „Abstumpfung“ oder zuneh-
mende innere Distanz zum eigenen Handeln oder auch hinsichtlich einer
erhöhten Fluktuations- oder Berufsausstiegsrate?

b) Sind der Bundesregierung konkrete Fälle aus der Praxis bekannt, in denen
sich die Anwendung von FEM auf diejenigen Personen in Pflegeeinrich-
tungen, die FEM durchführen, ausgewirkt haben, und wenn ja, welche
Auswirkungen haben sich gezeigt?

13. a) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zentralen Maßnahmen
zur Vermeidung von FEM im Bereich der Altenpflege, wie sie beispiels-
weise vom Projekt „ReduFix“ empfohlen werden?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Pfle-
geeinrichtungen und Pflegediensten FEM-vermeidende Strategien aktiv
und gezielt zur Anwendung kommen und ggf. auch darüber, wie viele
FEM dadurch im Vergleich zu den vorhergehenden Zeiträumen in den
Einrichtungen vermieden werden konnten bzw. können (möglichst für
den Zeitraum von 2005 bis heute, bitte nach Jahren, Bundesländern und
Sektoren aufschlüsseln)?

c) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung aktuell die bundesweite
Implementierung der Maßnahmen nach dem Projekt „ReduFix“?

14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse und Daten zur Reduzierung von
FEM in der Altenpflege durch Anwendung des so genannten Werdenfelser
Weges vor?

Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, welche Bestrebungen seitens der Bundesregierung gibt es, die
Anwendung des „Werdenfelser Weges“ zu evaluieren?

15. Wie viele Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger im Sinne des
„Werdenfelser Wegs“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
Deutschland eingesetzt?

16. Inwiefern kommt es, wie vereinzelt von Betreuungsvereinen und auch Rich-
terinnen und Richtern beschrieben, nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der Anwendung des „Werdenfelser Wegs“ zu einer Senkung der mechani-
schen freiheitsentziehenden Maßnahmen, aber zu einer Erhöhung der chemi-
schen Fixierungen?

17. Welche öffentlich geförderten Forschungs- und bzw. oder Praxisprojekte auf
Bundes- und Landesebene sind der Bundesregierung bekannt, mit denen wis-
senschaftliche Erkenntnisse zur Anwendung von Maßnahmen formellen und
informellen Zwangs in der Altenpflege sowie zur Vermeidung solcher Maß-
nahmen generiert werden sollen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13049

18. a) Inwieweit sind die Themen „Zwang“ und bzw. oder „freiheitsentziehende

Maßnahmen“ Bestandteil der Ausbildungscurricula in den Pflegeberufen,
Pflegehilfsberufen wie auch des ärztlichen Studiums?

b) Inwieweit werden dabei Kenntnisse über die gesundheitlichen, pflegeri-
schen, medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung
von FEM vermittelt sowie auch Strategien zur Vermeidung von FEM ge-
lehrt?

c) Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um diese Themen in den
Ausbildungscurricula zu verankern bzw. zu stärken?

19. Welche – ggf. verpflichtenden – Schulungsmaßnahmen für bereits ausgebil-
dete Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte sowie Ärztinnen und Ärzte zur Vermitt-
lung von Kenntnissen über die gesundheitlichen, pflegerischen und rechtli-
chen Voraussetzungen zur Anwendung von FEM sowie zum Erlernen von
Strategien zur Vermeidung von FEM gibt es?

20. In welchem Umfang werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung in
Anspruch genommen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um solche Schulungsangebote zu stärken und ihre Inanspruchnahme zu för-
dern?

21. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Betreuungsrichterin-
nen und Betreuungsrichter über die Reduzierung von FEM geschult bzw.
fortgebildet?

22. a) Welche Aufklärungs- und Schulungsangebote gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für pflegende Angehörige zur Vermittlung von Kennt-
nissen über die gesundheitlichen, pflegerischen und rechtlichen Voraus-
setzungen zur Anwendung von FEM sowie zur Erlernung von Strategien
zur Vermeidung von FEM?

b) In welchem Umfang werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung in
Anspruch genommen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregie-
rung, um solche Angebote zu stärken und ihre Inanspruchnahme zu för-
dern?

23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Pflege-
einrichtungen und Pflegediensten in Deutschland die „Charta der Rechte
hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ offiziell handlungsleitend ist?

24. a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Inhalte und Er-
kenntnisse der Berichte der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
bezüglich der Situation in Pflegeeinrichtungen?

b) Welche konkreten Handlungsbedarfe in den Einrichtungen beschreibt die
Nationale Stelle in den Berichten?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten
und Empfehlungen der Nationalen Stelle, und welche Maßnahmen ge-
denkt sie zur Umsetzung dessen zu ergreifen?

25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, z. B. in Form von Schulungen, da-
mit Verfahrenspfleger im Rahmen von FEM-Verfahren auch pflegerische
Grundkenntnisse erlangen, um die Notwendigkeit von FEM bzw. Alternati-
ven besser einschätzen zu können, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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