BT-Drucksache 18/12838

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/12546 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Vom 21. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12838

18. Wahlperiode 21.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker

Beck (Köln), Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12546 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

A. Problem

Die sogenannte „3+2-Regelung“ – also die Duldung für drei Jahre Ausbildung
und zwei Jahre anschließender Beschäftigung – wurde als Teil des Integrations-
gesetzes beschlossen, das im August 2016 in Kraft getreten ist. Die Duldung nach
§ 60a Absatz 2 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sollte mehr Rechtssi-
cherheit für gestattete und geduldete Auszubildende und Ausbildungsbetriebe
bringen. Anders als zuvor sollte eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbil-
dung erteilt und so verhindert werden, dass Geflüchtete weiterhin während ihrer
Ausbildung abgeschoben werden können und sowohl ihr persönliches Engage-
ment als auch das der Betriebe umsonst war. Doch die unklare Formulierung im
Gesetzestext eröffnet erhebliche Interpretationsspielräume, so dass Auszubil-
dende mit Fluchtgeschichte mancherorts trotz eines gültigen Ausbildungsvertrags
nach wie vor abgeschoben werden. Das hat die ausbildenden Betriebe stark ver-
unsichert und kann in der Folge dazu führen, dass Unternehmen künftig davor
zurückschrecken, Asylbewerber oder Geduldete auszubilden.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

Drucksache 18/12838 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

D. Kosten

Die Kosten für die Durchführung dieser Gesetzesänderung können nicht beziffert
werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Klarstellung zu einer
Reduzierung der Bürokratiekosten führen wird.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12838

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/12546 abzulehnen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Sebastian Hartmann
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Drucksache 18/12838 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Andrea Lindholz, Sebastian Hartmann, Ulla Jelpke und
Volker Beck (Köln)

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/12546 wurde in der 237. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Juni
2017 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat nicht votiert, da dieser von einer Vertagung der abschließenden
Ausschussbefassung ausgegangen ist.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 99. Sitzung am 21. Juni
2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 121. Sitzung am 21. Juni 2017 abschließend beraten und
empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/12546 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 21. Juni 2017

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Sebastian Hartmann
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.