BT-Drucksache 18/12829

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/10969 - Angleichung der Entschädigungsleistungen für NS-Opfer

Vom 21. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12829
18. Wahlperiode 21.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10969 –

Angleichung der Entschädigungsleistungen für NS-Opfer

A. Problem
Die Regelungen zur Entschädigung für Verfolgte des Naziregimes entsprechen
aus Sicht der antragstellenden Fraktion nicht den politischen und moralischen Er-
fordernissen. Die in den 1950er und 1960er Jahren vorherrschende Anerken-
nungspraxis für NS-Opfer und die Schließung des Bundesentschädigungsgesetzes
(BEG) im Jahr 1969 haben dazu geführt, dass zahlreiche Opfer des Naziregimes
keine Leistungen nach dem BEG erhalten. Das gilt beispielsweise für viele Ho-
mosexuelle, Opfer der Wehrmachtsjustiz, Kommunistinnen und Kommunisten,
Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte sowie Personen, die von den
Nazis als sogenannte „Asoziale“ eingestuft worden waren. Auch Personen, die als
Kinder aus ihrem Elternhaus bzw. ihren von Deutschland besetzten Herkunfts-
staaten entführt wurden, um sie zwangsweise zu „germanisieren“, wurden nicht
als NS-Verfolgte anerkannt.

Die Öffentlichkeit, die Behörden und auch der Deutsche Bundestag haben diese
Haltung ab den 1980er Jahren schrittweise korrigiert und in Hinsicht auf mehrere
der oben erwähnten Gruppen anerkannt, dass auch sie NS-Opfer waren. Da die
legislativen Korrekturen aber erst nach Schließung des BEG erfolgten, blieben die
Betroffenen von dessen Leistungskatalog weiterhin ausgeschlossen. In der Regel
stehen ihnen allenfalls Leistungen nach den Härterichtlinien des Allgemeinen
Kriegsfolgengesetzes (AKG) zu, die aber in ihrem Umfang weit hinter denjenigen
des BEG zurückbleiben. Die Opfergruppe der „Zwangsgermanisierten“ wird bis
heute auch nicht in den Härterichtlinien berücksichtigt.

Im Ergebnis werden die von den Härterichtlinien erfassten NS-Opfer bis heute
entschädigungsrechtlich schlechter behandelt als jene Verfolgten, die auf Grund-
lage des BEG entschädigt werden.
Drucksache 18/12829 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten würden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12829
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10969 abzulehnen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende und Berichterstatterin

Dr. André Berghegger
Berichterstatter

Dr. Hans-Ulrich Krüger
Berichterstatter

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

Drucksache 18/12829 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. André Berghegger, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Dr. Gesine
Lötzsch und Dr. Tobias Lindner

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 215. Sitzung am 26. Januar 2017 den Antrag auf Drucksache 18/10969 zur
federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den
Finanzausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, die
Opfergruppe der „Zwangsgermanisierten“ als NS-Opfer im Sinne der Härterichtlinien des AKG anzuerkennen
und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Angleichung der Leistungen für NS-Verfolgte im Sinne der AKG-
Härterichtlinien an die im BEG vorgesehenen Leistungen vorsieht.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10969 in seiner 121. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Vorlage abzulehnen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10969 in seiner 101. Sitzung am 8. März 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Vorlage abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10969 in seiner 108. Sitzung am 21. Juni 2017 ab-
schließend beraten. Er beschloss mehrheitlich, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 18/10969 abzulehnen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefasst.
Berlin, den 21. Juni 2017

Dr. André Berghegger
Berichterstatter

Dr. Hans-Ulrich Krüger
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

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