BT-Drucksache 18/12695

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksachen 18/12298, 18/12694 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 8. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12695
18. Wahlperiode 08.06.2017
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/12298, 18/12694 ─

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Bericht der Abgeordneten Doris Barnett, Alois Karl, Michael Leutert
und Dr. Tobias Lindner

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag das Ziel, dass der Deutsche
Bundestag der von der Bundesregierung am 10. Mai 2017 beschlossenen Fortsetzung
der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (Ko-
sovo Force – KFOR) auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheits-
rates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 unter Fortgeltung der Regelungen
ihres Beschlusses vom 1. Juni 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8623), dem der Deut-
sche Bundestag am 23. Juni 2016 zugestimmt hat, einschließlich der Protokollerklä-
rung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss vom
7. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III),
zustimmen solle.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an KFOR werden für weitere zwölf Monate insgesamt rund 41,9
Mio. Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 14 01 Titelgruppe 08 bestritten.
Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2017 rund 23,3 Mio. Euro und auf das Haus-
haltsjahr 2018 rund 18,6 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im
Haushaltsjahr 2017 wurde im Bundeshaushalt 2017 im Einzelplan 14 Vorsorge getrof-
fen. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2018 wurde im Eck-
wertebeschluss des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2018 im Einzelplan 14 Vor-
sorge getroffen.
Drucksache 18/12695 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundesregierung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Auswärtigen Ausschuss vorgeleg-
ten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Doris Barnett Alois Karl
Vorsitzende Berichterstatterin Berichterstatter

Michael Leutert Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter Berichterstatter

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