BT-Drucksache 18/12617

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12048, 18/12480, 18/12570 - Entwurf eines Gesetzes zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Vom 31. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12617

18. Wahlperiode 31.05.2017

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

─ Drucksachen 18/12048, 18/12480, 18/12570 ─

Entwurf eines Gesetzes

zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung
des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987
über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Bericht der Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme, Christian Hirte,
Dr. Gesine Lötzsch und Sven-Christian Kindler

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation der Änderung
zu schaffen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Durch die Übernahme der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Proto-
kolls ergibt sich eine zusätzliche, derzeit nicht konkret bezifferbare Beitragspflicht an
den Multilateralen Fonds (MLF) des Protokolls für Maßnahmen zu HFKW in Höhe
von bis zu 270 Mio. Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2047. Die erforderlichen
Mittel sollen im Einzelplan 23 eingespart werden. Dies ist Gegenstand der Haushalts-
aufstellungsprozesse.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

Drucksache 18/12617 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zusätzliche Kosten für die Wirtschaft sind nicht zu erwarten. Insbesondere sind keine
Bürokratiekosten aus Informationspflichten zu erwarten.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Aus dem Gesetz ergibt sich kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da die in Kigali be-
schlossenen Änderungen nicht über den bereits durch die Verordnung (EU)
Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl.
L 150 vom 20.5.2014, S. 195) abgedeckten Regelungsgehalt hinausgehen.

Weitere Kosten

Weitere Kosten beziehungsweise Auswirkungen auf das Preisniveau sind derzeit nicht
ersichtlich.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einvernehmlich für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch

Vorsitzende und
Berichterstatterin

Steffen-Claudio Lemme

Berichterstatter

Christian Hirte

Berichterstatter

Sven-Christian Kindler

Berichterstatter

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