BT-Drucksache 18/12413

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8277 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Verankerung eines Verfahrens zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland)

Vom 17. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12413

18. Wahlperiode 17.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker

Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8277 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
(Verankerung eines Verfahrens zur Überprüfung von Entscheidungen über den
Einsatz der Bundeswehr im Ausland)

A. Problem

Nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist beim Zustim-
mungsbeschluss des Deutschen Bundestages zum Syrien-Einsatz der Bundeswehr
erneut ein grundlegendes Problem des Rechtsschutzsystems im Bereich der Aus-
landseinsätze der Bundeswehr zu Tage getreten. In der parlamentarischen Debatte
sei bezweifelt worden, dass der Einsatz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Al-
lerdings gebe es keinen klaren Weg, um derartige Rechtsfragen dem Bundesver-
fassungsgericht vorzulegen. Diese Situation ist nach Auffassung der Fraktion dem
Rechtsstaat unangemessen. Bei derart wesentlichen Angelegenheiten müsse die
Möglichkeit bestehen, dass verfassungsrechtliche Grundsatzfragen letztverbind-
lich durch das Bundesverfassungsgericht beantwortet werden. Dazu soll eine neue
Verfahrensart im Bundesverfassungsgerichtsgesetz verankert werden.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Weitere Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/12413 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8277 abzulehnen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12413

Bericht der Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt, Dr. Matthias Bartke, Harald Pet-
zold (Havelland) und Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/8277 in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 be-
raten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Ausschuss
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss sowie an
den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat die Vorlage auf Drucksache 18/8277
in seiner 41. Sitzung am 17. Mai 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs.

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/8277 in seiner 94. Sitzung am 26. April 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/8277 in seiner 117. Sitzung am 17. Mai 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/8277 in seiner 92. Sitzung am 17. Mai 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/8277 in seiner 147. Sit-
zung am 17. Mai 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, dass Anlass für den Gesetzentwurf der Beschluss des
Bundestages über den Einsatz der Bundeswehr in Syrien gewesen sei. Diesen Einsatz halte sie für verfassungs-
widrig, da weder ein Handeln in einem System kollektiver Sicherheit gemäß Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes
vorliege noch es sich um einen Einsatz im Rahmen der Landesverteidigung gemäß Art. 87a des Grundgesetzes
handele. Derzeit bestehe kein Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit
von Einsätzen der Bundeswehr, so dass die Verfassungsmäßigkeit des Syrien-Einsatzes nicht durch das Bundes-
verfassungsgericht überprüft werden könne. Das von der Fraktion DIE LINKE. zum Syrien-Einsatz angestrengte
Organstreitverfahren sei nach ihrer Einschätzung zwar in der Sache begründet, aber eben unzulässig. Daher solle
eine neue Verfahrensart im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geschaffen werden. Zur Höhe des Quorums im
Deutschen Bundestag für den Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht sei die Fraktion verhandlungsbereit. Ein
Quorum von 25 Prozent der Mitglieder des Deutschen Bundestages – wie bei der abstrakten Normenkontrolle –
sei jedoch zu hoch, um effektiven Minderheitenschutz zu gewährleisten.

Die Fraktion der CDU/CSU bekräftigte die Verfassungsmäßigkeit des Syrien-Einsatzes der Bundeswehr. Auch
bestehe kein Bedarf für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Bundeswehreinsätzen durch das Bundes-
verfassungsgericht. Die Verfassungsmäßigkeit von Bundeswehreinsätzen könne ausreichend durch die Mitglieder
des Deutschen Bundestages selbst beurteilt werden. Dem Bundesverfassungsgericht sollten daher nicht noch mehr
Kompetenzen im Verfassungsgefüge eingeräumt werden. Außerdem sei der Gesetzentwurf insofern systemfremd,

Drucksache 18/12413 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

als bei dem neu zu schaffenden Verfahren nicht geltend gemacht werden müsse, in subjektiven Rechten verletzt
zu sein.

Die Fraktion der SPD räumte ein, dass die Möglichkeit der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Bun-
deswehreinsätzen durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden sollte. Sie sehe Oppositionsrechte tangiert,
welche gewahrt werden müssten. Allerdings sei das vorgeschlagene Quorum von drei Vierteln der Zahl der Mit-
glieder des Deutschen Bundestages, „die die Bundesregierung nicht tragen“, nicht zustimmungsfähig. Die Frak-
tion überlege, ob sie in Zukunft Vorschläge zu diesem Problem machen werde. Im Rahmen der Entscheidung in
dem von der Fraktion DIE LINKE. angestrengten Organstreitverfahren zum Syrien-Einsatz sei mit Hinweisen des
Bundesverfassungsgerichtes zur Möglichkeit der Überprüfung von Bundeswehreinsätzen zu rechnen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies auf die dringende Notwendigkeit der Schaffung einer neuen Verfahrensart vor
dem Bundesverfassungsgericht hin. Als die bestehenden Verfahrensarten geschaffen worden seien, hat es diese
Arten der Einsätze der Bundeswehr noch nicht gegeben.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN widersprach dem Vorwurf der Systemfremdheit durch die Fraktion
der CDU/CSU. Seit Errichtung des Bundesverfassungsgerichtes seien weitere Verfahresarten hinzugekommen.
Auch bei den bestehenden Verfahrensarten müssten nicht in jedem Fall subjektive Rechte der Antragsteller ver-
letzt sein – zum Beispiel bei der abstrakten Normenkontrolle. Sie könne sich auch vorstellen, Bundeswehreinsätze
im Ausland anhand einer analog angewandten abstrakten Normenkontrolle überprüfen zu lassen. Sie bevorzuge
jedoch die Schaffung einer neuen Verfahrensart.

Berlin, den 17. Mai 2017

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

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