BT-Drucksache 18/12412

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Azize Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/10860 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz)

Vom 17. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12412

18. Wahlperiode 17.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Azize Tank, Katja Kipping,

Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10860 –

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz)

A. Problem

Der Gesetzentwurf zielt auf eine Änderung des Grundgesetzes (GG), mit der so-
ziale Grundrechte in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Aus Sicht der
Initianten sind soziale Grundrechte unabdingbar für ein würdiges Leben in einer
sozial gerechten Gesellschaft. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte fän-
den jedoch in der Bundesrepublik Deutschland weniger Beachtung und eine ge-
ringere Sicherung als bürgerliche und politische Rechte. Ein Grund hierfür sei die
fehlende Verankerung dieser Rechte in der deutschen Verfassung. Mit den Arti-
keln 20 Absatz 1 und 28 Absatz 1 GG sei die Bundesrepublik Deutschland jedoch
auf die Sozialstaatlichkeit festgelegt („sozialer Bundesstaat“ bzw. „sozialer
Rechtsstaat“). Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem vor, das Recht auf
soziale Sicherheit, das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Exis-
tenzminimums sowie das Recht auf Arbeit im Grundgesetz zu verankern.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Weitere Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/12412 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10860 abzulehnen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12412

Bericht der Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt, Dr. Matthias Bartke, Harald
Petzold (Havelland) und Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/10860 in seiner 212. Sitzung am 19. Januar 2017
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Innen-
ausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Gesundheit sowie an den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/10860 in seiner 117. Sitzung am 17. Mai 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf Drucksache 18/10860 in seiner 117. Sitzung am
17. Mai 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Drucksache 18/10860 in seiner 115. Sitzung am 17. Mai 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 18/10860 in seiner
86. Sitzung am 17. Mai 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/10860 in seiner 130. Sitzung
am 15. Februar 2017 anberaten und in seiner 147. Sitzung am 17. Mai 2017 abschließend beraten. Der Ausschuss
für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs.

Die Fraktion DIE LINKE. trug vor, dass soziale Grundrechte unabdingbar seien für ein würdiges Leben in einer
sozial gerechten Gesellschaft. Sicherung und Umsetzung dieser Rechte fänden jedoch zu wenig Beachtung, da
soziale Grundrechte nicht im Grundgesetz verankert seien.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass mehrere Punkte gegen den Gesetzentwurf sprächen: Aus ihrer Sicht
betone das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip schon jetzt hinreichend; aus Artikel 1 in Verbindung mit Arti-
kel 20 GG folge etwa der Anspruch auf die staatliche Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmini-
mums. Hinzu komme, dass der Gesetzentwurf eine Fülle von unbestimmten Rechtsbegriffen enthalte, die durch
Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis ausgelegt werden müssten. Dies würde letztlich dazu führen, dass das
Bundesverfassungsgericht diese Rechtsbegriffe ausfüllen müsste mit der Konsequenz, dass das Gericht eine Art
„Sozialgesetzgeber“ würde. Solche Entscheidungen lägen indes in der Kompetenz des Parlaments als Gesetzge-
ber. Schließlich sei festzustellen, dass das Grundgesetz auch deshalb eine so große Wirkung entfalte, weil es die
grundlegenden Beziehungen zwischen Bürger und Staat durch sehr schlanke Formulierungen regele. Abschlie-
ßend nahm die Fraktion Bezug auf das erweiterte Berichterstattergespräch, das der Ausschuss am 26. April 2017
durchgeführt hat. Dort hätten alle Sachverständigen dem Gesetzentwurf ein verheerendes Zeugnis ausgestellt.

Drucksache 18/12412 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Fraktion der SPD schloss sich diesen Ausführungen an. Die Sachverständigen hätten unisono deutliche
Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert. Das Grundgesetz sei ein filigranes Gebilde, speziell der Grundrechtekata-
log. Änderungen bedürften eines besonderen Fingerspitzengefühls; dieses sei bei Änderungen wie der Einfügung
neuer Artikel mit dem Buchstabenzusatz a, b, c usw. und den dahinter stehenden Vorschlägen – Recht auf Arbeit,
Recht auf Wohnung etc. – nicht erkennbar.

Berlin, den 17. Mai 2017

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.