BT-Drucksache 18/123

Ergebnisse des Zensus 2011 und Auswirkungen auf Kommunen

Vom 2. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/123
18. Wahlperiode 02.12.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte, Roland Claus, Ulla Jelpke,
Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland), Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Ergebnisse des Zensus 2011 und Auswirkungen auf Kommunen

Der Zensus 2011 war die erste gemeinsame Volkszählung in den Mietgliedstaa-
ten der Europäischen Union. Die Ergebnisse der Bevölkerungszählung wurden
im Mai 2013 veröffentlicht. Die ermittelten Einwohnerzahlen sind eine Basis für
die Zuweisung von Finanzen an die Kommunen. Weniger Einwohner bedeuten
weniger Geld, mehr Einwohner mehr Geld für die jeweilige Kommune. Die Stadt
Mannheim muss beispielsweise einen Fehlbetrag von 25 Mio. Euro jährlich ver-
kraften (vgl. Constanze Elter, Handelsblatt vom 19. November 2013, S. 13).
Eine Vielzahl von Kommunen zweifelt die Ergebnisse des Zensus an, weil es
erhebliche Unterschiede zwischen der tatsächlichen Einwohnerzahl und den
Angaben der Melderegister der Kommunen gibt. Laut Pressemeldungen hat
jede zehnte Kommune Widerspruch gegen das Ergebnis des Zensus eingelegt
(vgl. SPIEGEL ONLINE vom 4. August 2013).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklären sich die zum Teil extrem hohen Abweichungen der Ergebnisse

des Zensus 2011 von den Daten der Melderegister?
2. Warum sind kleinere Gemeinden hiervon überproportional stark betroffen?
3. Nach welchem Verfahren wurden die Stichproben hochgerechnet, und warum

wurde dieses Verfahren gewählt?
Inwieweit gewährleistet das Verfahren die reale Abbildung der tatsächlichen
Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner?

4. Warum sind zwischen dem Stichtag für die Erhebung (9. Mai 2011) und der
Veröffentlichung der Ergebnisse (31. Mai 2013) über zwei Jahre vergangen?

5. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kommunen gegen das
Zensusergebnis Widerspruch oder Klage eingelegt haben und wie der Stand
der Widerspruchsbearbeitung bzw. Klage ist?

6. Welche Kosten sind durch das Zensusverfahren für Bund, Länder und Kom-
munen veranschlagt worden, und welche Kosten sind real angefallen (Anga-
ben bitte getrennt nach Bund, Ländern und Kommunen machen)?

7. Inwieweit treffen Aussagen zu, dass es „keinerlei verbindlichen Kontroll-
mechanismus für die Volkszählung“ gäbe (vgl. SPIEGEL ONLINE vom
19. August 2013)?

Drucksache 18/123 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Welche Möglichkeiten haben Kommunen, Ergebnisse der Volkszählung auf
ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, angesichts der Tatsache, dass das Statis-
tische Bundesamt die Herausgabe der Stichproben verweigert (vgl. Handels-
blatt vom 19. November 2013)?

9. Wie ist es verfassungsrechtlich, insbesondere vor dem Hintergrund der kom-
munalen Selbstverwaltungsgarantie des Artikels 28 Absatz 2 des Grund-
gesetzes, zu rechtfertigen, dass gegenüber den Kommunen die Herausgabe
der Daten der Stichproben verweigert wird?

10. Wie ist es verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, dass die Einwohnerzahl in
Gemeinden unterschiedlicher Größenklassen nach unterschiedlichen Metho-
den ermittelt wurde (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 19. August 2013)?

Berlin, den 2. Dezember 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.