BT-Drucksache 18/12147

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11238(neu), 18/11746, 18/11822 Nr. 12 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts

Vom 26. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12147

18. Wahlperiode 26.04.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksachen 18/11238 (neu), 18/11746, 18/11822 Nr. 12 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016
über die Vorrechte und Immunitäten
des Einheitlichen Patentgerichts

A. Problem und Ziel

Das Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Ein-
heitlichen Patentgerichts regelt die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen
Patentgerichts und seiner Mitarbeiter. Das Einheitliche Patentgericht wird mit
dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
(ABl. C 175 vom 20.6.2013, S. 1, im Folgenden: Übereinkommen) als ein erstes
europäisches Zivilgericht errichtet, das in Verfahren über bestehende, nach dem
Europäischen Patentübereinkommen erteilte europäische Patente sowie über
künftig mögliche europäische Patente mit einheitlicher Wirkung entscheiden soll.
Dem Einheitlichen Patentgericht, einer neuen internationalen Organisation mit
Völkerrechtspersönlichkeit, und seinen Mitarbeitern (Richterinnen und Richtern,
der Kanzlerin oder dem Kanzler, der Hilfskanzlerin oder dem Hilfskanzler sowie
den Bediensteten) sollen mit dem Protokoll im üblichen Rahmen Vorrechte und
Befreiungen eingeräumt werden. Dabei werden auch die bereits in dem Überein-
kommen unter Verweis auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der
Europäischen Union (Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Eu-
ropäischen Union, ABl. 2008 C 115/266) enthaltenen Immunitäten für Richter des
Einheitlichen Patentgerichts (Übereinkommen, Anhang I Satzung, Artikel 8) kon-
kretisiert.

Mit dem Gesetzentwurf soll die gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundge-
setzes erforderliche Zustimmung zu dem am 29. Juni 2016 in Brüssel von der
Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll über die Vorrechte und
Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts herbeigeführt werden.

Drucksache 18/12147 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12147

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/11238 (neu), 18/11746 unverändert anzu-
nehmen.

Berlin, den 26. April 2017

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende und Berichterstatterin

Sebastian Steineke
Berichterstatter

Christian Flisek
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Drucksache 18/12147 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Sebastian Steineke, Christian Flisek, Harald Petzold
(Havelland) und Renate Künast

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/11238 (neu) in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.

II. Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage auf Drucksache
18/11238 (neu) in seiner 59. Sitzung am 8. März 2017 befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz
des Gesetzentwurfs nicht gegeben sei. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung sei plausibel und eine Prüfbitte
daher nicht erforderlich.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksachen 18/11238 (neu), 18/11746
in seiner 142. Sitzung am 26. April 2017 abschließend beraten und empfiehlt einstimmig die unveränderte An-
nahme des Gesetzentwurfs.

Berlin, den 26. April 2017

Sebastian Steineke
Berichterstatter

Christian Flisek
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Renate Künast
Berichterstatterin

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