Vom 26. April 2017
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12147
18. Wahlperiode 26.04.2017
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 18/11238 (neu), 18/11746, 18/11822 Nr. 12 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016
über die Vorrechte und Immunitäten
des Einheitlichen Patentgerichts
A. Problem und Ziel
Das Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Ein-
heitlichen Patentgerichts regelt die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen
Patentgerichts und seiner Mitarbeiter. Das Einheitliche Patentgericht wird mit
dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
(ABl. C 175 vom 20.6.2013, S. 1, im Folgenden: Übereinkommen) als ein erstes
europäisches Zivilgericht errichtet, das in Verfahren über bestehende, nach dem
Europäischen Patentübereinkommen erteilte europäische Patente sowie über
künftig mögliche europäische Patente mit einheitlicher Wirkung entscheiden soll.
Dem Einheitlichen Patentgericht, einer neuen internationalen Organisation mit
Völkerrechtspersönlichkeit, und seinen Mitarbeitern (Richterinnen und Richtern,
der Kanzlerin oder dem Kanzler, der Hilfskanzlerin oder dem Hilfskanzler sowie
den Bediensteten) sollen mit dem Protokoll im üblichen Rahmen Vorrechte und
Befreiungen eingeräumt werden. Dabei werden auch die bereits in dem Überein-
kommen unter Verweis auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der
Europäischen Union (Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Eu-
ropäischen Union, ABl. 2008 C 115/266) enthaltenen Immunitäten für Richter des
Einheitlichen Patentgerichts (Übereinkommen, Anhang I Satzung, Artikel 8) kon-
kretisiert.
Mit dem Gesetzentwurf soll die gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundge-
setzes erforderliche Zustimmung zu dem am 29. Juni 2016 in Brüssel von der
Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll über die Vorrechte und
Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts herbeigeführt werden.
Drucksache 18/12147 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12147
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/11238 (neu), 18/11746 unverändert anzu-
nehmen.
Berlin, den 26. April 2017
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Renate Künast
Vorsitzende und Berichterstatterin
Sebastian Steineke
Berichterstatter
Christian Flisek
Berichterstatter
Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter
Drucksache 18/12147 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sebastian Steineke, Christian Flisek, Harald Petzold
(Havelland) und Renate Künast
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/11238 (neu) in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.
II. Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage auf Drucksache
18/11238 (neu) in seiner 59. Sitzung am 8. März 2017 befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz
des Gesetzentwurfs nicht gegeben sei. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung sei plausibel und eine Prüfbitte
daher nicht erforderlich.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksachen 18/11238 (neu), 18/11746
in seiner 142. Sitzung am 26. April 2017 abschließend beraten und empfiehlt einstimmig die unveränderte An-
nahme des Gesetzentwurfs.
Berlin, den 26. April 2017
Sebastian Steineke
Berichterstatter
Christian Flisek
Berichterstatter
Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter
Renate Künast
Berichterstatterin
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