BT-Drucksache 18/12077

gemäß § 96 der Geschäftsordnung a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/11163, 18/12076 - Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11326, 18/11658, 18/,12076 - Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes

Vom 25. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12077

18. Wahlperiode 25.04.2017

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

– Drucksachen 18/11163, 18/12076 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des
Bundeskriminalamtgesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksachen 18/11326, 18/12076 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des
Bundeskriminalamtgesetzes

Bericht der Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl, Martin Gerster, Roland
Claus und Anja Hajduk

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt, das Bundeskriminalamtge-
setz allgemein in systematischer Hinsicht zu überarbeiten. Dabei werden die Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 20. April 2016 zum Bundeskri-
minalamtgesetz, die Regelungen der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 27. April 2016 und
die Neufassung der Verordnung (EU) 2016/794 zu Europol vom 11. Mai 2016 berück-
sichtigt.

Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Drucksache 18/12077 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht durch die Einführung der Regelung zur Postbeschlag-
nahme, wegen der zu erwartenden geringen Fallzahlen ein lediglich marginaler Erfül-
lungsaufwand. Bürokratiekosten entstehen nicht. Es werden keine Informationspflich-
ten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Durch die Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes entsteht sowohl dem Bund als
auch den Ländern Erfüllungsaufwand.

Bund:

Dem Bundeskriminalamt entstehen während der fünfjährigen Aufbauphase einmalige
Verwirklichungskosten in Höhe von rund 254 Mio. Euro und wiederkehrende Perso-
nal- und Sachkosten in Höhe von 29,4 Mio. Euro pro Jahr. Nach Aufnahme des Wirk-
betriebes der neuen IT-Architektur entstehen neben den wiederkehrenden Personal-
und Sachkosten jährliche Betriebskosten (Wartung, Pflege, Support, etc.) in Höhe von
rund 33 Mio. Euro.

Dem Bundeskriminalamt entsteht weiterhin Erfüllungsaufwand durch die neue Vor-
schrift zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (sog. elektronischen Fußfessel) zur
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. In einem vergleichbaren Sys-
tem, das bereits von den Justizbehörden der Länder für die Überwachung von Weisun-
gen im Rahmen der Führungsaufsicht eingesetzt wird, belaufen sich die Kosten pro
überwachter Person auf einmalig 170 Euro für das Überwachungsgerät und monatlich
500 Euro für die Überwachung der Person.

Der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
entstehen durch erhöhten Kontrollaufwand einmalige Verwirklichungskosten, die sich
auf 164.000 Euro belaufen, und Personal- und Sachkosten, die über mehrere Jahre hin-
weg schrittweise auf insgesamt 4,3 Mio. Euro pro Jahr aufwachsen.

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz entsteht für die Durchführung von Sicherheits-
überprüfungen einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 37.900 Euro und jährlicher
Erfüllungsaufwand in Höhe von 12.000 Euro.

Der am polizeilichen Informationsverbund beteiligten Bundespolizei und der Zollver-
waltung werden durch die Anpassung bestehender Schnittstellen an die IT-Architektur
des Bundeskriminalamtes Erfüllungsaufwände in derzeit nicht genau bezifferbarer
Höhe entstehen. Aus den Erfahrungen zur IT-technischen Anbindung der Zollverwal-
tung an den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) kann derzeit je-
doch von einem einmaligen Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 5,2 Mio. Euro für
die Zollverwaltung ausgegangen werden.

Entstehender Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmä-
ßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.

Länder:

Zudem entstehen den Ländern Erfüllungsaufwand in nicht bezifferbarer Höhe, wenn
Länderdienststellen nach diesem Gesetz tätig werden. Gleichzeitig ergeben sich Mög-
lichkeiten zur Einsparung für die Länder, wenn die vom Bundeskriminalamt bereitge-
stellten Serviceleistungen genutzt werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12077

Durch die Ermächtigung der Polizei des Deutschen Bundestages zur Datenverarbei-
tung im polizeilichen Informationsverbund wird das Land Berlin marginal entlastet,
das diese Datenverarbeitung bisher in Amtshilfe vorgenommen hat.

Kommunen:

Für die Kommunen fällt kein Erfüllungsaufwand an.

Weitere Kosten

Dem für den Sitz des Bundeskriminalamtes zuständigen Amtsgericht in Wiesbaden
entstehen einmalige Verwirklichungskosten in Höhe von 28.000 Euro und jährliche
Personal- und Sachkosten in Höhe von 544.000 Euro.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 22. März 2017

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch

Vorsitzende

Dr. Reinhard Brandl

Berichterstatter

Martin Gerster

Berichterstatter

Roland Claus

Berichterstatter

Anja Hajduk

Berichterstatterin

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