BT-Drucksache 18/11791

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3921 - Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung zum besseren Rechtsschutz bei behördlich geheim gehaltenen Informationen

Vom 30. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11791

18. Wahlperiode 30.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Hans-Christian Ströbele,

Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3921 –

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der
Verwaltungsgerichtsordnung zum besseren Rechtsschutz
bei behördlich geheim gehaltenen Informationen

A. Problem

Mit dem Gesetzentwurf soll das sogenannte In-camera-Verfahren nach § 99 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) reformiert werden. Nach derzeitiger
Rechtslage kann eine Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Infor-
mationsübermittlung verweigern, wenn die entsprechenden Informationen von ihr
als geheimhaltungsbedürftig eingeschätzt werden. Gemäß § 99 Absatz 2 Satz 1
VwGO kann auf Antrag eines Beteiligten ein Zwischenverfahren zur Überprüfung
der Geheimhaltungsbedürftigkeit durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird
vor eigens eingerichteten Spruchkörpern der Oberverwaltungsgerichte bzw. des
Bundesverwaltungsgerichts geführt. Nach Auffassung der den Gesetzentwurf ein-
bringenden Fraktion können insbesondere Streitverhältnisse mit mehreren Betei-
ligten durch die Vorschrift nicht zufriedenstellend gelöst werden. Es sei dem ent-
scheidenden Gericht nicht möglich, die widerstreitenden Interessen – Geheimnis-
schutz und effektiver Rechtsschutz – im Wege der praktischen Konkordanz in
Ausgleich zu bringen. Der Gesetzentwurf ziele deshalb darauf ab, das Konflikt-
verhältnis von rechtlichem Gehör und effektivem Rechtsschutz durch die Ände-
rung des § 99 VwGO und die Einführung eines In-camera-Hauptsacheverfahrens
aufzulösen.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/11791 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11791

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3921 abzulehnen.

Berlin, den 29. März 2017

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Alexander Hoffmann
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Drucksache 18/11791 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Alexander Hoffmann, Dr. Matthias Bartke,
Harald Petzold (Havelland), Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/3921 in seiner 91. Sitzung am 5. März 2015 beraten
und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss
zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/3921 in seiner 112. Sitzung am 29. März 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/3921 in seiner 138. Sit-
zung am 29. März 2017 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs.

Berlin, den 29. März 2017

Alexander Hoffmann
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.