BT-Drucksache 18/11440

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8856 - Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten bei umfassenden Modernisierungen b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast, Christian Kühn (Tübingen), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8857 - Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten durch die Streichung der Rügepflicht und die Schaffung eines Auskunftsrechts

Vom 8. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11440

18. Wahlperiode 08.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),

Renate Künast, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8856 –

Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten
Wohnungsmärkten bei umfassenden Modernisierungen

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast, Christian

Kühn (Tübingen), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8857 –

Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf
angespannten Wohnungsmärkten durch die Streichung der
Rügepflicht und die Schaffung eines Auskunftsrechts

A. Problem

Zu Buchstabe a

Nach Auffassung der einbringenden Fraktion wirkt die Mietpreisbremse nicht.
Dies liege auch in der Ausnahme des § 556f Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbu-
ches begründet, wonach nach umfassenden Modernisierungen Wohnungen von
der Begrenzung der Wiedervermietungsmiete ausgenommen sind. Daher solle
diese Vorschrift aufgehoben werden.

Drucksache 18/11440 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Nach Auffassung der einbringenden Fraktion sind die derzeitigen Regelungen zur
Mietpreisbremse nicht geeignet, für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung
transparent zu machen, wie hoch die zulässige Miethöhe ist. Vermieterinnen und
Vermieter seien erst nach einer Rüge durch die Mieterin oder den Mieter ver-
pflichtet, die unzulässig überhöhte Miete zurückzuzahlen. Mit dem Gesetzentwurf
sollen Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, den Mieterinnen und
Mietern gegenüber die zulässige Miethöhe transparent zu machen und überhöhte
Mieten zurückzuzahlen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8856 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8857 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11440

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8856 abzulehnen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8857 abzulehnen.

Berlin, den 8. März 2017

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende und Berichterstatterin

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Drucksache 18/11440 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Dr. Johannes Fechner, Caren Lay
und Renate Künast

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/8856 in seiner 179. Sitzung am 23. Juni 2016 bera-
ten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den Innenaus-
schuss und an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/8857 in seiner 179. Sitzung am 23. Juni 2016 bera-
ten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat die Vorlage 18/8856 in seiner 106. Sitzung am 8. März 2017 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage 18/8856 in seiner
107. Sitzung am 8. März 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage 18/8857 in seiner
107. Sitzung am 8. März 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/8856 und 18/8857 in
seiner 131. Sitzung am 8. März 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Ge-
setzentwürfe.

Berlin, den 8. März 2017

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Renate Künast
Berichterstatterin

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