BT-Drucksache 18/1130

Auswirkungen der geplanten Reform des Elterngeldes auf Alleinerziehende

Vom 10. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1130
18. Wahlperiode 10.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie
Hein, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland),
Dr. Petra Sitte, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen der geplanten Reform des Elterngeldes auf Alleinerziehende

Mit den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Manuela Schwesig, bekannt gemachten Eckpunkten zu der Reform des Bundes-
elterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind einige offene Fragen zum
Thema Elterngeld und Alleinerziehende entstanden.
In dem Eckpunktepapier der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vom
21. März 2014 wird angekündigt, ein ElterngeldPlus einzuführen. Im Vergleich
zur bestehenden Regelung verlängert sich der Anspruch von Teilelterngeld von
14 Monaten auf 28 Monate. Der bisherige so genannte doppelte Anspruchsver-
brauch wird damit abgeschafft. Diese neue Teilelterngeldregelung nennt die
Bundesregierung ElterngeldPlus.
Zusätzlich soll es für Elternpaare, die beide in der Elternzeit Teilzeit arbeiten,
noch einen so genannten Partnerschaftsbonus geben. Hier erhalten Elternpaar-
familien vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Partner Teilzeit ar-
beiten. Somit würden sie über 32 Monate Elterngeld verfügen.
Alleinerziehende Eltern werden im Eckpunktepapier zur Elterngeldreform nur
an einer Stelle erwähnt. Darin wird die Verlängerung des Elterngeldes von 14 auf
28 Monate versprochen, wenn die Alleinerziehenden neben der Elternzeit wei-
terhin Teilzeit arbeiten. Alle weiteren verkündeten Veränderungen beziehen sich
anscheinend lediglich auf Elternpaarfamilien. Damit droht nicht nur eine große
Gruppe an Familien in den zentralen familienpolitischen Leistungen außen vor
zu bleiben, Paarfamilien können darüber hinaus vier Monate zusätzlich Eltern-
geld beziehen. Es droht eine Benachteiligung von Alleinerziehenden, die nicht
von dem Partnerschaftsbonus Gebrauch machen können.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben vor ihrer Elternzeit Voll-

zeit gearbeitet (bitte nach Jahren ab 2007 und Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben während der Elternzeit

Teilzeit gearbeitet (bitte nach Jahren ab 2007 und Bundesländern aufschlüs-
seln)?

3. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben nach der Elternzeit nur
noch Teilzeit gearbeitet (bitte nach Jahren ab 2007 und Bundesländern auf-
schlüsseln)?

Drucksache 18/1130 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie lange haben alleinerziehende Mütter und Väter Elterngeld in Anspruch
genommen (bitte nach Jahren ab 2007, Länge des Elterngeldbezugs und Bun-
desländern aufschlüsseln)?

5. Gilt die Regelung des ElterngeldPlus auch dann, wenn die/der alleinerzie-
hende Mutter oder Vater vorher nur eine Teilzeitstelle innehatte?

6. Erhalten alleinerziehende Mütter und Väter einen Bonus, ähnlich wie den ge-
planten Partnerschaftsbonus, dafür, dass sie während der Elternzeit Teilzeit
arbeiten gehen?

7. Wie soll die Neuregelung bei Mehrlingsgeburten für Alleinerziehende gel-
ten?

8. Plant die Bundesregierung weitere konkrete Maßnahmen für Alleinerzie-
hende im Elterngeldbezug?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

9. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Grundsatz der Gleichbehandlung ge-
mäß Artikel 3 des Grundgesetzes gewahrt, wenn Alleinerziehende aufgrund
des fehlenden Partners nicht vom Partnerschaftsbonus profitieren können
und somit vier Monate weniger Elterngeld bekommen?

Berlin, den 9. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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