BT-Drucksache 18/11251

Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner - Auswirkungen der 9/10-Regelung

Vom 15. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11251
18. Wahlperiode 15.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke,
Dr. Harald Terpe, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Tabea Rößner,
Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner –
Auswirkungen der 9/10-Regelung

Als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert in der Krankenversicherung der
Rentner (KVdR) ist, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält
und die sogenannte 9/10-Regel erfüllt. Diese Regelung erfüllt, wer in der zweiten
Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Kranken-
versicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war.
Diese Regelung ist wichtig, um zu verhindern, dass sich privat krankenversicherte
Rentnerinnen und Rentner, aufgrund von im Alter in der privaten Krankenversi-
cherung (PKV) stark steigender Beiträge zulasten der Versichertengemeinschaft
gesetzlich versichern und so die Solidargemeinschaft überfordern.
In der Praxis zeigen sich viele Betroffene allerdings überrascht, wenn sie im Ren-
tenalter nicht pflichtversichert in der KVdR sind und teils hohe Beiträge als frei-
willig Versicherte aufbringen müssen. Dies betrifft insbesondere Personen, die
sich aufgrund eines Auslandsaufenthalts bei der gesetzlichen Rentenversicherung
abgemeldet haben, Personen, die sich etwa aufgrund einer rentenversicherungs-
pflichtigen selbständigen Tätigkeit die hohen Mindestbeiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung nicht leisten können oder Personen, die sich über eine Fa-
milienversicherung privat abgesichert haben. Die letzte Gruppe schließt insbe-
sondere Frauen verbeamteter Männer ein, die während der Kindererziehung pri-
vat familienversichert waren. Sie alle eint, dass sie ihren Anspruch auf Pflicht-
mitgliedschaft in der KVdR nicht verloren hätten, wenn sie die Mitgliedschaft in
der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig fortgeführt hätten. Viele erklä-
ren im Nachhinein hierzu bereit gewesen zu sein, wenn ihnen die Folgen für ihren
Versicherungsschutz im Alter deutlicher vor Augen geführt worden wären.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Inwiefern informiert die gesetzliche Rentenversicherung ihre Versicher-

ten über die bestehende 9/10-Regelung und die mit fehlenden Vorversi-
cherungszeiten verbundenen Konsequenzen für die spätere Mitgliedschaft
in der Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner?

b) Inwieweit hält die Bundesregierung diese Informationen für ausreichend?

http://www.einfach-rente.de/finanzmagazin/gesetzliche-rentenversicherung/
Drucksache 18/11251 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Inwiefern informieren die gesetzlichen Krankenversicherungen, mit Blick
auf die 9/10-Regelung, ihre ausscheidenden Versicherten über die möglichen
Konsequenzen und die Möglichkeiten einer freiwilligen Weiterversicherung
zwecks Wahrung der nötigen Vorversicherungszeiten?
Besteht hier nach Ansicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?

3. Inwiefern informieren nach Kenntnis der Bundesregierung die privaten
Krankenkassen, mit Blick auf die 9/10-Regelung, neue ehemals familienver-
sicherte gesetzlich Versicherte vor Vertragsabschluss über die möglichen
Konsequenzen?

Besteht hier nach Ansicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?

4. Inwiefern könnten nach Ansicht der Bundesregierung Gewerkschaften oder
andere berufsständische Vertretungen der Beamtinnen und Beamten ihre
Mitglieder über die 9/10-Regelung informieren?

Besteht hier nach Ansicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?

5. Inwiefern könnten nach Ansicht der Bundesregierung die zuständigen Bei-
hilfestellen, mit Blick auf die Auswirkungen der 9/10-Regelung, auf berück-
sichtigungsfähige Angehörige, ihre Kommunikation gegenüber ihren Be-
zugsberechtigten in dieser Hinsicht verbessern?

6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über solche Personen vor,
die die Vorversicherungszeit der KVdR deshalb nicht erfüllen, weil sie sich
die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht leisten können, und
welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über andere Gruppen vor,
die die Vorversicherungszeit nicht erfüllen?

7. Wie viele Rentnerinnen und Rentner sind freiwillig in einer gesetzlichen
Krankenversicherung versichert, und wie setzt sich diese Gruppe zusammen
(bitte nach Erwerbstätigenstatus vor Renteneintritt, Geschlecht und Fami-
lienstand differenzieren)?

8. a) Wie viele Personen, die bisher die Vorversicherungszeiten der KVdR
nicht erfüllen, werden eben diese nun erfüllen, wenn wie beabsichtigt
künftig pauschal drei Jahre für jedes Kind den Mitgliedszeiten in der ge-
setzlichen Krankenversicherung (GKV) gleichgestellt werden (Aus-
schussdrucksache 18(11)904 des Ausschusses für Arbeit und Soziales),
und welche Mehrkosten bedeutet dies für die GKV?

b) Wie hoch wären die mit dieser Neuregelung für die gesetzlichen Kran-
kenkassen verbundenen zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben, und was
spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, diese als versicherungs-
fremde Leistung aus Steuermitteln zu finanzieren?

c) Wie hoch sind die mit dieser Neuregelung verbundenen Ausgaben für die
gesetzliche Rentenversicherung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11251
9. a) Wie hoch ist der Zuschuss der Rentenversicherung zu den Beiträgen frei-
willig Versicherter im Durchschnitt, und wie häufig wird dieser Zuschuss
tatsächlich beantragt?

b) Wie hoch ist die durchschnittliche Beitragsbemessungsgrundlage, und
wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnung der Beitragsbemes-
sungsgrundlage für freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung
versicherte Rentnerinnen und Rentner?

c) Wie hoch ist der durchschnittliche Eigenbetrag für freiwillig in einer ge-
setzlichen Krankenversicherung versicherte Rentnerinnen und Rentner,
und wie hoch ist der durchschnittliche Eigenbetrag Pflichtversicherter?

Berlin, den 14. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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