BT-Drucksache 18/11083

Visaerteilungen im Jahr 2016

Vom 1. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11083
18. Wahlperiode 01.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der
Fraktion DIE LINKE.

Visaerteilungen im Jahr 2016

Wie aus Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion
DIE LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf
einzelne Länder, mitunter aber auch innerhalb eines Landes, höchst unterschied-
lich (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 18/9477). Insbesondere in ärmeren Regi-
onen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, werden Visuman-
träge überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Während die Ablehnungsquote im
Jahr 2015 weltweit 6 Prozent betrug, lag sie zum Beispiel in Afghanistan bei
27 Prozent. In der Gesamt-Türkei betrug sie 4,8 Prozent, in Ankara 8,5 Prozent.
Insbesondere in den subsaharischen afrikanischen Ländern sind die Ablehnungs-
quoten sehr hoch (z. B. Senegal: 37,8 Prozent). Bei nationalen Visa, die gut
11 Prozent aller erteilten Visa ausmachen, betrug die Ablehnungsquote 2015 im
weltweiten Durchschnitt 9,4 Prozent.
In diesen Quoten sind allerdings Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene ange-
sichts hoher Anforderungen oder infolge von Schikanen ein Visumverfahren
nicht mehr betreiben und aufgeben oder mangels Erfolgsaussichten erst gar kei-
nen Antrag stellen. In der Praxis reicht für eine Ablehnung oftmals bereits aus,
keine minderjährigen Kinder zu haben und/oder über keine regelmäßigen Ein-
künfte zu verfügen. Daraus wird auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw.
wirtschaftliche Verwurzelung“ im Herkunftsland bzw. eine „mangelnde Rück-
kehrbereitschaft“ geschlossen. Solche Ablehnungen sind für die Betroffenen oft
nicht nachvollziehbar, zumal in der Regel nur ein pauschal vorgegebener Stan-
dardsatz angekreuzt wird, etwa: „Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden“.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Dezember 2013
in der Rechtssache „Koushkaki“ ist zumindest geklärt, dass Reisende einen An-
spruch auf Erteilung eines Schengen-Visums haben, soweit kein rechtlicher Ver-
sagungsgrund vorliegt. Bei der Prüfung, ob „begründete Zweifel“ an der Rück-
kehrabsicht bestehen, haben die Mitgliedstaaten zwar einen weiten Beurteilungs-
spielraum, es muss jedoch auch keine „Gewissheit“ bestehen, dass die Reisenden
vor Ablauf des Visums wieder ausreisen. Allerdings wurde in der nationalen
Rechtsprechung bereits beklagt, dass die europarechtlichen Vorgaben zur Prü-
fung der Rückkehrbereitschaft dermaßen unbestimmt seien, dass die Prüfung
„praktisch ins Belieben der Behörde gestellt“ würde. Die Verwaltungsgerichte
könnten dieses weitgehende Ermessen nicht wirksam kontrollieren: „Dort, wo die
Behörde frei ist, hat das Gericht nichts zu prüfen“ (VG Berlin 4 K 232.11 V,

Drucksache 18/11083 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Urteil vom 21. Februar 2014; vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 17. September 2015, BVerwG 1 C 37.14).
Auch wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde (Bürgschaft der Ein-
ladenden, für sämtliche Kosten aufzukommen), wird die „Rückkehrbereitschaft“
häufig in Frage gestellt. Dies brüskiert viele Menschen, insbesondere deutsche
Staatsangehörige, die oft schockiert sind, wenn ihnen derart misstrauisch ein Be-
suchswunsch verwehrt wird, obwohl sie für alle eventuellen Kosten aufkommen
wollen. Das Standardargument der Behörden, eine Verpflichtungserklärung si-
chere nicht die Ausreise der Betroffenen, trifft allenfalls formal zu. Übersehen
wird dabei jedoch, dass a) die mit Bürgschaften eingeladenen Personen im Re-
gelfall alles tun werden, um wieder auszureisen, schon um die ihnen persönlich
bekannten Gastgeber nicht zu schädigen und sie nicht mit möglichen Kosten in
Höhe Tausender Euro zu belasten, b) selbst im unwahrscheinlichen Falle einer
verweigerten Ausreise diese dann zwangsweise durchgesetzt werden kann (Ab-
schiebung), wobei auch diese Kosten von den Einladenden übernommen werden
müssen, c) es schlicht unverhältnismäßig ist, wegen einer höchst geringen Zahl
von Einzelpersonen, die womöglich entgegen ihrer Zusicherung und trotz vorlie-
gender Verpflichtungserklärung nicht wieder ausreisen und untertauchen (dabei
aber keine direkten Kosten verursachen, weil staatliche Hilfsleistungen ohne Ge-
fahr der Abschiebung nicht in Anspruch genommen werden können und im Üb-
rigen eine Verpflichtungserklärung vorliegt), so vielen einladenden Personen und
Gästen durch die Verweigerung eines Visums trotz einer Verpflichtungserklärung
vor den Kopf zu stoßen.
Grundsätzlich problematisch ist weiterhin, dass es für Paare vor einer Eheschlie-
ßung oft keine Möglichkeit gibt, sich in Deutschland näher kennenzulernen und
hier im Kreise der Verwandtschaft zu prüfen, ob die Bindung auf Dauer tragen
kann und ob Deutschland der gemeinsame Lebensmittelpunkt sein soll. Denn ein
„Kennenlernvisum“ oder „Verlobtenvisum“ gibt es nicht. Ein Besuchsvisum wird
in solchen Fällen regelmäßig verweigert, weil unterstellt wird, die Betroffenen
wollten nicht wieder ausreisen bzw. wollten eigentlich heiraten, wofür aber ein
anderes Visum beantragt werden müsse. Viele Paare sehen sich hierdurch ge-
zwungen, frühzeitig zu heiraten, selbst wenn sie sich noch nicht sicher sind, weil
dies die einzige Chance ist, ein gemeinsames Zusammenleben in Deutschland zu
erproben. Auch auf ausdrückliche Nachfrage der federführenden Fragestellerin
wird im Auswärtigen Amt keine Notwendigkeit hierfür gesehen, sondern auf die
bestehende Möglichkeit eines Visums zur Eheschließung in Deutschland verwie-
sen.
Die Fraktion DIE LINKE. hat in der Vergangenheit mehrfach zu lange Wartezei-
ten im Visumverfahren und den Einsatz externer Dienstleister kritisiert (vgl. nur
Bundestagsdrucksachen 17/10022 und 17/12476 und www.migazin.de/2013/04/
09/rechtswidrige-privatisierung-visumverfahren/), was zu Prüfungen durch die
Europäische Kommission führte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/57). Die Bun-
desregierung will langen Wartezeiten vor allem durch den Einsatz externer
Dienstleister begegnen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/8221 und 18/57), doch
diese Teilprivatisierung des Verfahrens ist für die Reisenden mit zusätzlichen
Mehrkosten verbunden und darf nach dem EU-Visakodex eigentlich nur in be-
sonderen Ausnahmefällen erfolgen. Der Visakodex verpflichtet die Mitgliedstaa-
ten dazu, ein kundenfreundliches und qualitativ hochwertiges Dienstleistungsan-
gebot im Visumverfahren zu gewährleisten (Artikel 38 Absatz 1), und zwar un-
abhängig davon, ob private Dienstleister bei der Antragsannahme eingesetzt wer-
den oder nicht. Bei der Auslagerung der Antragsannahme auf private Dienstleis-
ter wurden die Reisenden zum Teil nur unzureichend darauf hingewiesen, dass
nach EU-Recht immer auch die Möglichkeit einer kostenlosen Antragstellung in
den Visastellen besteht (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 17/13991, Frage 9 und
Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 18/1212).

http://www.migazin.de/2013/04/09/rechtswidrige-privatisierung-visumverfahren/
http://www.migazin.de/2013/04/09/rechtswidrige-privatisierung-visumverfahren/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11083

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war die Zahl der im Jahr 2016 beantragten, zurückgezogenen, er-
teilten bzw. abgelehnten Visa (bitte tabellarisch und in der Differenzierung
wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 darstel-
len)?

2. Wie haben sich die Zahlen erteilter Visa bzw. die Ablehnungsquoten im Jahr
2016 im Vergleich zum Vorjahr prozentual entwickelt (bitte nach Ländern
differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren
Werte gesondert ausweisen; bitte nur Länder mit einer Abweichung von über
25 Prozent in mindestens einem der beiden Werte auflisten), und wie hoch
war 2016 die Ablehnungsquote in Bezug auf Schengenvisa im EU-Durch-
schnitt?

3. Wie viele Ausnahmevisa wurden 2016 an den Grenzen von der Bundespoli-
zei bzw. beauftragten Behörden der Länder erteilt (bitte zusätzlich nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Gründen bzw. der Rechtsgrund-
lage differenziert darstellen)?

4. Wie viele der im Jahr 2016 erteilten Schengenvisa waren Jahres-, Zweijah-
res-, Dreijahresvisa, Fünfjahres- bzw. insgesamt Jahres- bzw. Mehrjahres-
visa (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen und die Angaben
nach Ländern differenziert darstellen)?

5. Wie viele Visa wurden im Jahr 2016 nach Artikel 25 Absatz 1 des Visakodex
mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilt (bitte auch nach den 20 wich-
tigsten Ausstellungsländern differenzieren)?

6. Welche wesentlichen Änderungen in Bezug auf die allgemeine Praxis der
Visumprüfung bzw. -erteilung durch Erlasse oder Anweisungen des Auswär-
tigen Amts hat es seit Mitte 2016 gegeben (bitte darstellen)?

7. In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen gab es gegenüber der Ant-
wort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/9477 Veränderungen in Bezug
auf den Einsatz externer Dienstleister, in welchen Ländern wurden aus wel-
chen Gründen externe Dienstleister neu eingesetzt (bitte differenziert beant-
worten)?

8. Welche Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen gab es seit der Be-
antwortung der Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/9477?

9. Welche konkreten Gründe gab es, in Mazedonien, der Côte d’Ivoire (Elfen-
beinküste) und in den Philippinen die Zusammenarbeit mit einem externen
Dienstleistungsunternehmen bei der Vereinbarung von Terminen zu beenden
und auf das elektronische Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts um-
zustellen (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/9477)?

10. Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im Jahr 2016,
differenziert nach Aufenthaltszwecken und Schengen- bzw. nationalen Visa
(bitte wie in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/9477
antworten)?

11. Wie hoch waren im Jahr 2016 im Visabereich die Personalkosten, wie viele
MAK (statistisch Vollzeit arbeitende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) gab
es, und wie viele Fälle pro MAK wurden 2016 bearbeitet (bitte auch nach
Kontinenten und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert dar-
stellen und jeweils die prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
nennen; bitte wie in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksa-
che 18/9477 darstellen), und wie werden entsprechende Veränderungen be-
gründet?

Drucksache 18/11083 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

12. Wie hoch war die Zahl von Remonstrationen und/oder Klagen gegen ableh-

nende Visumbescheide im Jahr 2016 im Bereich der Kurzzeit- bzw. Lang-
zeitvisa (bitte so differenziert wie möglich angeben und Vergleichswerte des
Vorjahres nennen), und in welchem Umfang wurden 2016 nach einer Klage-
erhebung Visa erteilt (bitte auch solche Fälle berücksichtigen, in denen Visa
infolge eines gerichtlichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach
Zusicherung der Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden)?

13. Wie viele Visa für den Ehegatten- bzw. Familiennachzug (bitte differenzie-
ren, auch im Folgenden) wurden im Jahr 2016 erteilt, und wie hoch war dabei
jeweils die Ablehnungsquote (bitte nach Ländern differenzieren und bei Län-
dern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen)?

14. Wie lange dauerte die Bearbeitung eines Visumantrags zum Familiennach-
zug im Jahr 2016 (im Durchschnitt und maximal, bitte nach Ländern diffe-
renzieren), und warum hat die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/9477 in ihrer Antwort zu Frage 14 hierzu keine konkreten Angaben ge-
macht, obwohl sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 13 der Abge-
ordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/2038 hinsichtlich der an-
gefragten Länder noch sehr genaue entsprechende Angaben zu machen
wusste (bitte nachvollziehbar erklären und gegebenenfalls die versäumten
Angaben nachholen)?

15. In welchen Ländern wird das Urkundswesen derzeit als unzuverlässig erach-
tet (gegebenenfalls nur Veränderungen gegenüber der Antwort zu Frage 16
auf Bundestagsdrucksache 18/9477 machen)?

16. Welche Einschätzungen können fachkundige Bundesbedienstete dazu ma-
chen, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis in welchen Ländern
die Abstammung im Rahmen eines geplanten Familiennachzugs (auch) mit
DNA-Tests überprüft bzw. nachgewiesen wird (bitte ausführen), und warum
hat die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9477 in ihrer Antwort
zu Frage 16 hierzu keine konkreten Angaben gemacht, obwohl sie in ihrer
Antwort auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2038
hinsichtlich der angefragten Länder noch sehr genaue entsprechende Anga-
ben zu machen wusste (bitte nachvollziehbar erklären und gegebenenfalls die
versäumten Angaben nachholen)?

17. Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren im Jahr 2016
(bitte auch nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

18. Welche Visastellen übernehmen derzeit in welchem Umfang und aus wel-
chen Gründen die Visabearbeitung für Antragstellende aus anderen Ländern?

19. Wie viele gefälschte bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa (hilfs-
weise: Aufenthaltstitel) wurden im Jahr 2016 entdeckt (etwa bei Kontrol-
len/Zurückschiebungen/Zurückweisungen, bitte auch nach Hauptherkunfts-
ländern differenzieren), und wie bewertet und erklärt die Bundesregierung
den Rückgang der Fallzahlen zum Verdacht erschlichener Aufenthaltstitel
von 2014 auf 2015 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9477, Antwort zu
Frage 20)?

20. Welche Erkenntnisse liegen dazu vor, wie viele Personen im Jahr 2016 nach
Ablauf der Gültigkeit eines Schengenvisums nicht bzw. zu spät wieder aus-
gereist sind (bitte auch nach wichtigsten Herkunftsländern auflisten und Ver-
gleichszahlen des Vorjahres nennen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11083

21. Welche Angaben zu wesentlichen Erkenntnisse aus der Nutzung des Visain-

formationssystems (VIS) und der Visawarndatei im Jahr 2016 kann die Bun-
desregierung machen (bitte differenzieren), in welchem Umfang haben deut-
sche Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste bis-
lang mit welchen Ergebnissen auf das VIS zugegriffen bzw. Daten zugear-
beitet (bitte so differenziert wie möglich, hinsichtlich der Zeiträume und des
Umfangs der Datentransfers, der Behörden, der betroffenen Herkunftsländer
bzw. Ausstellungsländer der Visa, der Zwecke, der ergriffenen Maßnahmen
usw. darstellen), und welche Treffermeldungen, Ergebnisse oder Erkennt-
nisse hat bislang die Visawarndatei in welchem Umfang in Bezug auf welche
Herkunftsländer erbracht (bitte so präzise und differenziert wie möglich dar-
stellen; die Beantwortung dieser Fragen darf nach Auffassung der Fragestel-
ler nicht mit dem Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung
drei Jahre nach Inkrafttreten unterbleiben; vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bun-
destagsdrucksache 18/9477)?

22. Wie lang sind derzeit die Wartezeiten für privat bzw. geschäftlich Reisende
(bitte differenzieren) für Schengenvisa bzw. für nationale Visa (hier bitte ge-
nauer nach Zwecken differenzieren, z. B. Familiennachzug, Erwerbsauf-
nahme usw.) für einen Termin zur Visumantragstellung in den verschiedenen
deutschen Auslandsvertretungen in den 20 wichtigsten visumpflichtigen
Ländern weltweit (soweit externe Dienstleister eingesetzt werden, bitte auch
gesondert die Wartezeit für die Antragstellung direkt in den Visastellen nen-
nen; bitte zusätzlich Angaben zu den 15 Ländern mit den jeweils längsten
Wartezeiten machen), und wie sind etwaige Wartezeiten von über zwei Wo-
chen bzw. über noch längere Zeiträume jeweils zu erklären?

23. Wie ist der aktuelle Stand des Pilotverfahrens der Europäischen Kommission
(4194/12/HOME) in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland wegen
überlanger Wartezeiten und dem Einsatz externer Dienstleister im Visum-
verfahren, was waren die letzten Schritte der Bundesregierung bzw. der
Kommission, und welche weiteren Schritte sind nunmehr zu erwarten?

24. Welche Pilotverfahren mit welchen konkreten Themen/Zielsetzungen/Prob-
lemen sind derzeit im Bereich der Visavergabe gegen Deutschland anhängig,
und wie hat sich die Bundesregierung jeweils dazu positioniert (bitte einzeln
auflisten und ausführen), welche Pilotverfahren sind im weit gefassten Be-
reich der Asyl-, Migrations- und Grenzkontrollpolitik gegen Deutschland
derzeit anhängig, und wie ist jeweils die Position der Bundesregierung hierzu
(bitte einzeln auflisten und ausführen)?

25. Wie ist der aktuelle Stand der Überarbeitung des EU-Visakodex, und wie
bewertet die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen?

26. Wird es eine Änderung im Visakodex geben, so dass künftig grundsätzlich
eine Vertretungsmöglichkeit auch bei persönlicher Antragstellung besteht,
im selben Umfang, wie dies bei der Antragstellung über externe Dienstleister
jetzt schon möglich ist – wozu die Bundesregierung eine Zustimmung in
Aussicht gestellt hatte, wenn weiterhin in begründeten Fällen ein persönli-
ches Erscheinen verlangt werden kann (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bun-
destagsdrucksache 18/4765), und wenn nein, warum nicht?

27. Wie viele Ein- und Ausreisen aus dem bzw. in das Schengen-Gebiet an deut-
schen Flug- bzw. Seehäfen gab es 2016 (bitte auch nach freizügigkeitsbe-
rechtigten Personen, visumfreien Drittausländern und visumpflichtigen
Drittausländern differenzieren)?

Drucksache 18/11083 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

28. Wenn die Bundesregierung über keinerlei Erkenntnisse darüber verfügt, in

welcher Größenordnung oder in welchen Fallkonstellationen mit einer Ver-
pflichtungserklärung eingeladene Personen nicht zeitgerecht wieder ausge-
reist sind (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/4765),
weshalb wird dann trotzdem beim Vorliegen einer Verpflichtungserklärung
nicht im Regelfall ein Visum erteilt, da in diesen Fällen von einer verstärkten
Rückkehrbereitschaft ausgegangen werden kann, weil die mit Bürgschaften
eingeladenen Personen im Regelfall alles tun werden, um wieder auszurei-
sen, schon um die ihnen persönlich bekannten Gastgeber nicht zu schädigen
und sie nicht mit möglichen Kosten in Höhe Tausender Euro zu belasten, und
da selbst im unwahrscheinlichen Falle einer verweigerten Ausreise diese
dann zwangsweise durchgesetzt werden kann (Abschiebung), wobei auch
diese Kosten von den Einladenden übernommen werden müssen, während
die Verweigerung eines Visums trotz einer Verpflichtungserklärung viele
einladende Personen und Gäste vor den Kopf stößt (bitte bei der Begründung
der Antwort auf alle Unterpunkte gesondert eingehen)?

29. Wie lautet die Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/4765,
wenn die Bundesregierung den dort in der Frage bereits formulierten Um-
stand berücksichtigt, dass Betroffenen, die ihre Partnerinnen bzw. Partner in
Deutschland näher kennenlernen möchten und bei denen noch kein fester
Heiratswunsch besteht, in der Praxis ein Besuchsvisum – auf das die Bun-
desregierung hinwies – regelmäßig verweigert wird mit der Begründung,
dass sie eigentlich ein Visum zur Eheschließung beantragen müssten und
dass die Rückkehrbereitschaft nicht gesichert sei (Antwort auf Bundestags-
drucksache 18/9477 zur identischen Frage 30 wird nach Ansicht der Frage-
steller dem konkret geschilderten Sachverhalt nicht gerecht, da die „Mög-
lichkeiten im Rahmen des Visakodex“ in der konkreten Situation von deut-
schen Visastellen regelmäßig nicht genutzt werden, obwohl die Annahme,
eine Rückkehrbereitschaft sei in diesen Fällen nicht gesichert, nach Auffas-
sung der Fragesteller unbegründet ist, denn wenn ein Wunsch auf Heirat und
Daueraufenthalt im Rahmen eines Besuchs entstehen sollte, werden die Be-
troffenen nicht den angestrebten rechtmäßigen Daueraufenthalt dadurch ris-
kieren, dass die erforderliche Ausreise nicht erfolgt)?

30. Wie viele Beschwerden zum Terminbuchungssystem der Botschaften/Visa-
stellen und zum Themenkomplex „Terminhandel“ hat es in den letzten drei
Jahren gegeben (bitte auch nach Ländern auflisten; diese Angaben fehlten
auf Bundestagsdrucksache 18/9477, Antwort zu Frage 32)?

31. Wie sind die konkreten Erfahrungen mit dem neuen Terminbuchungssystem
(vgl. Bundestagsdrucksache 18/9477, Antwort zu Frage 33), wie funktioniert
es technisch genau, und was sind die konkreten Anwendungsschritte aus
Sicht der Reisenden, in welchen Ländern wurde dieses neue Terminbu-
chungssystem mittlerweile eingeführt, und warum hat es trotz vieler Berichte
über Probleme bei der Terminvergabe so lange gedauert, ein anderes System
zu entwickeln (bitte ausführen)?

32. Wie wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 1 C 37.14)
vom 17. September 2015 durch entsprechende Auslegungshinweise oder
Ähnliches umgesetzt (bitte so konkret wie möglich darlegen), insofern dort
(vgl. Randnummer 20) auf eine „örtlich abgestimmte Anwendung der Vor-
schriften aus dem Visakodex durch die Auslandsvertretungen der Schengen-
Staaten und die sich daraus ergebenden Bewertungen hinsichtlich der Rück-
kehrbereitschaft“ Bezug genommen wird, und welche entsprechenden ge-
meinsamen Bewertungen oder Absprachen deutscher Auslandsvertretungen
mit anderen Schengen-Staaten gibt es zur Bewertung der Rückkehrbereit-
schaft (bitte so konkret wie möglich darstellen und ggf. im Wortlaut zitieren,
bitte zumindest Angaben für die bei der Visumerteilung 20 wichtigsten Län-
der machen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11083

33. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Georgien und

Ukraine alle Kriterien bzw. Benchmarks der der EU-Visa-Roadmap als Vo-
raussetzung für die Visaliberalisierung erfüllt haben und sich das Europapar-
lament und die EU-Staaten bezogen auf die Visaliberalisierung für diese bei-
den Länder geeinigt haben, nachdem sie einfachere Möglichkeiten zur Rück-
nahme der Visafreiheit für Drittstaaten vereinbart haben, damit bei Verstö-
ßen gegen das EU-Aufenthaltsrecht oder bei steigender Kriminalität eine
Wiedereinführung der Visapflicht für bestimmte Gruppen von Bürgerinnen
und Bürger für zunächst neun Monate beschlossen werden kann
(www.zeit.de/news/2016-12/08/deutschland-eu-ebnet-weg-fuer-baldige-visa-
freiheit-fuer-ukraine-und-georgien-08161008), und inwieweit trifft es zu,
dass vor allem Deutschland und Frankreich einen solchen Aussetzungsme-
chanismus als Voraussetzung für weitere Visaliberalisierungen gefordert ha-
ben (www.wn.de/Welt/Thema/Hintergruende/2626214-Fuer-die-Ukraine-
und-Georgien-EU-einigt-sich-auf-Schutzmechanismus-fuer-Visumfrei-
heit)?

34. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Abschaf-
fung der Visumpflicht mit der EU für die Ukraine und Georgien in zwei bis
drei Monaten, also im März/April 2017 erfolgen könne (www.ukrinform.de/
rubric-sonstiges/2162487-hahn-hofft-auf-entscheidung-uber-visafreiheit-fur-
ukraine-in-2-bis-3-monaten.html), bzw. welche Kenntnis hat die Bundesre-
gierung bezüglich des geplanten Inkrafttretens der Visaliberalisierung mit
der Ukraine und Georgien?

35. Inwieweit trifft es zu, dass Kosovo nach wie vor nicht alle Kriterien bzw.
Benchmarks der EU-Visa-Roadmap als Voraussetzung für die Visaliberali-
sierung erfüllt, und welche Kriterien sind
a) erfüllt,
b) teilweise erfüllt und
c) nicht erfüllt?

36. Inwieweit trifft es zu, dass das Grenzabkommen mit Montenegro vom koso-
varischen Parlament seit mehr als einem Jahr nicht ratifiziert wird, obwohl
dies eine Voraussetzung dafür ist, dass der Kosovo die Visaliberalisierung
bekommt und sich Kosovaren als Touristen drei Monate im Schengenbereich
aufhalten können (derstandard.at/2000047746788/Kosovo-Politikerzank-
verhindert-Visaliberalisierung)?

37. Welche Probleme bei der Visaantragstellung in der Botschaft in Pristina gibt
es noch, und welche Maßnahmen gibt es diesbezüglich (bitte ausführen)?

Berlin, den 1. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

http://www.zeit.de/news/2016-12/08/deutschland-eu-ebnet-weg-fuer-baldige-visa-freiheit-fuer-ukraine-und-georgien-08161008
http://www.zeit.de/news/2016-12/08/deutschland-eu-ebnet-weg-fuer-baldige-visa-freiheit-fuer-ukraine-und-georgien-08161008
http://www.wn.de/Welt/Thema/Hintergruende/2626214-Fuer-die-Ukraine-und-Georgien-EU-einigt-sich-auf-Schutzmechanismus-fuer-Visumfreiheit
http://www.wn.de/Welt/Thema/Hintergruende/2626214-Fuer-die-Ukraine-und-Georgien-EU-einigt-sich-auf-Schutzmechanismus-fuer-Visumfreiheit
http://www.wn.de/Welt/Thema/Hintergruende/2626214-Fuer-die-Ukraine-und-Georgien-EU-einigt-sich-auf-Schutzmechanismus-fuer-Visumfreiheit
http://www.ukrinform.de/rubric-sonstiges/2162487-hahn-hofft-auf-entscheidung-uber-visafreiheit-fur-ukraine-in-2-bis-3-monaten.html
http://www.ukrinform.de/rubric-sonstiges/2162487-hahn-hofft-auf-entscheidung-uber-visafreiheit-fur-ukraine-in-2-bis-3-monaten.html
http://www.ukrinform.de/rubric-sonstiges/2162487-hahn-hofft-auf-entscheidung-uber-visafreiheit-fur-ukraine-in-2-bis-3-monaten.html
http://www.derstandard.at/2000047746788/Kosovo-Politikerzank-verhindert-Visaliberalisierung
http://www.derstandard.at/2000047746788/Kosovo-Politikerzank-verhindert-Visaliberalisierung
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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