BT-Drucksache 18/1096

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksachen 18/984, 18/1067 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen

Vom 9. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1096
18. Wahlperiode 09.04.2014

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
Drucksachen 18 98 18 106

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz
bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im
Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der
syrischen Chemiewaffen

Bericht der Abgeordneten Doris Barnett, Alois Karl, Michael Leutert und
Dr. Tobias Lindner

Mit dem Antrag bittet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag, der von
der Bundesregierung am 2. April 2014 beschlossenen Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer
Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen
VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen zuzustimmen.

Es können bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Im Rahmen
von Kontingentwechseln darf die Personalgrenze vorübergehend überschritten
werden.

Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden bis die Begleit-
schutzoperation beendet ist, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2014.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemie-
waffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-
Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen werden rund
7,2 Mio. Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 14 03 Titelgruppe 08 be-
stritten. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wurde im zweiten Regierungs-
entwurf des Bundeshaushalts 2014 Vorsorge getroffen.

Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundesregierung mit den
Stimmen aller Fraktionen bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion
DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Drucksache 18/1096 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Auswärtigen Ausschuss vorge-
legten Beschlussempfehlung

Berlin, den 9. April 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Doris Barnett Alois Karl

Vorsitzende Berichterstatterin Berichterstatter

Michael Leutert Dr. Tobias Lindner

Berichterstatter Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.