BT-Drucksache 18/10881

Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/10458, 18/10484, 18/10880 - Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)

Vom 18. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10881
18. Wahlperiode 18.01.2017

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus
einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021
(Zensusvorbereitungsgesetz 2021 – ZensVorbG 2021)

Bericht der Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl, Bettina Hagedorn,
Roland Claus und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige
Vorbereitung des für das Jahr 2021 vorgesehenen registergestützten Zensus geschaf-
fen werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Innenausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Drucksache 18/10881 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Nach Kostenkalkulationen des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Äm-
ter der Länder entstehen bei Bund und Ländern für das Zensusvorbereitungsge-
setz 2021 Gesamtkosten in Höhe von 331.682.603 Euro. Davon entfallen auf den
Bund 185.831.039 Euro und auf die Länder 145.851.564 Euro.
Die Kosten für den Bund enthalten Personalausgaben in Höhe von 15.485.039 Euro
und Sachkosten (ohne IT-Kosten) in Höhe von 960.000 Euro. Beim Bund entstehen
einmalig IT-Umstellungskosten in Höhe von 169.386.000 Euro. Davon entfallen auf
das Statistische Bundesamt 96.800.000 Euro und auf das Informationstechnikzent-
rum Bund (ITZBund) 72.586.000 Euro. Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln
beim Bund soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen
werden. Die dargestellten Sach- und Personalmittel fallen im Einzelplan 06 sowie
im Einzelplan 08 an.
Die Kosten für die Länder enthalten Personalausgaben in Höhe von
101.736.978 Euro und Sachausgaben in Höhe von 37.626.355 Euro. Einmalig ent-
stehen IT-Umstellungskosten in Höhe von 6.488.231 Euro. Darin enthalten sind Per-
sonalausgaben in Höhe von 2.662.854 Euro und Sachausgaben in Höhe von
3.825.377 Euro. Die Aufwände für die zentralen IT-Kosten im Verbund sind noch
nicht quantifizierbar.

Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 18. Januar 2017

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Dr. Reinhard Brandl Bettina Hagedorn
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin

Roland Claus Anja Hajduk
Berichterstatter Berichterstatterin

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