BT-Drucksache 18/10865

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/9788 - Innovativer Staat - Potenziale einer digitalen Verwaltung nutzen und elektronische Verwaltungsdienstleistungen ausbauen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dieter Janecek, Dr. Konstantin von Notz, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/9056 - Stillstand beim E-Government beheben - Für einen innovativen Staat und eine moderne Verwaltung

Vom 18. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10865
18. Wahlperiode 18.01.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/9788 –

Innovativer Staat – Potenziale einer digitalen Verwaltung nutzen und elektronische
Verwaltungsdienstleistungen ausbauen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dieter Janecek, Dr. Konstantin von Notz, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9056 –

Stillstand beim E-Government beheben – Für einen innovativen Staat und
eine moderne Verwaltung

A. Problem
Zu Buchstabe a

Der rasante technologische Wandel mit seinen kurzen Innovationszyklen stellt
den Staat vor besondere Herausforderungen. In einer digitalisierten Gesellschaft
bietet er zahlreiche Vorteile, Potenziale und Möglichkeiten, die jedoch nicht aus-
reichend erkannt und genutzt werden. Standards in der Informations- und Kom-
munikationstechnik der Bundesverwaltung werden noch nicht in einem Maß ein-
gesetzt, das erforderlich wäre, um die Zukunftsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
der Informationstechnik sicherzustellen, die derzeit bestehende IT-Organisation
mit verteilten Zuständigkeiten verhindert übergreifende Planungen in der IT des
Bundes, Open-Data-Aktivitäten der Behörden sind wenig sichtbar und in zahlrei-
chen Verwaltungsverfahren wird das Angebot von elektronischen Dienstleistun-
gen durch Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnende Vorgaben er-
schwert. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung von den zahlreichen Vorteilen digitalisierter Verwal-

Drucksache 18/10865 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
tungsabläufe und elektronischer Akten zu überzeugen, nutzerfreundliche, service-
orientierte sowie barrierefreie elektronische Bürgerdienste und unternehmens-
freundliche Verwaltungsdienstleistungen medienbruchfrei anzubieten und gleich-
zeitig Datenschutz und Datensicherheit in Anwendungen und Prozessen frühzei-
tig zu implementieren, um so den Kulturwandel hin zu einer digitalen Verwaltung
aktiv zu betreiben.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller stellen einen weitgehenden Stillstand bei der Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltung fest. Der Bundestag befasse sich seit Jahren intensiv mit
der Thematik digitaler Informationen und Dienste von Staat und Verwaltung für
Bürgerinnen und Bürger (E-Government) und habe bereits am Ende der 17. Wahl-
periode durch die Projektgruppe „Demokratie und Staat“ zahlreiche Handlungs-
empfehlungen ausgesprochen, die die Bundesregierung kaum berücksichtigt
habe. Die Bundesrepublik Deutschland verliere bei der Digitalisierung im inter-
nationalen Vergleich zunehmend an Anschluss und die Akzeptanz der ohnehin
kaum bestehenden E-Government-Angebote sei erschreckend gering. Die Bun-
desregierung werde aufgefordert, endlich eine kohärente Open- und E-Govern-
ment-Strategie umzusetzen, um Verwaltungsverfahren bürgernäher zu gestalten,
Bürokratieaufwände zu reduzieren und Deutschland im Wettbewerb auf digitalen
Märkten zu stärken.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 18/9788 mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/9056 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/9788 und/oder Annahme des Antrags
auf Drucksache 18/9056.

D. Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10865
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/9788 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 18/9056 abzulehnen.

Berlin, den 14. Dezember 2016

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender
Dr. Tim Ostermann
Berichterstatter

Marian Wendt
Berichterstatter

Mahmut Özdemir (Duisburg)
Berichterstatter

Martina Renner
Berichterstatterin

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Drucksache 18/10865 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Tim Ostermann, Marian Wendt, Mahmut Özdemir
(Duisburg), Martina Renner und Dr. Konstantin von Notz

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/9788 wurde in der 193. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Septem-
ber 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Arbeit
und Soziales, den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für
Kultur und Medien und den Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 18/9056 wurde ebenfalls in der 193. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Sep-
tember 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den
Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss, der Haushaltsausschuss, der Aus-
schuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Verkehr und
digitale Infrastruktur, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, der Ausschuss für Kultur und Medien und der Aus-
schuss Digitale Agenda haben in ihren Sitzungen am 14. Dezember 2016 jeweils mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag anzunehmen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 99. Sitzung am 14. Dezember 2016 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss Digitale Agenda hat in seiner 77. Sitzung am 14. Dezember 2016 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 99. Sitzung am 14. Dezember 2016 die Anträge abschließend beraten und
empfiehlt die Annahme des Antrags auf Drucksache 18/9788 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN.

Den Antrag auf Drucksache 18/9056 empfiehlt der Innenausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. abzulehnen. Gegenstand der Beratungen war auch die Unterrichtung der Kommission zum
EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 auf Ratsdok. 8097/16, die der Innenausschuss einvernehmlich zur
Kenntnisnahme empfiehlt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10865
Die Fraktion der CDU/CSU verweist auf den Bericht des Nationalen Normenkontrollrats in der 80. Sitzung des
Innenausschusses am 27. April 2016, demzufolge es in Deutschland faktisch kein E-Government gebe und man
in der Entwicklung über 10 Jahre hinter Österreich stehe. Die sich hieraus ergebenden offensichtlichen Heraus-
forderungen lägen bei Angebot und Nachfrage: Die Verwaltung müsse von der Notwendigkeit des E-Government
ebenso überzeugt werden wie die Nutzer, die derzeit nur zu 45 Prozent bereits bestehende Angebote wahrnähmen.
Mit dem Programm „Digitale Verwaltung 2020“ habe die Bundesregierung bereits viel unternommen. Die jüngst
im Kabinett beschlossene Ergänzung des Art 91c GG schaffe zudem die Grundlage für einen Bund-Länder-über-
greifenden Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen. Gleichzeitig sei für die Ausgestaltung der verfassungs-
rechtlichen Vorgaben das Onlinezugangsverbesserungsgesetz geplant, das Bund, Länder und Kommunen ver-
pflichte, alle rechtlich und tatsächlich hierzu geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch online
anzubieten. Dies sei ein Meilenstein in der Entwicklung, die der eingebrachte Antrag durch den Katalog zur IT-
Sicherheit „Vertrauenswürdige und sichere Verwaltung“ ebenso unterstütze wie durch die geforderte Überwin-
dung der Hindernisse in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern mit einer Stärkung des IT-Planungs-
rates und durch die Forderung nach einer Erhöhung des Verbreitungsgrades der Online-Ausweisfunktion des Per-
sonalausweises (E-ID). Das reguläre Opt-In müsse durch ein Opt-Out-Verfahren ersetzt werden, so dass zukünftig
nur auf ausdrücklichen Wunsch keine Freischaltung der ID-Funktion erfolge. Über die E-ID könne schließlich
das Bürgerkonto für jedermann mit Zugang für alle Dienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen gewähr-
leistet werden. Die Bundesregierung habe hier mit dem Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Identi-
tätsnachweises bereits reagiert.

Die Fraktion der SPD hebt hervor, dass trotz vorhandener Sicherheitsrisiken im IT-Bereich die Beschleunigung
der Entwicklung in der Verwaltung unbedingt notwendig sei. Mit Blick auf die Mitteilung der Kommission zum
EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 sei zwar bei der elektronischen Vergabe und in der elektronischen
Rechnungsstellung im Binnenmarkt bereits sehr viel erreicht worden, die aus kommunalen Spitzenverbänden be-
kannte unzureichende Ausstattung mit technisch geeigneter EDV mache rechtssichere Vergaben derzeit jedoch
unmöglich. Der Schlüssel liege im Vergaberecht, das die Interoperabilität der Systeme in Bund, Ländern und
Gemeinden sicherstellen könne, die derzeit durch die grundsätzlich richtige Verwaltungs- und Organisationsau-
tonomie verhindert werde. Notwendig sei ein Staatsvertrag, um Schnittstellen für den Abruf zentraler Datensätze
bei gleichzeitiger Wahrung eines gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten zu erarbeitenden Daten-
schutzkodexes verbindlich festzulegen und wenigstens die 60 wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen für Bund
und Länder in einer einheitlichen Maske anbieten zu können. Der unter Beachtung des Datenschutzes notwendige
zentrale Zugriff auf Datensätze durch Bund und Länder habe sich beim jüngst verabschiedeten Luftsicherheitsge-
setz gezeigt, mit dem durch digitale Verwaltung die Effizienz, aber auch die Sicherheit erhöht worden sei. Das
Mehr an Digitalisierung dürfe jedoch nicht zu einem Weniger bei den Beschäftigten und entsprechenden Einspa-
rungen in der Verwaltung führen; hier sei eine Überarbeitung des Bundespersonalvertretungsgesetzes notwendig.
Um allen Menschen gleichen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu garantieren, müsse auch auf diejenigen
Rücksicht genommen werden, die aus ökonomischen Gründen E-Government-Angebote nicht nutzen könnten.
Abschließend bestehe bei der Verbindung, Verschlüsselung und Art und Weise der Übermittlung von Daten zwi-
schen Verwaltung und Bürgern noch Handlungsbedarf, für den die Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
richts zum Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme einen exzellenten Maßstab
für Gesetzgeber und Verwaltung biete.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisiert, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen bei zentralen Punkten die notwen-
dige Selbstkritik vermissen lasse. Bei der Frage verschlüsselter Kommunikation sei das Desaster im Bereich der
De-Mails nicht klar benannt, bei dem die Fraktion DIE LINKE. von Anfang an auf das Scheitern des Projekts bei
fehlender Ende-zu-Ende Verschlüsselung hingewiesen habe. Auch hätten die allseits bekannten Probleme um das
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) klarer und kritischer angesprochen werden müssen und sei die im
Antrag enthaltene Formulierung des durch „Spionagevorwürfe“ verloren gegangenen Vertrauens irreführend, da
das Vertrauen nicht durch Spionagevorwürfe, sondern durch tatsächlich vorgekommene Spionage verloren ge-
gangen sei. Das Problem seien nicht diejenigen, die über Spionage redeten, sondern diejenigen, die Spionage
begingen. In beiden Anträgen fehlten jedoch zwei zentrale Aspekte: Die Perspektive der Beschäftigten und die
Auswirkungen des E-Government auf ihren Arbeitsalltag und Arbeitsplatz blieben ebenso außen vor wie die in
einer umfassenden Digitalisierung liegende Gefahr sozialer Exklusionsmechanismen. Die Steigerung der Effek-
tivität dürfe nicht zum alles beherrschenden Kriterium werden, über das man vergesse, dass sich Gruppen in der
Bevölkerung aufgrund ihrer sozialen und kulturellen Hintergründe digitale Veränderungen teilweise nur langsam

Drucksache 18/10865 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
aneignen könnten. Konventionelle Formen des Verwaltungsverfahrens dürften daher nicht automatisch in glei-
chem Maße verringert werden, wie E-Government Angebote ausgebaut würden. Trotz zahlreicher zu unterstüt-
zender Aspekte werde die Fraktion DIE LINKE. daher auch dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN nicht zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen die durch
die Koalitionsfraktionen angesprochenen Probleme gerade nicht behandle. Parlamentarisch sei nicht nachvoll-
ziehbar, dass die in der 17. Wahlperiode in der Enquete-Kommission-Internet über drei Jahre fraktionsübergrei-
fend erarbeiteten konstruktiven Vorschläge nicht einmal aufgegriffen würden. Open-Data-Potentiale würden seit
Jahren nicht ausreichend genutzt, worauf der Antrag nicht ausreichend eingehe. Insgesamt sei die Bilanz der di-
gitalen Agenda für die 18. Wahlperiode sehr dünn. Da der eigens hierfür geschaffene Ausschuss nicht mit Feder-
führungskompetenz ausgestattet worden sei, arbeiteten die einzelnen Ressorts der Bundesregierung nach wie vor
nicht zusammen und bestehe eine Kakophonie zwischen den Ministerien im Digitalbereich. Die IT-Projekte der
letzten Jahre, z. B. das ELENE-Verfahren, der e-Perso, die Gesundheitskarte und De-Mail, seien allesamt ge-
scheitert, letzteres auch, da die durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Anfang an geforderte sichere
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch die damaligen Koalitionsfraktionen mit Hinweis auf die Belange der Wirt-
schaft zurückgewiesen worden sei. Grundsätzlich sei IT-Sicherheit eng mit dem Vertrauen in die Technologie
verbunden und stünden die Erkenntnisse aus dem NSA-Untersuchungsausschuss für einen Vertrauensverlust. Ge-
rade im Bereich der digitalen Kommunikation sei es unabdingbar, rechtsstaatliche Kriterien sicherzustellen und
müssten größere Anstrengungen unternommen werden, um das Vertrauen in und die Akzeptanz von digitalen
Diensten zu stärken. Der hier bestehende große Nachholbedarf sei jedoch auch durch die jüngste Verabschiedung
des BND-Gesetzes nicht wahrgenommen worden. Obwohl die Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN für Diskus-
sionen und konstruktive Lösungen zur Verfügung stehe, könne sie dem Antrag der Koalitionsfraktionen unter
diesen Umständen daher nicht zustimmen.

Berlin, den 14. Dezember 2016

Dr. Tim Ostermann
Berichterstatter

Marian Wendt
Berichterstatter

Mahmut Özdemir (Duisburg)
Berichterstatter

Martina Renner
Berichterstatterin

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

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