BT-Drucksache 18/10769

Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten in den Jobcentern gewährleisten

Vom 21. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10769
18. Wahlperiode 21.12.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Katja Kipping,
Jutta Krellmann, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert,
Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten in den Jobcentern gewährleisten

Jobcenter sind die verantwortlichen Behörden zur Umsetzung der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende. Beschäftigte in diesen Jobcentern arbeiten unter äußerst
schwierigen Verhältnissen: Es gibt keine einheitliche Struktur und keinen einheit-
lichen Arbeitgeber, sondern in der Mehrzahl der Jobcenter eine sogenannte Ge-
meinsame Einrichtung aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen
und der Agentur für Arbeit. Teilweise haben die Kommunen die Verantwortlich-
keit komplett übernommen (sog. zugelassene kommunale Träger). Aus der Struk-
tur folgen zahlreiche Probleme der Umsetzung des Gesetzes, insbesondere für die
Beschäftigten. Sie werden von unterschiedlichen Dienstherren den Jobcentern zur
Verfügung gestellt und werden dadurch seit Jahren unterschiedlich bezahlt. Un-
terschiedliche Tarifverträge führen zu unterschiedlichen Entlohnungen bei ver-
gleichbaren Tätigkeiten. Durch die Entscheidungen der Bundesregierung bleiben
die Jobcenter auch im Verwaltungsbudget strukturell unterfinanziert. Die Ausga-
ben für das Verwaltungsbudget sind nach Auffassung der Fragesteller nicht be-
darfsdeckend. Die Bundesregierung trägt eine besondere Verantwortung bei der
Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung mit wel-

chen Aufgabenzuweisungen bundesweit in den Jobcentern (bitte nach ge-
meinsamer Einrichtung und zugelassenen kommunalen Trägern differenzie-
ren)?

2. Wie viele dieser Beschäftigten sind bei der Bundesagentur für Arbeit, und
wie viele sind bei den Kommunen angestellt?

3. Inwieweit unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen und Entgelte dieser
beiden Beschäftigtengruppen in den verschiedenen Aufgabenbereichen der
Jobcenter?

4. Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen, dass Beschäftigte
mit identischen Aufgaben in den Jobcentern unterschiedlich entlohnt wer-
den?
Welche Initiativen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) bzw. die Bundesagentur für Arbeit bislang ergriffen, um diese Un-
gleichbehandlung abzustellen – ggf. mit welchem Ergebnis?

Drucksache 18/10769 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel in
den gemeinsamen Einrichtungen seit dem Jahr 2010 entwickelt, getrennt
nach Bundesländern, Leistungsabteilung, Vermittlung, U 25, Ü 25, Einglie-
derung von Flüchtlingen?

6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel in
den Optionskommunen seit dem Jahr 2010 entwickelt, getrennt nach Leis-
tungsabteilung, Vermittlung, U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen?

7. Wie lauteten die zentralen Ergebnisse des Projekts „Personalbemessung“,
welche Handlungsempfehlungen wurden in dem Abschlussbericht gegeben,
und inwieweit sind diese Handlungsempfehlungen zwischenzeitlich umge-
setzt worden, bzw. wenn nicht, warum nicht?

8. Wie viele Belastungsanzeigen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
den gemeinsamen Einrichtungen jährlich seit dem Jahr 2010 eingegangen,
bitte die Angaben getrennt nach Bundesländern, Leistungsabteilung, Ver-
mittlung, U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen?

9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Befristun-
gen in den Jobcentern seit dem Jahr 2010 entwickelt, bitte die Angaben ge-
trennt pro Jobcenter nach Befristungen mit Sachgrund, sachgrundlosen Be-
fristungen, Anteil kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anteil Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit?

10. Welcher Zeitraum wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einarbei-
tung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern veranschlagt,
und welche grundlegenden Voraussetzungen werden in der Einarbeitung mit
welchem Zeitanteil vermittelt?

11. Wie viele Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
beachten (bitte getrennt nach Leistungsbereich und Vermittlungsbereich an-
geben), und wie viele Dienstanweisungen kommen durchschnittlich auf der
Ebene der Jobcenter dazu?

12. Welchen Zugang haben nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungsbe-
rechtigte zu den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit?

13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Regelungen, die den
Zugang Betroffener zu Dienstanweisungen der Jobcenter gewährleisten?

14. Wie stellt sich seit dem Jahr 2010 der Krankenstand nach Kenntnis der Bun-
desregierung pro Jobcenter dar, bitte kommunale Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und abge-
ordnete oder entliehene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getrennt ausweisen
sowie Langzeiterkrankungen (über sechs Wochen) und Kurzzeiterkrankun-
gen?

15. Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Umgang mit der Mehr-
arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter?
a) Gibt es Regelungen, die pauschal Mehrarbeit mit dem Gehalt abdecken,

wenn ja, in welchem Umfang, und sind diese abhängig von bestimmten
Umständen, wenn ja, von welchen?

b) Gibt es Ausschluss- oder Verfallsfristen für die Geltendmachung von
Mehrarbeit oder Zeitguthaben, wenn ja, welche, und wie sind die entspre-
chenden Regelungen gestaltet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10769
c) Wie viele Überstunden wurden in den Jahren seit 2010 von den Beschäf-
tigten geleistet, und wie viele Überstunden sind verfallen und warum?

d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um die unter-
schiedliche Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Job-
centern, die aus den unterschiedlichen Dienstherrenentsendungen herrüh-
ren, zu beseitigen, und wenn es derzeit keine Vorstellungen zur Lösung
des Problems gibt, wann soll eine solche Lösung gefunden werden?

Berlin, den 21. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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