BT-Drucksache 18/10665

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Jan Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/3315 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustands

Vom 14. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10665

18. Wahlperiode 14.12.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Jan

Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3315 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen
Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustands

A. Problem

Nach Auffassung der initiierenden Fraktion helfe das Allgemeine Gleichbehand-
lungsgesetz (AGG), viele Diskriminierungen zu verringern. Jedoch weise es noch
zahlreiche Lücken auf. So fehle ein ausreichender Diskriminierungsschutz für
chronisch erkrankte Menschen und Menschen mit Pflegebedarf. Diskriminierun-
gen aufgrund des Gesundheitszustands seien in Deutschland nicht ausdrücklich
benannter Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes. Auch in dem
zugleich mit dem AGG beschlossenen Gesetz über die Gleichbehandlung der Sol-
datinnen und Soldaten (SoldGG) sei kein gleichlautender Schutz von minder-
schwer behinderten Soldatinnen und Soldaten zu solchen mit einer Schwerbehin-
derung enthalten, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund erkennbar wäre. Zudem
sei auch dort kein Schutz kranker Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierun-
gen aufgrund des Gesundheitszustands enthalten.

Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Klarstellung im AGG, dass gesundheitlich beein-
trächtigte Menschen wie Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Pfle-
gebedarf durch das AGG geschützt seien. Durch die Änderung des SoldGG soll
klargestellt werden, dass gesundheitlich beeinträchtigte Soldatinnen und Soldaten
sowie Soldatinnen und Soldaten mit einer nur mittelschweren Behinderung vor
Diskriminierung geschützt seien.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/10665 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Weitere Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10665

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3315 abzulehnen.

Berlin, den 14. Dezember 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Drucksache 18/10665 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt, Dr. Matthias Bartke, Harald
Petzold (Havelland) und Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/3315 in seiner 73. Sitzung am 4. Dezember 2014
beraten und sie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verteidigungsausschuss und den Ausschuss für Gesundheit zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf Drucksache 18/3315 in seiner 99. Sitzung am 14. De-
zember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung. Er
empfiehlt ebenfalls mit gleichem Stimmverhältnis die Ablehnung des unter III. dieses Berichts wiedergegebenen
Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE.

Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/3315 in seiner 82. Sitzung am 14. Dezem-
ber 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. deren Ablehnung. Er empfiehlt ebenfalls mit gleichem Stimm-
verhältnis die Ablehnung des unter III. dieses Berichts wiedergegebenen Änderungsantrags der Fraktion
DIE LINKE.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Drucksache 18/3315 in seiner 97. Sitzung am 14. Dezem-
ber 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. deren Ablehnung. Er empfiehlt ebenfalls mit gleichem Stimm-
verhältnis die Ablehnung des unter III. dieses Berichts wiedergegebenen Änderungsantrags der Fraktion
DIE LINKE.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/3315 in seiner 125. Sit-
zung am 14. Dezember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
deren Ablehnung.

Die Fraktion DIE LINKE. hat einen Änderungsantrag in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit
folgendem Wortlaut eingebracht, der mit demselben Stimmverhältnis wie der Gesetzentwurf abgelehnt wurde:

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wolle beschließen:

1. In Artikel 1 Nummer 1 werden die Wörter „oder chronische Erkrankung“ durch die Wörter „oder des Gesund-
heitszustands“ ersetzt.

2. In Artikel 2 Nummer 2 werden in der Überschrift des § 18 die Wörter „chronisch kranke“ durch die Wörter
„gesundheitlich beeinträchtigte“ ersetzt.

Begründung

Die Änderungen sind erforderlich, um eine einheitliche Verwendung der Rechtsbegriffe zu erreichen.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte die Notwendigkeit der Ergänzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setzes (AGG) um die Diskriminierungsmerkmale der chronischen Erkrankung und des Pflegebedarfs. Der Ände-
rungsantrag sei lediglich redaktioneller Art und verändere das AGG nicht inhaltlich.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10665

Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass die Rechtslage durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom
19. Dezember 2013 (Az. 6 AZR 190/12) geklärt sei. Danach seien auch symptomlose HIV-Infizierte durch das
AGG vor Diskriminierungen geschützt. Von daher bedürfe es keiner Änderung des Gesetzes. Die beabsichtigte
Änderung des Gesetzes über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten und deren Begründung über-
zeuge nicht. Daher lehne die Fraktion den Gesetzentwurf ab.

Berlin, den 14. Dezember 2016

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

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