BT-Drucksache 18/10534

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9523, 18/9853, 18/10102 Nr. 3 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes

Vom 30. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10534

18. Wahlperiode 30.11.2016

Änderungsantrag

der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Karin Binder,
Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Susanna Karawanskij,
Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch,
Thomas Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/9523, 18/9853, 18/10102 Nr. 3, 18/10524 –

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des

Fernstraßenausbaugesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 wird die „Anlage (zu § 1 Absatz 1 Satz 2) Bedarfsplan für die Bundesfern-
straßen“ wie folgt geändert:

1. Die folgenden lfd. Nr. werden mit einem * gekennzeichnet:

25, 26, 161, 162, 165, 166, 193, 194, 195, 196, 246, 298, 299, 397, 429, 436, 452,
453, 507, 693, 701, 710, 917, 924, 925, 926, 927, 946, 949, 956, 964, 985, 1034,
1051, 1052, 1053, 1059, 1080, 1081, 1082, 1083, 1084, 1086, 1197, 1198, 1259,
1260, 1261, 1263, 1264.

2. In den Erklärungen wird folgender Absatz angefügt:

„Zu den mit * gekennzeichneten netzrelevanten Projekten sind die von Behörden
oder Dritten vorgeschlagenen Alternativen im Rahmen von Dialogverfahren zu
prüfen und ist deren Ergebnis dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Der
Deutsche Bundestag würdigt diese Alternativen und wählt eine Vorzugslösung
aus, die sodann die bisher in den Vordringlichen Bedarf eingestellte Planung er-
setzt. Für Ortsumfahrungen und andere Projekte mit überwiegend lokaler Wir-
kung sind Alternativvorschläge vor Ort in Bürgerbeteiligungsverfahren und ggf.
erweiterten Beteiligungsverfahren zu diskutieren und die Ergebnisse dem Bun-
destag vor dem Finanzierungsbeschluss zur Kenntnis zu bringen.“

Berlin, den 29. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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Drucksache 18/10534 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 muss erstmals die EU-rechtlich und bundesgesetzlich vorgeschrie-
bene Strategische Umweltprüfung (SUP) angewendet werden. Demnach müssen „vernünftige Alternativen […]
ermittelt, beschrieben und bewertet“ werden. Geeignete Verfahren für die Erarbeitung von Alternativen sind
erweiterte oder informelle Beteiligungsverfahren wie Dialogforen, Runde Tische oder Mediationsverfahren. Bei
umstrittenen Schienenprojekten ermöglichten diese den Konsens über wichtige Infrastrukturmaßnahmen. Sie
könnten so deren öffentliche Legitimation verstärken, die Planungen verbessern und die Umsetzung der Lösung
beschleunigen.

Bei Fernstraßenprojekten wurden solche Verfahren bisher noch nicht angewandt. Die Bürgerinitiativen und Ver-
bände, die sich intensiv beteiligten, wurden auf das offizielle Verfahren zur Stellungnahme verwiesen, das nach
Veröffentlichung des Entwurfs des BVWP 2030 stattfand. Sie erhielten außer einer Eingangsbestätigung aber
keine Antwort auf ihre Vorschläge. Dem BVWP 2030 kann auch nicht entnommen werden, ob die vorgeschla-
genen und teils konkret ausgearbeiteten Alternativen überhaupt näher betrachtet wurden. Einen gleichberechtig-
ten Alternativenvergleich hat es damit nicht gegeben. In der Datenbank PRINS des Bundesministeriums für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden die betrachteten Alternativen selbst bei Großprojekten i. d. R. in
einem kurzen Absatz abgehandelt, in dem die Gründe der Nichtbeachtung völlig unzureichend dargestellt sind.
Das Beteiligungsverfahren entsprach damit nicht den Kriterien einer „guten Beteiligung“, wie sie das „Handbuch
für eine gute Bürgerbeteiligung. Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ des BMVI von 2014 oder die
„Hinweise zur Beteiligung und Kooperation in der Verkehrsplanung“ der Forschungsgesellschaft für das Straßen-
und Verkehrswesen (FGSV, 2012) beschrieben haben. Die Beteiligung zum BVWP 2030 war weder transparent
noch ergebnisoffen noch dialogisch, noch unparteiisch.

Der Ausfall der Alternativenprüfung auf Bundesebene war auch der Gegenstand einer Ende August 2016 vom
Bund für Umwelt und Naturschutz bei der EU-Kommission eingereichten Beschwerde, die zu einem Vertrags-
verletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland führen kann.

Die guten Erfahrungen des Runden Tisches zur A 46 Hemer-Menden-Neheim in NRW im September 2013 zei-
gen, dass solche Alternativenprüfungen und Dialogverfahren innerhalb weniger Monate durchzuführen sind und
zu mehr Rechtssicherheit für die weiteren Verfahrensschritte führen können. Durch die transparente Einbezie-
hung des Sachverstandes vor Ort können die Planungen verbessert, wesentlich höhere Akzeptanz und eine Be-
schleunigung der Umsetzung erreicht werden. Grundlage sollen in erster Linie die von Verbänden und Initiativen
eingereichten Alternativvorschläge sein.

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