BT-Drucksache 18/10504

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9986, 18/10348, 18/10444 Nr. 1.7, 18/10495 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

Vom 30. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10504

18. Wahlperiode 30.11.2016

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

─ Drucksachen 18/9986, 18/10348, 18/10444 Nr. 1.7, 18/10495 ─

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen

Verlustverrechnung bei Körperschaften

Bericht der Abgeordneten Dr. André Berghegger, Dr. Hans-Ulrich Krüger,
Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die steuerliche Verlustverrechnung bei Kör-
perschaften neu auszurichten.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

(Steuermehr- / -mindereinnahmen (–) in Mio. Euro)

Gebietskörper-
schaft

Volle Jahres-
wirkung 1)

Kassenjahr

2016 2017 2018 2019 2020

Insgesamt - 600 - - 420 - 660 - 600 - 600

Bund - 180 - - 126 - 198 - 180 - 180

Länder - 185 - - 130 - 204 - 185 - 185

Gemeinden - 235 - - 165 - 259 - 235 - 235

1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht.

Drucksache 18/10504 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Durch die Einführung eines Antragserfordernisses für die Anwendung des § 8d –
neu – des Körperschaftsteuergesetzes entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand aus
Informationspflichten von 214.000 Euro.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entfällt in voller Höhe auf Informations-
pflichten. Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft aus diesem Regelungs-
vorhaben unterliegt der „One in, one out“-Regelung (Kabinettbeschluss vom
25. März 2015). Im Sinne der „One in, one out“-Regelung stellt der jährliche Erfül-
lungsaufwand der Wirtschaft in diesem Regelungsvorhaben ein „In“ von rund
214.000 Euro dar. Die erforderliche Kompensation kann durch bereits beschlossene
Regelungsvorhaben erbracht werden.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Es ist ein neues Antragsverfahren einzurichten. Der Finanzverwaltung entsteht
dadurch ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 285.000 Euro.

Zusätzlich entsteht in den Ländern einmaliger automationstechnischer Umstellungs-
aufwand. Dieser wird aufgrund der gegenwärtigen Überlegungen zur technischen
Umsetzung auf ca. 360.000 Euro geschätzt.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine di-
rekten weiteren Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 30. November 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Dr. André Berghegger Dr. Hans-Ulrich Krüger
Vorsitzende und Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

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