Vom 30. November 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10504
18. Wahlperiode 30.11.2016
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/9986, 18/10348, 18/10444 Nr. 1.7, 18/10495 ─
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen
Verlustverrechnung bei Körperschaften
Bericht der Abgeordneten Dr. André Berghegger, Dr. Hans-Ulrich Krüger,
Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die steuerliche Verlustverrechnung bei Kör-
perschaften neu auszurichten.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
(Steuermehr- / -mindereinnahmen (–) in Mio. Euro)
Gebietskörper-
schaft
Volle Jahres-
wirkung 1)
Kassenjahr
2016 2017 2018 2019 2020
Insgesamt - 600 - - 420 - 660 - 600 - 600
Bund - 180 - - 126 - 198 - 180 - 180
Länder - 185 - - 130 - 204 - 185 - 185
Gemeinden - 235 - - 165 - 259 - 235 - 235
1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht.
Drucksache 18/10504 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Durch die Einführung eines Antragserfordernisses für die Anwendung des § 8d –
neu – des Körperschaftsteuergesetzes entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand aus
Informationspflichten von 214.000 Euro.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entfällt in voller Höhe auf Informations-
pflichten. Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft aus diesem Regelungs-
vorhaben unterliegt der „One in, one out“-Regelung (Kabinettbeschluss vom
25. März 2015). Im Sinne der „One in, one out“-Regelung stellt der jährliche Erfül-
lungsaufwand der Wirtschaft in diesem Regelungsvorhaben ein „In“ von rund
214.000 Euro dar. Die erforderliche Kompensation kann durch bereits beschlossene
Regelungsvorhaben erbracht werden.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es ist ein neues Antragsverfahren einzurichten. Der Finanzverwaltung entsteht
dadurch ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 285.000 Euro.
Zusätzlich entsteht in den Ländern einmaliger automationstechnischer Umstellungs-
aufwand. Dieser wird aufgrund der gegenwärtigen Überlegungen zur technischen
Umsetzung auf ca. 360.000 Euro geschätzt.
Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine di-
rekten weiteren Kosten.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.
Berlin, den 30. November 2016
Der Haushaltsausschuss
Dr. Gesine Lötzsch Dr. André Berghegger Dr. Hans-Ulrich Krüger
Vorsitzende und Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatterin
Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter
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