BT-Drucksache 18/10494

Illegalen Elfenbeinhandel stoppen - Afrikanische Elefanten schützen

Vom 30. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10494
18. Wahlperiode 30.11.2016
Antrag
der Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert
Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Susanna Karawanskij,
Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Thomas Lutze,
Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Illegalen Elfenbeinhandel stoppen – Afrikanische Elefanten schützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In den letzten Jahren haben die Wilderei und der illegale Handel mit Wildtieren rasant
zugenommen. Vor allem Tiere, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkom-
men „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and
Flora“ (CITES) als besonders geschützt gelten, geraten immer häufiger ins Visier der
Wilderer. Im Zuge der Weltnaturschutzkonferenz (01.-10.09.2016 auf Hawaii) wurde
das Ausmaß der akuten Bedrohungslage vor allem des Afrikanischen Elefanten (Loxo-
donta africana) deutlich. Neuesten Erkenntnissen zufolge sinken die Bestände schnel-
ler als angenommen. Der erste fast Afrika-weite Elefanten-Zensus zeigt, dass statt der
geschätzten 400.000 bis 600.000 Tiere nur noch gut 350.000 afrikanische Elefanten in
18 Staaten des Kontinents leben. Hauptursache ist die Wilderei (vgl. www.great
elephantcensus.com).
Auch die EU und Deutschland sind Absatzmarkt und Transitroute für den illegalen
Handel mit Elfenbein. Die Beschlagnahmung von 625 Kilogramm Elfenbein im Mai
2016 am Flughafen Berlin-Schönefeld sowie die Aushebung einer Elfenbeinwerkstatt
in Rheinland-Pfalz Anfang September 2016 mit einem Fund von etwa 570 Kilogramm
Rohelfenbein und Elfenbeinschnitzereien bestätigen das und legen die Vermutung ei-
ner höheren Dunkelziffer nahe (vgl. www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/09/
elfenbeinfund-praesentation.html).
Am 13. Februar 2014 unterzeichnete Deutschland in London die Deklaration der „Lon-
don Conference on Illegal Wildlife Trade“. In der Erklärung werden unter anderem
alle teilnehmenden Staaten mit Lagerbeständen illegaler Wildtierprodukte (insbeson-
dere Elfenbein) aufgefordert, diese öffentlichkeitswirksam zu zerstören, um so ein Zei-
chen gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel zu setzen.
In den Jahren 1997 und 1999 stimmten die CITES-Vertragsstaaten zu, den Schutzsta-
tus von Elefanten in Botswana, Namibia, Simbabwe und Südafrika zu ändern. Anstatt
in Anhang I ist der afrikanische Elefant seither in Anhang II von CITES gelistet und
die Tiere verloren den höchstmöglichen Schutz, während die übrigen Elefantenbe-

http://www.great/
http://www.rbb/
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stände dem Handelsverbot in Anhang I unterliegen. Auf der 17. CITES-Vertragsstaa-
tenkonferenz in Johannesburg (24.09.-05.10.2016) wurde u. a. auch der Schutzstatus
der afrikanischen Elefanten neu verhandelt.
Im Rahmen der Konferenz erklärten sich – bis auf Japan – alle Staaten bereit, den
nationalen Elfenbeinhandel verbieten zu wollen. In vielen Ländern ist der Verkauf von
Elfenbein auf dem Binnenmarkt bisher legal. Dies ermöglicht, dass Elfenbein gewil-
derter Elefanten im großen Stil eingeschleust und als legal deklariert werden kann.
Große Absatzmärkte für legales sowie illegales Elfenbein sind u. a. China, Thailand
oder auch die USA. Aber auch in der EU wird Elfenbein immer noch verkauft.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Vereinbarungen der „London Conference on Illegal Wildlife Trade“ nach-
zukommen und dafür Sorge zu tragen, dass alle in Deutschland durch Beschlag-
nahmung gelagerten Wildtierprodukte öffentlichkeitswirksam zerstört werden;

2. stärkere Kontrollmaßnahmen zur Aufdeckung des Schmuggels von Wildtierpro-
dukten (vor allem Elfenbein) auf nationaler Ebene an Häfen, Flughäfen und
Grenzgebieten zu veranlassen;

3. sich für umfassende fortschrittliche Methoden der Kontrolle und Bekämpfung
des illegalen Wildtierhandels auf der nationalen und internationalen Ebene ein-
zusetzen;

4. die Kontrolle des illegalen Handels durch Verstärkung der Koordinierungsme-
chanismen und Erweiterung der Netzwerke und bestehenden Programme (inner-
halb der EU und international) sicherzustellen und die Zusammenarbeit mit Eu-
ropol und INTERPOL bei der Verbesserung des CITES-Vollzuges zu intensi-
vieren;

5. sich auf internationaler Ebene für die Umsetzung der Schließung nationaler El-
fenbeinmärkte einzusetzen;

6. Anträgen zur Zulassung von Handel bzw. Herabstufungen von Arten in CITES
frühzeitig entgegenzutreten;

7. sich zukünftig für die Übernahme des afrikanischen Elefanten von Anhang II in
Anhang I bei CITES einzusetzen;

8. sich zukünftig für ein Populationsmodell in CITES auszusprechen, in dem Tier-
populationen in ihrer Gesamtheit und über Landesgrenzen hinweg einen einheit-
lichen Schutzstatus genießen;

9. auf hochrangiger Ebene mit Herkunfts-, Transit- und Abnehmerländern (wie
China, Thailand oder Vietnam) die Problematik der Wilderei und des illegalen
Wildtierhandels immer wieder zu thematisieren;

10. die internationale Zusammenarbeit zwischen afrikanischen Herkunftsstaaten
und asiatischen Abnehmerländern bei der Bekämpfung des illegalen Wildtier-
handels zu unterstützen, zu fördern und voranzutreiben sowie einen ständigen
Informationsaustausch aufzubauen bzw. zu stärken;

11. zivilgesellschaftliche Maßnahmen zu unterstützen, die sich speziell gegen den
illegalen Handel in Ursprungs-, Transit- oder Abnehmerländern richten;

12. größere finanzielle Mittel zur Unterstützung internationaler Projekte und Zu-
sammenarbeiten bereitzustellen, um beispielsweise Aufklärungskampagnen in
asiatischen Abnehmerländern gezielt zu fördern;

13. sich für Wald- und Naturschutzprojekte sowie Maßnahmen in Verknüpfung mit
der Existenzsicherung der einheimischen Bevölkerung einzusetzen, um so der
Wilderei und dem illegalen Wildtierhandel die wirtschaftliche Grundlage zu
entziehen;

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14. sich für vernetzte, artgerechte Lebensräume geschützter Arten einzusetzen so-

wie die Gestaltung und Schaffung von derartigen Lebensräumen unter Beteili-
gung der lokalen Bevölkerung und unter Berücksichtigung ihrer kulturellen, so-
zialen und wirtschaftlichen Interessen vorzunehmen;

15. internationale Maßnahmen gegen den Elfenbeinhandel, Maßnahmen für einen
effektiveren CITES-Vollzug und vorsorgende Maßnahmen zur Bewusstseinsbil-
dung gegen die Elfenbeinnachfrage und für den nationalen und internationalen
Elefantenschutz zu unterstützen.

Berlin, den 29. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Mit einem Umsatz von bis zu 19 Mrd. US-Dollar gehört die Wilderei neben Menschenschmuggel, Produktpira-
terie und Drogenhandel zu den vier einträglichsten Sparten der international organisierten Kriminalität. Aufgrund
mangelnder wirtschaftlicher Perspektiven geraten vor allem die von Armut betroffenen Menschen in Afrika leicht
in die Fänge der Wildtiermafia. Insbesondere in Subsahara-Afrika finanzieren sich kriminelle Banden und terro-
ristische Gruppierungen zu großen Teilen aus den Erlösen des illegalen Wildtierhandels und der Wilderei. Die
Folgen wirken in vielen Gebieten Afrikas destabilisierend und befeuern lokale Konflikte. Der Handel mit Elfen-
bein hat somit nicht nur Auswirkungen auf den Bestand der Arten, sondern gefährdet ebenso die Sicherheit gan-
zer Regionen.
Innerhalb weniger Jahre erreichte die Jagd auf afrikanische Elefanten ein neues Niveau. Elfenbein erzielt auf den
Schwarzmärkten Rekordpreise. Der Preis für einen Stoßzahn liegt derzeit bei etwa 30.000 US-Dollar.
1989 wurde der afrikanische Elefant in Anhang I von CITES aufgenommen und der kommerzielle Elfenbeinhan-
del somit international verboten. Die Elefantenpopulationen von Botswana, Namibia, Simbabwe und Südafrika
wurden 1997 und 2000 in Anhang II herabgestuft. Die CITES-Vertragsstaatenkonferenz stimmte in dieser Zeit
Einmalverkäufen bestimmter Lagerbestände von Elfenbein zu. Anträge zur Herabstufung von Elefantenpopula-
tionen, verbunden mit dem Verkauf von Elfenbein, wurden von anderen Ländern wiederholt gestellt. Die Mehr-
heit der afrikanischen Staaten mit Elefantenbeständen lehnt den Elfenbeinhandel derzeit ab. Sie fordern ein Han-
delsmoratorium sowie die Zerstörung von Elfenbeinlagerbeständen.
Derzeit werden die Elefantenpopulationen nach CITES den einzelnen Ländern zugeordnet. Gerade bei vermehrt
vernetzten und größeren Lebensräumen sind über Ländergrenzen hinaus wandernde Elefantenpopulationen die
Regel. Um sicherzustellen, dass eine Population überall den gleichen Schutzstatus nach CITES genießt, muss das
Ländermodell in CITES in ein Populationsmodell umgewandelt werden.
Mit der Deklaration von London erklärte sich die Bundesregierung unter anderem dazu bereit, beschlagnahmte
und in Deutschland gelagerte Wildtierprodukte zu vernichten. Mit der Zerstörung würde die Bundesregierung
sich Ländern wie den USA, Frankreich, Belgien oder auch Großbritannien anschließen, welche selbst zum Teil
auch kleinere, vor allem Elfenbeinbestände, vernichteten. Selbst wichtige Abnehmerländer von Elfenbein wie
China oder die Philippinen sowie Herkunftsländer wie Gabun oder jüngst Kenia zerstörten ebenso öffentlich-
keitswirksam ihre stellenweise riesigen Elfenbeinbestände.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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