BT-Drucksache 18/10492

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/9988 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. April 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten

Vom 30. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10492

18. Wahlperiode 30.11.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/9988 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 7. April 2016
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Französischen Republik
über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen
zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997
über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden
in den Grenzgebieten

A. Problem

Mit dem am 7. April 2016 in Metz unterzeichneten Protokoll zwischen der Regie-
rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Re-
publik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergän-
zung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei-
und Zollbehörden in den Grenzgebieten (BGBl. 1998 II S. 2479, 2480) wird das
Ziel verfolgt, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass bei der grenzüberschreitenden Observation oder Nacheile oder bei sonstigen
abgestimmten grenzüberschreitenden Einsatzmaßnahmen auch Luftfahrzeuge der
Polizeibehörden eingesetzt werden können.

B. Lösung

Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des Protokolls geschaffen werden.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/10492 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Mehrausgaben sowie ein entsprechender Mehrbedarf an Stellen bzw. Planstellen
sollen finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten

Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssys-
teme, entstehen nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10492

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9988 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 30. November 2016

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Susanne Mittag
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Drucksache 18/10492 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Susanne Mittag, Ulla Jelpke
und Irene Mihalic

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9988 wurde in der 196. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Ok-
tober 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und
den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat
für nachhaltige Entwicklung beteiligte sich gutachterlich (Ausschussdrucksache 18(4)686).

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 122. Sitzung am 30. November 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner 90. Sitzung am 30. November 2016 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 97. Sitzung am 30. November 2016 abschließend beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9988.

Berlin, den 30. November 2016

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Susanne Mittag
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

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