BT-Drucksache 18/10467

Angeblich geplante Cyberangriffe der russischen Regierung auf die Bundestagswahl

Vom 28. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10467
18. Wahlperiode 28.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert,
Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Angeblich geplante Cyberangriffe der russischen Regierung auf die
Bundestagswahl

Laut der „Frankfurter Allgemeine“ Zeitung wollen „russische Geheimdienste“
die Bundestagswahl im kommenden Jahr „durch Cyber-Angriffe beeinträchti-
gen“ (FAZ vom 10. November 2016). Auch Sabotage-Akte gegen kritische Inf-
rastrukturen, darunter die Strom- und Wasserversorgung, seien möglich. Bereits
in den US-amerikanischen Wahlkampf hätten sich „russische „Geheimdienste“
eingemischt. Auch der britische Geheimdienst werfe Moskau vor, mit „aller
Macht und der Fülle seiner Staatsorgane in zunehmend aggressiver Weise außen-
politische Interessen durchzusetzen – unter Verwendung von Propaganda, Spio-
nage, Cyber-Attacken und Umstürzen“. In Deutschland seien sogar „massive An-
griffe“ zu erwarten, die jetzige politische Führung kenne „da nur ganz wenige
Grenzen“. Drei Jahre nach der Bundestagswahl will Russland laut der „FAZ“
„eine schlagkräftige Cyber-Armee“ in die neue russische Militärstrategie einglie-
dern. Die Zahl der Kräfte, die in Russland für den Geheimdienst FSB als „Hacker
und Spezialisten in Laboren“ an Cyber-Attacken arbeiteten, schätzt die „FAZ“
auf 10 000 Personen. Aufträge würden auch an „Hacker aus der organisierten
Kriminalität“ vergeben. Belege oder Quellen für ihre Behauptungen nennt die
Zeitung nicht, sondern beruft sich auf nicht näher genannte „Sicherheitskreise“.
Auf ähnliche Weise äußerten sich die Chefs zweier deutscher Geheimdienste,
Dr. Hans-Georg Maaßen (Bundesamt für Verfassungsschutz) und Gerhard
Schindler (Bundesnachrichtendienst), gegenüber dem „FOCUS“ in einem Inter-
view mit dem Reporter Josef Hufelschulte (16. April 2016), das von dem Blatt
mit „Nach diesem Interview werden Sie nicht ruhiger schlafen“ betitelt wird. Laut
Gerhard Schindler seien „die Russen“ sehr gut darin, „psychologische Operatio-
nen“ durchzuführen. Ziele seien die Ukraine, die baltischen Staaten und „West-
europa insgesamt“. Der Kreml nutze „jede Gelegenheit“, um Deutschland zu dis-
kreditieren: „Desinformation, Infiltration, Einflussnahme, Propaganda und Zer-
setzung. Das sind Maßnahmen, die der KGB schon zu Sowjetzeiten hervorragend
beherrschte“. Dies betreffe auch deutsche „Mitarbeiter der Parlamentarier oder
politischer Stiftungen“, es habe diesbezüglich „eine erhebliche Reihe von Anbah-
nungsversuchen“ gegeben. Auch der Whistleblower Edward Snowden arbeite für
die russische Regierung, als Beleg nennt Gerhard Schindler dass es „sehr auffäl-
lig“ sei, dass Edward Snowden „ausgerechnet Unterlagen über die Zusammenar-
beit der NSA mit dem BND oder dem englischen Geheimdienst GCHQ veröf-
fentlicht hat“. Ebenfalls auffällig sei, dass es keine Veröffentlichungen zu Län-
dern wie China oder Russland gebe. Belege für seine Behauptungen nennt der

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BND-Chef nicht. Dazu befragt gibt auch die Bundesregierung zu, dass es keine
belastbaren Erkenntnisse „über die genauen Motive des Handelns von Edward
Snowden“ gebe (Bundestagsdrucksache 18/8631).
Bereits im Februar 2016 berichtete der Journalist Georg Mascolo über Ermittlun-
gen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz (BfV), dass die russische Regierung „gezielt Desinformationen in
Deutschland streut, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen und Deutschland
so systematisch zu destabilisieren“ (tagesschau.de vom 18. Februar 2016). Wie
in der „FAZ“ und im „FOCUS“ finden sich auch in der „Süddeutschen Zeitung“
keine Quellen oder Belege. Laut Georg Mascolo lasse das Kanzleramt nun aber
ermitteln, „ob die russische Regierung mit geheimdienstlichen Mitteln die politi-
sche Debatte und die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen sucht“.
Beauftragt seien damit der BND und das BfV, auch das Auswärtige Amt sei „in-
formiert und eingebunden“. Die „nun laufenden Ermittlungen“ würden von dem
für die Geheimdienste zuständigen Staatssekretär im Bundeskanzleramt Klaus-
Dieter Fritsche beaufsichtigt. Auf Nachfrage erklärt Klaus-Dieter Fritsche, ein
gemeinsamer Bericht des BND und des BfV zu dieser Fragestellung sei in Auf-
trag gegeben worden, liege aber noch nicht in seiner abschließenden Form vor
(Bundestagsdrucksache 18/10313). Angaben zu Ergebnissen „und etwaig daraus
resultierenden Maßnahmen“ seien deshalb nicht möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Angriffe auf digitale Infrastrukturen der Bundesregierung hat es im

Jahr 2016 gegeben, die auf eine mutmaßliche oder nachgewiesene Urheber-
schaft von Geheimdiensten hindeuten, und um welche Angriffe bzw. Urhe-
ber handelt es sich dabei?

2. Über welche vagen oder belastbaren Hinweise verfügt die Bundesregierung
zur Meldung, dass „russische Geheimdienste“ angeblich die Bundestagswahl
im kommenden Jahr „durch Cyber-Angriffe beeinträchtigen“ wollen?
a) Welche Art von konkreten „Angriffen“ hält die Bundesregierung dabei

für möglich?
b) Über welche vagen oder belastbaren Hinweise verfügt die Bundesregie-

rung zur Meldung, „russische „Geheimdienste“ hätten sich mit „Cyber-
Angriffen“ auch in den US-amerikanischen Wahlkampf oder das Brexit-
Votum in Großbritannien eingemischt?

3. Was ist der Bundesregierung über eine angebliche „schlagkräftige Cyber-
Armee“ der russischen Regierung bekannt, die ab 2020 einsatzbereit und für
den Geheimdienst FSB als „Hacker und Spezialisten in Laboren“ Aufträge
übernehmen soll, und worin bestehen deren wesentlichen Unterschiede zur
Bundeswehr-Einheit „Computernetzwerkoperationen“ (CNO), die nach Me-
dienberichten ebenfalls Cyberangriffe durchführen könnte (heise.de vom
23. September 2016, „Bundeswehr operiert angeblich erstmals offensiv im
Cyberspace“)?

4. Über welche vagen oder belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregie-
rung seit der Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/8631 über „psy-
chologische Operationen“ unter Zuhilfenahme von „Desinformation, Infilt-
ration, Einflussnahme, Propaganda und Zersetzung“ durch „die Russen“ in
Deutschland?

5. Inwiefern wurden seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/8631
„Mitarbeiter [deutscher] Parlamentarier oder politischer Stiftungen“ ange-
worben oder infiltriert, wie es die Geheimdienstchefs des BND und BfV
ohne Angaben von Quellen behauptet hatten?

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6. Inwiefern verfügt die Bundesregierung auch weiterhin nicht über belastbare
Erkenntnisse, dass der Whistleblower Edward Snowden wie von den Ge-
heimdienstchefs des BND und BfV behauptet, für die russische Regierung
arbeite (Bundestagsdrucksache 18/8631)?

7. Welche Bundesministerien der Bundesregierung mit welchen nachgeordne-
ten Behörden überprüfen und/oder ermitteln derzeit, „ob die russische Re-
gierung mit geheimdienstlichen Mitteln die politische Debatte und die öf-
fentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen sucht“ oder ob die russi-
sche Regierung hierzu über Helferinnen und Helfer in Deutschland verfügt?
a) Welche Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen wurden hierzu bei den Behör-

den eingerichtet, wer nimmt daran teil, und wer beaufsichtigt diese?
b) Wie lautet die konkrete Aufgabenbeschreibung dieser Abteilungen bzw.

Arbeitsgruppen?
c) Inwiefern sind diese Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen temporär oder auf

Dauer angelegt?
8. Welche weiteren Organisationen oder Personen sind an der Abfassung eines

gemeinsamen Berichts unter anderem des BND und des BfV beteiligt, der
untersuchen soll „ob die russische Regierung mit geheimdienstlichen Mitteln
die politische Debatte und die öffentliche Meinung in Deutschland zu beein-
flussen sucht“?
a) Wann sollte der Bericht vorliegen, wann wurde er fertiggestellt, und wann

soll die Prüfung abgeschlossen sein?
b) Wem soll der Bericht zugänglich gemacht werden?

9. Sofern der Bericht bereits vorliegt und geprüft wurde, welche Ergebnisse hält
die Bundesregierung für herausragend?

10. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auf die Ergebnisse des
Berichtes reagieren, etwa um zu verhindern, dass die russische Regierung
„mit geheimdienstlichen Mitteln die politische Debatte und die öffentliche
Meinung in Deutschland zu beeinflussen sucht“?

11. Ist der Bundesregierung die im November 2016 von der US-Denkfabrik At-
lantic Council herausgegebene Studie „Die trojanischen Pferde des Kreml“
(„The Kremlin’s trojan horses“) bekannt, in der ein Stefan Meister von der
Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP) die „pro-russi-
schen Schlüsselfiguren in Deutschland“ benennt?
a) Welche eigenen Schlussfolgerungen zieht sie aus der Studie?
b) Inwiefern teilt auch die Bundesregierung (unabhängig von der DGAP-

Studie) die Einschätzung, dass der ehemalige Chef des Bundeskanzler-
amtes Ronald Pofalla, der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder, der
Vizekanzler Sigmar Gabriel sowie die Abgeordneten der Fraktion DIE
LINKE. Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko und Dr. Sahra Wagenknecht
zu den „pro-russischen Schlüsselfiguren in Deutschland“ gehören, und in-
wiefern werden die genannten Personen deshalb vom BND oder dem BfV
beobachtet?

c) Mit welchen Bundesmitteln wird die DGAP unterstützt?
12. Über welche vagen oder belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregie-

rung zu Urhebern eines Cyberangriffs, der über den Internetdienstleister Dyn
amerikanische Internetkonzerne wie Netflix, Twitter, Paypal und Amazon
für einige Stunden blockierte und für den erstmals internetfähige Haushalts-
geräte genutzt wurden (DIE WELT vom 23. Oktober 2016, „Diese Attacke
war der Testlauf einer mächtigen Cyberwaffe“), und welche Bundesbehör-
den untersuchen den Vorfall?

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13. Welche Bundesministerien der Bundesregierung bzw. deren nachgeordnete

Behörden ermitteln derzeit wegen welchen Verstoßes (etwa wegen Spiona-
geverdachts), inwiefern US-Geheimdienste Server der Universität Rostock
oder Bundeswehr nutzte, um Cyber-Operationen oder „Spionageangriffe zu
starten oder zu steuern“ (DIE WELT vom 1. November 2016, „Liefen NSA-
Cyberangriffe über Bundeswehr-Computer?“)?
a) Welche der von der Hackergruppe „The Shadow Brokers“ veröffentlich-

ten Liste von IP-Adressen können Servern in Deutschland zugeordnet
werden?

b) Welche der betroffenen deutschen Einrichtungen haben nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits Strafanzeige erstattet?

c) Inwiefern wurden die betroffenen Server von Bundesbehörden forensisch
untersucht?

d) Welche ersten Ergebnisse etwaiger Ermittlungen kann die Bundesregie-
rung mitteilen?

14. Sofern die Berichte zutreffen, dass tatsächlich deutsche Server für Cyber-
Operationen oder „Spionageangriffe“ von US-Geheimdiensten genutzt wur-
den, inwiefern handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung also um eine
„hybride Bedrohung“, die von ihr dahingehend charakterisiert wird, dass de-
ren Ausführende bemüht sind „die Urheberschaft gezielt zu verschleiern“
(Bundestagsdrucksachen 18/6989, 18/8631)?
a) In welchen weiteren außer den in Bundestagsdrucksache 18/8631 (Ant-

wort zu Frage 8) genannten herausragenden Fällen hat die Bundesregie-
rung eine „gezielte Verschleierung der Verantwortlichkeit“ in der jünge-
ren Vergangenheit beobachtet?

b) Inwiefern hat die Bundesregierung den Einsatz „hybrider Bedrohungen“
mittlerweile auch bei Mitgliedstaaten der NATO beobachtet (bitte nicht
wie in Bundestagsdrucksache 18/8631 hypothetisch angeben, sondern –
sofern überhaupt vorhanden – belastbare Erkenntnisse mitteilen)?

15. Welche Medienprojekte „mit einem Bezug zu Russland“ wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 mit 2,3 Mio. Euro bei der Um-
setzung des EU-Aktionsplans über „strategische Kommunikation“ gefördert
(Bundestagsdrucksache 18/8631)?

16. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die „Task Force für strate-
gische Kommunikation“ (EU EAST STRATCOM) der Europäischen Union
personell aufzustocken und ihr Aufgaben- bzw. Tätigkeitsspektrum zu er-
weitern (Bundestagsdrucksache 18/9388)?

17. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die „Schlussfolgerungen des
Rates zur Bewältigung hybrider Bedrohungen“ vom 19. April 2016 (Ratsdo-
kument 7928/16) berücksichtigen und/oder umsetzen, der ein „rasches und
angemessenes Handeln zur Prävention und Bewältigung von hybriden Be-
drohungen für die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie für ihre Partner“
anmahnt?

18. Sofern sich die ressortübergreifende Ableitung der Bundesregierung zu den
in den Schlussfolgerungen angeregten Maßnahmen weiterhin erst im An-
fangsstadium befindet, wann sollen Details zur Umsetzung vorliegen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10467

19. Welche weiteren Details zur „EU Hybrid Fusion Cell“, die derzeit vom Eu-

ropäischen Auswärtigen Dienst eingerichtet wird, sind der Bundesregierung
mittlerweile bekannt (Bundestagsdrucksache 18/8631)?
a) Inwiefern wird auch die Bundesregierung eine nationale Kontaktstelle für

die „Hybrid Fusion Cell“ einrichten, und welche Aufgaben werden dort
von welchen Behörden übernommen?

b) Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern die
„Hybrid Fusion Cell“ mit einer NATO-Abteilung gegen „hybride Bedro-
hungen“ gemeinsame Übungen „auf politischer und technischer Ebene“
durchführen will, und welche parallelen oder gemeinsamen Übungen sind
bereits ausformuliert?

20. Wie viele Personen sind mit welcher Aufgabenbeschreibung bei der NATO
in der neuen „Abteilung für Nachrichtenwesen und Sicherheit“ tätig (Schrift-
liche Frage 22 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksa-
che 18/10358)?
a) Inwiefern ist mittlerweile geklärt, „ob und wie die neue Abteilung für

Nachrichtenwesen und Sicherheit“ mit anderen Geheimdiensten oder ge-
heimdienstlichen Lagezentren, darunter dem „Zentrum für Informations-
gewinnung und Analyse der Europäischen Union“ (INTCEN) oder dem
EU Military Staff (EUMS) zusammenarbeiten wird?

b) Auf welche Weise grenzt sich die Arbeit der neuen „Abteilung für
Nachrichtenwesen und Sicherheit“ von dem am 1. September 2015
eingerichteten EU-Team für „Strategische Kommunikation“ ab (Ant-
wort von Vizepräsidentin Mogherini im Namen der Kommission auf
die Anfrage der EU-Abgeordneten Sabine Lösing, Kommissionsdoku-
ment E-002156/2016)?

21. Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. wo
es bis heute einen versuchten oder erfolgreich ausgeführten „cyberterroristi-
schen Anschlag“ gegeben hat, bzw. liegen ihr hierzu nach wie vor keine In-
formationen darüber vor, dass es eine derartige, nicht von Staaten ausgeübte
versuchte oder erfolgreich ausgeführte Attacke jemals gegeben hat (Bundes-
tagsdrucksachen 17/7578, 18/164)?

Berlin, den 25. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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