BT-Drucksache 18/10441

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9440, 18/10440 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Vom 24. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10441

18. Wahlperiode 24.11.2016

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

─ Drucksachen 18/9440, 18/10440 ─

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des

Bundesfernstraßenmautgesetzes

Bericht der Abgeordneten Norbert Brackmann, Bettina Hagedorn,
Roland Claus undSven-Christian Kindler

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen aus-
zuweiten.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Erhebung der Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen generiert zusätzliche Einnah-
men, die in den Verkehrshaushalt reinvestiert werden. Die Einnahmen hängen von
den Fahrleistungen, welche die Lkw auf den neu mautpflichtigen Bundesstraßenab-
schnitten zurücklegen, sowie den festgesetzten Mautsätzen ab. Die jährlichen Mehr-
einnahmen ab 2018 werden auf bis zu 2 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) geschätzt.
Konkretere Ergebnisse wird das neue Wegekostengutachten 2018 – 2022 liefern
können, das auch die bereits durchgeführten Mautänderungen (Ausweitung des
mautpflichtigen Streckennetzes zum 1. Juli 2015 sowie Absenkung der Mautpflicht-
grenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015) berücksich-
tigen wird.

Da die Lkw-Maut im Umfang von etwa 8 Prozent auch auf Bundesstraßen zu ent-
richten ist, bei denen der Bund nicht Träger der Straßenbaulast ist, werden die dor-
tigen Einnahmen – nach Abzug der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen
und die Mautharmonisierung – den jeweiligen Ländern ausgekehrt.

Drucksache 18/10441 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, geän-
dert oder aufgehoben.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der Wirtschaft entstehen 215.600 Euro Bürokratiekosten (ca. 130.000 Fahrzeuge)
jährlich aufgrund der Änderung fünf bestehender Informationspflichten im Zusam-
menhang mit der Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen. Darüber hin-
aus entsteht der Wirtschaft für ca. 140.000 Fahrzeuge, die mit einem Erfassungsgerät
(„On Board Unit“) für die automatisierte Mauterhebung nachgerüstet werden, ein-
maliger Erfüllungsaufwand von insgesamt 35 Mio. Euro für die Einbaukosten sowie
die Standzeit während des Einbaus des Erfassungsgerätes. In den Folgejahren ist mit
einem geringen Aufwand zu rechnen, da die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug mit
bereits eingebautem Erfassungsgerät beim Händler zu beziehen. Die jährlichen Bü-
rokratiekosten für die Wirtschaft in Höhe von 215.600 Euro werden ressortintern im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Laufe des Jahres 2016
eingespart.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für die Durchführung dieses Gesetzes fallen beim Bundesamt für Güterverkehr ein-
maliger Umstellungsaufwand (einmalige Kosten, Investitionskosten) sowie jährli-
cher Erfüllungsaufwand (jährliche Kosten) an. Das Bundesamt für Güterverkehr
geht geschätzt von einmaligen Kosten (inkl. Ausstattung des Mautkontrolldienstes)
in Höhe von rd. 5 Mio. Euro aus. Die jährlichen Kosten (inkl. Personal- und Be-
triebskosten) werden im eingeschwungenen Zustand geschätzt bei rd. 28,7 Mio.
Euro liegen.

Bei dem Erfüllungsaufwand für die private Mautsystembetreibergesellschaft ist von
einmaligen Kosten für die Implementierung und jährlichen Kosten für den Betrieb
des erweiterten Mautsystems ab 2018 auszugehen. Der Betreibervertrag mit dem ak-
tuellen Betreiber endet zum 31. August 2018. Wer das Mautsystem ab dem 1. Sep-
tember 2018 betreibt, ist noch offen. Die Kosten für den einmaligen Erfüllungsauf-
wand werden voraussichtlich einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen. Ge-
nauere Angaben können derzeit noch nicht gemacht werden, weil die Systemerwei-
terung mit dem aktuellen Betreiber noch verhandelt wird. Bei den Kosten für den
jährlichen Erfüllungsaufwand ab 2018 für die neu zu bemautenden Strecken ist nach
den bisherigen Erfahrungen von ca. 10 Prozent der Einnahmen auszugehen. Da das
Mautsystem auf Bundesstraßen einerseits komplexer ist, andererseits aber Synergien
durch den technischen Fortschritt entstehen werden, kann die Kostenentwicklung
derzeit nicht valide abgeschätzt werden.

Die Verwaltungsausgaben und die Vergütungen der privaten Mautsystembetreiber-
gesellschaft werden gemäß § 11 des Bundesfernstraßenmautgesetzes aus dem Maut-
aufkommen geleistet.

Weitere Kosten

Die Ausweitung der Mautpflicht auf weitere Bundesstraßen führt zu einer kostensei-
tigen Belastung von Unternehmen, die Güterkraftverkehr betreiben, in Höhe von bis
zu 2 Mrd. Euro pro Jahr.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10441

Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf
das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu
erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 9. November 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende

Norbert Brackmann Bettina Hagedorn Roland Claus Sven-Christian Kindler
Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter

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