BT-Drucksache 18/10415

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9824, 18/9825, 18/9826 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017)

Vom 21. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10415

18. Wahlperiode 21.11.2016

Änderungsantrag

der Abgeordneten Roland Claus, Cornelia Möhring, Heidrun Bluhm,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9824, 18/9825, 18/9826 –

Entwurf eines Gesetzes

über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Nach Abschnitt 2 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt:

„Abschnitt 3

Gender Budgeting

§ 14

Geschlechtergerechtigkeit bei Planung und Vollzug des Bundeshaushalts

(1) Mit Beginn der Aufstellung des Bundeshaushalts 2018 berücksichtigt
die Bundesregierung systematisch die Geschlechtergerechtigkeit bei der Planung
und im Vollzug des Bundeshaushalts: Ab Aufstellung des Bundeshaushalts 2018
in den Einzelplänen 08 (Bundesministerium der Finanzen), 11 (Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales), 17 (Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend) und 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung), in den Folgejahren unter Berücksichtigung der gesam-
melten Erfahrungen in den weiteren Einzelplänen.

(2) Die Umsetzung der verstärkten und systematischen Berücksichtigung
von Geschlechtergerechtigkeit bei der Planung und im Vollzug des Bundeshaus-
halts gliedert sich in vier Bereiche: Analysieren, Ziele setzen, Umsetzen, Evalu-
ieren. Zunächst analysiert das jeweils zuständige Bundesministerium ge-
schlechtsspezifische Fragestellungen und zeigt Ursachen und Wirkungen auf.
Leitfragen dabei sind, welche der im jeweiligen Einzelplan veranschlagten Aus-
gaben Frauen/Mädchen und Männer/Jungen in welchem Ausmaß in Anspruch
nehmen; ob es in diesem Zusammenhang geschlechtsspezifisch unterschiedliche
Bedürfnisse und Problemlagen gibt und wenn ja, welche; womit und wodurch in

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Drucksache 18/10415 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

dem jeweiligen Einzelplan geschlechtsspezifische Wirkungen erzielt werden sol-
len; wie und in welchem Ausmaß die Mittelveranschlagung und Mittelverwen-
dung einen Beitrag zum Abbau von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten leis-
tet. Hierbei soll ebenfalls untersucht werden, in welchem Zusammenhang sich die
unterschiedliche Zeitverwendung der Geschlechter und insbesondere das Ver-
hältnis von bezahlter und unbezahlter Arbeit zu der unterschiedlichen Inan-
spruchnahme von Haushaltsmitteln der Geschlechter steht. Anschließend defi-
niert das jeweils zuständige Bundesministerium bezogen auf den jeweiligen Ein-
zelplan konkrete und überprüfbare Gleichstellungsziele, entwickelt entspre-
chende Indikatoren, plant Strategien und Maßnahmen und setzt diese um. Das
jeweils zuständige Bundesministerium untersucht und dokumentiert die Ergeb-
nisse und Fortschritte hinsichtlich der gesetzten Gleichstellungsziele und über-
prüft die Zielerreichung anhand der vorab festgelegten Indikatoren – insbeson-
dere, in welchem Ausmaß geschlechtsspezifische Unterschiede ausgeglichen
werden konnten.

(3) Beginnend 2019 erstattet die Bundesregierung dem Bundestag jähr-
lich im ersten Quartal schriftlich einen Fortschrittsbericht zu der Umsetzung der
in den Absätzen 1 und 2 geregelten Vorgaben.“

2. Die bisherigen Abschnitte 3 und 4 werden die Abschnitte 4 und 5, die bisherigen
§§ 14 bis 23 werden die §§ 15 bis 24.

Berlin, den 21. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Gender Budgeting ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Haushalt. Der Bun-
deshaushalt bildet Verteilungsverhältnisse ab und ist Ausdruck von politischen Prioritätensetzungen. Durch die
Erhebung von geschlechtsspezifischen Daten und ihre Analyse werden die Auswirkungen der Haushaltspolitik
transparenter und sie kann entsprechend der Gleichstellungspolitik gezielt angepasst werden.

Die Erfahrungen mit Gender Budgeting von kommunaler bis internationaler Ebene zeigen, dass die öffentlichen
Einnahmen und Ausgaben geschlechtsspezifische Auswirkungen haben. Einen geschlechtsneutralen Haushalt
gibt es nicht. Für eine Verwirklichung des grundgesetzlich festgelegten Ziels der Geschlechtergleichstellung
kommt es darauf an, die erhebliche Lenkungswirkung der Haushaltsplanung bewusst hierfür einzusetzen.

Dabei ist nicht allein die Verteilung von öffentlichen Mitteln in die Analyse einzubeziehen, sondern es ist insbe-
sondere auch darauf zu achten, die Verteilung von Zeit unter geschlechtsspezifischen Aspekten zu betrachten
und zu steuern. Die nunmehr dritte Zeitbudgetanalyse des Statistischen Bundesamtes macht deutlich, dass neben
durchaus erreichten materiellen Gleichstellungsmomenten die Verteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit
zwischen den Geschlechtern in den vergangenen zwanzig Jahren nahezu unverändert geblieben ist. Dies gilt es
zu verändern.

Gender Budgeting macht den Bundeshaushalt transparenter und fördert gesellschaftliche Debatten.

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