BT-Drucksache 18/10409

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9823, 18/9825, 18/9826 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung

Vom 21. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10409

18. Wahlperiode 21.11.2016

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Roland Claus, Heidrun Bluhm, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9823, 18/9825, 18/9826 –

Entwurf eines Gesetzes

über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)

hier: Einzelplan 60

Allgemeine Finanzverwaltung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Überschwemmungen im Frühsommer 2016 stellen eine Katastrophe nationa-
len Ausmaßes dar. Betroffen sind insbesondere Kommunen in Bayern aber auch
in Thüringen und Nordrhein-Westfahlen. Der Bund steht daher in der Verantwor-
tung den Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfen zukommen zu lassen. Die
Schäden werden in vielen Fällen nicht von privaten Versicherungen gedeckt.

Nach den Überschwemmungen des Jahres 2013 hat der Bund in Ausführung des
Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfe-
fonds-Errichtungsgesetz – AufbhG) einen nationalen Fonds „Aufbauhilfe“ als
Sondervermögen des Bundes errichtet (Einzelplan 60, Kapitel 6002, Anlage 4).
Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den im Sommer 2013 vom Hoch-
wasser betroffenen Ländern. Mit den Fondsmitteln werden Maßnahmen zur Be-
seitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infra-
struktur finanziert. Sein Volumen beträgt 8 Mrd. Euro.

Die bisher nicht verausgabten Mittel in diesem Fonds sind nunmehr für eine
schnelle und unbürokratische Hilfe für die von den jüngsten Hochwassern Be-
troffenen zur Verfügung zu stellen.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Drucksache 18/10409 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem § 2 Absatz 1 AufbhG dahingehend ge-
ändert wird, dass Mittel des nationalen Fonds „Aufbauhilfe“ auch zur Leistung
von Hilfen für die von dem Hochwasser des Frühsommers 2016 betroffenen Län-
der verwendet werden können.

Berlin, den 21. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.