Vom 21. November 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10408
18. Wahlperiode 21.11.2016
Änderungsantrag
der Abgeordneten Roland Claus, Heidrun Bluhm, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9823, 18/9825, 18/9826 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)
hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
Der Bundestag wolle beschließen:
Im Einzelplan 60 wird der Ansatz für Steuern und steuerähnliche Abgaben um
53,0 Mrd. € erhöht.
Berlin, den 21. November 2016
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Begründung
Die zusätzlichen Einnahmen werden wie folgt erzielt:
Stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens durch Erhöhung des
Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer, Sonderabgabe auf Boni in der Finanzbranche, Einführung einer Mil-
lionärsteuer, Einführung einer Finanztransaktionssteuer, Besteuerung von Gewinnen beim Verkauf von Anteilen
an Kapitalgesellschaften, Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %, Kapitaler-
träge wieder zum persönlichen Steuersatz versteuern, Abschöpfung der leistungslos erzielten Sondergewinne der
Stromversorgungsunternehmen aus dem Emissionshandel, Ausbau der Steuerfahndung bei Großunternehmen
und Banken.
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