BT-Drucksache 18/10408

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9822, 18/9825, 18/9826 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung

Vom 21. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10408

18. Wahlperiode 21.11.2016

Änderungsantrag

der Abgeordneten Roland Claus, Heidrun Bluhm, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9823, 18/9825, 18/9826 –

Entwurf eines Gesetzes

über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)

hier: Einzelplan 60

Allgemeine Finanzverwaltung

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Einzelplan 60 wird der Ansatz für Steuern und steuerähnliche Abgaben um
53,0 Mrd. € erhöht.

Berlin, den 21. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Die zusätzlichen Einnahmen werden wie folgt erzielt:

Stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens durch Erhöhung des
Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer, Sonderabgabe auf Boni in der Finanzbranche, Einführung einer Mil-
lionärsteuer, Einführung einer Finanztransaktionssteuer, Besteuerung von Gewinnen beim Verkauf von Anteilen
an Kapitalgesellschaften, Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %, Kapitaler-
träge wieder zum persönlichen Steuersatz versteuern, Abschöpfung der leistungslos erzielten Sondergewinne der
Stromversorgungsunternehmen aus dem Emissionshandel, Ausbau der Steuerfahndung bei Großunternehmen
und Banken.

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