BT-Drucksache 18/10109

Bewachung von Seeschiffen

Vom 20. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10109
18. Wahlperiode 20.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Frank Tempel, Christine Buchholz,
Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte,
Katrin Kunert, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Bewachung von Seeschiffen

Am 1. August 2013 trat das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens
für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen in Kraft. Seither lizensiert das Bun-
desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmen für solche
Aufgaben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Seeschiffe unter deutscher Flagge von Hapag Lloyd wurden nach

Kenntnis der Bundesregierung vor Inkrafttreten des „Gesetzes zur Einfüh-
rung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschif-
fen“ von ausländischen privaten Unternehmen bewaffnet geschützt (bitte un-
ter jeweiliger Angabe der Route, des Datums des Beginns und des Endes der
Passage und des Namens sowie des Sitzes des ausländischen Unterneh-
mens)?

2. Welche Seeschiffe unter deutscher Flagge von Hapag Lloyd wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung
eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
von deutschen privaten Unternehmen bewaffnet geschützt (bitte unter jewei-
liger Angabe der Route, des Datums des Beginns und des Endes der Passage
und ggf. des Namens des Unternehmens)?

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte vor Inkrafttreten des Gesetzes
zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen
auf Seeschiffen der bewaffnete Schutz von Seeschiffen unter deutscher
Flagge?

4. Wie viele Unternehmen verfügen aktuell über eine Zulassung nach § 31 der
Gewerbeordnung (GewO), wann haben sie sie jeweils erhalten, und in wel-
chen Ländern haben sie jeweils ihren Sitz (bitte unter Angabe des Datums
der Zulassung)?

5. Trifft es zu, dass kein deutsches Unternehmen, das über eine Zulassung nach
§ 31 GewO verfügte, vor dem Juni 2014 eine Genehmigung zur Ausfuhr von
Waffen zum Schutz von Handelsschiffen unter deutscher Flagge von der
Bundesregierung erhalten hat, und falls nein, wann wurden entsprechende
Genehmigungen zum Schutz welcher Schiffe (Typ und Name) erteilt?
Falls ja, was war der Grund dafür, dass keine derartigen Genehmigungen er-
teilt wurden?

Drucksache 18/10109 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Trifft es zu, dass kein deutsches Unternehmen, das über eine Zulassung nach
§ 31 GewO verfügte, vor dem Juni 2014 eine Genehmigung zur Ausfuhr von
Waffen zum Schutz von Handelsschiffen unter nichtdeutscher Flagge von
der Bundesregierung erhalten hat, und falls nein, wann wurden Genehmigun-
gen zum Schutz welcher Schiffe erteilt?
Falls ja, was war der Grund dafür, dass keine derartigen Genehmigungen er-
teilt wurden?

7. Welche ausländischen privaten Unternehmen haben seit Inkrafttreten des
Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunter-
nehmen auf Seeschiffen Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen (zum
Zweck des Schutzes von Schiffen unter deutscher Flagge) beantragt, und wie
wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte unter Angabe des Sitzes und
ggf. des Namens des Unternehmens, des Datums des Antrages, der Anzahl
und der jeweils genauen Bezeichnung der Waffe und ggf. des Namens des
Schiffs, das geschützt werden sollte)?

8. Welche deutschen privaten Unternehmen haben seit Inkrafttreten des Geset-
zes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunterneh-
men auf Seeschiffen Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen (zum Zweck
des Schutzes von Schiffen unter deutscher Flagge) beantragt, und wie wur-
den diese Anträge jeweils beschieden (bitte unter Angabe des Namens des
Unternehmens, des Datums des Antrages, der Anzahl und der jeweils ge-
nauen Bezeichnung der Waffe und ggf. des Namens des Schiffs, das ge-
schützt werden sollte)?

9. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden werden von der
Waffenbehörde Hamburg (bzw. von der Freie und Hansestadt Hamburg)
über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28a des Waffengesetzes
(WaffG) von Unternehmen, die über eine gewerberechtliche Erlaubnis des
BAFA gem. § 31 GewO verfügen, informiert, und welche Einzelinformatio-
nen werden dabei übermittelt?

10. Für welche Waffen hat die Waffenbehörde Hamburg nach Kenntnis der Bun-
desregierung Unternehmen, die über eine gewerberechtliche Erlaubnis des
BAFA gem. § 31 GewO verfügen, zum Zweck der Bewachung von Seeschif-
fen Genehmigungen erteilt (bitte unter Angabe des Zeitpunktes der jeweili-
gen Genehmigung, der jeweiligen Anzahl der Waffen, des Sitzes und ggf.
des Namens des Unternehmens)?

11. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass Waffen, für die von
der Waffenbehörde Hamburg eine Erlaubnis nach § 28a WaffG zum Zweck
der Bewachung von Seeschiffen erteilt worden ist, vom antragstellenden Un-
ternehmen zuvor illegal erworben worden sind, und falls nein, warum, und
wie schließt die Bundesregierung dies aus?

12. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen, für die von der Waf-
fenbehörde Hamburg eine Erlaubnis nach § 28a WaffG zum Zweck der Be-
wachung von Seeschiffen erteilt worden ist, vom Antragsteller nach Ertei-
lung der Erlaubnis veräußert bzw. weitergegeben?

13. Welche Waffen, für die von der Waffenbehörde Hamburg eine Erlaubnis
nach § 28a WaffG zum Zweck der Bewachung von Seeschiffen erteilt wor-
den ist, wurden zu welchem Zeitpunkt nach Deutschland eingeführt, und
welche zu welchem Zeitpunkt ausgeführt?

14. Wird die Ausfuhr solcher Waffen (siehe Frage 13) im Rüstungsexportbericht
der Bundesregierung erfasst, und falls ja, in welcher Form, und falls nein,
warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10109

15. Vertreter welcher Bundesministerien und nachgeordneten Behörden trafen

seit dem Jahr 2010 Vertreter der folgenden Unternehmen (bitte unter Angabe
des Datums der Treffen, des Orts und des Zwecks):
a) PGI – Protection Group International Ltd.,
b) Protection and Intelligence Group Ltd.,
c) PDGI Ltd.,
d) Protection Vessels International Ltd.,
e) Olton Ltd.,
f) PGI – Intelligence Ltd.,
g) Protection and Defence Group International Ltd.,
h) PGI – Trustees Ltd.,
i) PDGI Trustees Ltd.,
j) PGI Strontium Ltd.,
k) Strontium Red Ltd.,
l) PGI Logistics Ltd.,
m) Protection Services Inc. Ltd.,
n) JT International Partnership Ltd.,
o) Frontier Risks Group Ltd.,
p) PGI Training Ltd.,
q) MARSEC International Solutions Ltd.,
r) MB Holdings Company LLC,
s) United Engineering Services LLC?

16. Welche der in der Frage 15 genannten Unternehmen verfügen oder verfügten
über eine gewerberechtliche Erlaubnis gemäß § 31 GewO?

17. Welche der in der Frage 15 genannten Unternehmen haben nach Kenntnis
der Bundesregierung eine Erlaubnis nach § 28a WaffG zum Zweck der Be-
wachung von Seeschiffen bei der Waffenbehörde Hamburg beantragt, wie
wurde der Antrag jeweils beschieden (bitte unter Angabe der exakten Be-
zeichnung der Waffe, der jeweiligen Anzahl sowie des Datums der Erlaub-
niserteilung)?

18. Warum erkennt die Bundesregierung bei der Zulassung von Unternehmen
gemäß § 31 GewO durch das BAFA eine „Korruptionsgefährdung in diesem
Bereich“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5456), und in welchen anderen Ar-
beitsbereichen des BAFA wird weiterhin eine „Zweitprüfung von Unterla-
gen“ vorgenommen, um Korruption vorzubeugen?

19. Gab es in den vergangenen Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung Er-
mittlungen gegen Mitarbeiter des BAFA oder anderer Behörden im Zusam-
menhang mit der Bewachung von Schiffen unter deutscher Flagge wegen
Vorteilsnahme, Korruption o. Ä. (bitte unter Angabe des Datums der Kennt-
nisnahme, des Beginns der Ermittlungen sowie ihres Ergebnisses – Ankla-
geerhebung, Einstellung)?

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20. Wurden in den vergangenen Jahren Mitarbeiter des BAFA oder anderer Be-

hörden in diesem Zusammenhang (zeitweise) freigestellt, versetzt und/oder
entlassen?

Berlin, den 20. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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