BT-Drucksache 18/10069

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -18/9040- Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes b) Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. André Hahn, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/6640 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes c) Antrag der Abgeordneten Dr. André Hahn, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/6645- Parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes verbessern d) Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8163 - Für eine wirksamere Kontrolle der Nachrichtendienste

Vom 19. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10069
18. Wahlperiode 19.10.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/9040 –

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen
Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. André Hahn, Frank Tempel, Ulla
Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6640 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die
parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. André Hahn, Frank Tempel,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6645 –

Parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit
des Bundes verbessern

Drucksache 18/10069 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr. Konstantin
von Notz, Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8163 –

Für eine wirksamere Kontrolle der Nachrichtendienste

A. Problem
Zu Buchstabe a

Im Jahr 2009 wurde die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des
Bundes grundlegend neu geordnet. Das Parlamentarische Kontrollgremium
(PKGr) wurde in Artikel 45d des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich ver-
ankert. Im Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) wurden Akteneinsichts-, Befra-
gungs- und Zutrittsrechte für das Gremium etabliert und die Informationspflichten
der Bundesregierung klarer gefasst.

Diese Neuordnung hat sich im Grundsatz bewährt. Allerdings zeigen die prakti-
schen Erfahrungen aus der Arbeit des Kontrollgremiums, dass eine systematische
und strukturierte Kontrolle nach wie vor nicht hinreichend gewährleistet werden
kann. Entsprechenden Reformbedarf hat auch der 2. Untersuchungsausschuss der
17. Wahlperiode („NSU“ – Nationalsozialistischer Untergrund) hinsichtlich von
Defiziten bei der Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden aufgezeigt.

Insbesondere fehlt es an einer koordinierenden Stelle, die zugleich als zentraler
Ansprechpartner der Mitglieder des Kontrollgremiums auf Seiten der sie unter-
stützenden Bundestagsverwaltung dient und die Kontrollziele auch in strategi-
scher Hinsicht umsetzt.

Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die dem Kontrollgremium nach § 5 PKGrG
zustehenden umfassenden Kontrollrechte aufgrund der gegenwärtigen Mitarbei-
terzahl und der steigenden Komplexität der Kontrollgegenstände nicht mit der nö-
tigen Intensität wahrgenommen werden können. Dies gilt beispielsweise für den
immer wichtiger werdenden Bereich der technischen Aufklärung durch die Nach-
richtendienste, der auch auf Seiten der Kontrolleure ein erhebliches technisches
Fachwissen und Verständnis voraussetzt.

Zu den Buchstaben b und c

Die Fraktion DIE LINKE. konstatiert, dass sich im Rahmen der Anti-Terror-Pa-
kete unter dem Stichwort der „vernetzen Sicherheit“, der Nutzung der modernen
Kommunikationsmittel und der Berufung auf weitreichende Geheimhaltungsbe-
fugnisse eine Eigendynamik in der Aufgabenwahrnehmung der deutschen Dienste
entwickelt habe, die eine allumfassende Kontrolle durch das Parlament de facto
unmöglich mache. Diese Kontrolle sei zu einem strukturellen Problem geworden,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10069
das die grundsätzliche rechtsstaatliche Zulässigkeit von Nachrichtendiensten in
Frage stelle. Mit dem langfristigen Ziel einer schrittweisen endgültigen Abschaf-
fung der Geheimdienste müssten daher zunächst im PKGrG die Kontroll- und In-
formationsrechte der Mitglieder des Deutschen Bundestages erweitert und ein klar
definierter rechtlicher Rahmen sowie die Möglichkeit geschaffen werden, ausrei-
chend Expertise aufzubauen und Transparenz herzustellen. Angesichts der nicht
zuletzt im NSA-Untersuchungsausschuss bekannt gewordenen Tätigkeiten des
Bundesnachrichtendienstes (BND) fordert die Fraktion DIE LINKE. den Bundes-
tag außerdem auf, zu beschließen, das Vertrauensgremium in den regulären Haus-
haltsausschuss zu überführen, die G10-Kommission infolge der Aufhebung des
Artikel 10-Gesetzes aufzulösen und von der Bundesregierung die Umsetzung
weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte gegen geheim-
dienstliche Aktivitäten zu verlangen.

Zu Buchstabe d

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert den Bundestag auf, aus den
Erfahrungen zahlreicher Untersuchungsausschüsse auch der letzten Wahlperio-
den Konsequenzen zu ziehen. Bei gleichzeitiger Garantie der Kontrollzuständig-
keit der Fachausschüsse und des Plenums müssten die Kontrollbefugnisse des
PKGr und seine Arbeitsmöglichkeiten verbessert und die Bundesbeauftragte für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit stärker in die Kontrolle der Nach-
richtendienste einbezogen werden. Die Bundesregierung sei aufzufordern, ihre
Aufsichtsfunktion über die Nachrichtendienste behördenintern wirksamer wahr-
zunehmen und die Missstände aufhebenden Gesetzesnovellen zum Artikel 10-Ge-
setz und zu den Nachrichtendienstgesetzen vorzulegen.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Mit dem Entwurf soll sichergestellt werden, dass die im PKGrG angelegten um-
fangreichen Kontrollrechte durch das Gremium intensiver, koordinierter und kon-
tinuierlicher wahrgenommen werden können. Auch soll die Arbeit der weiteren
gesetzlich verankerten Gremien mit Kontrollfunktion für die Tätigkeit der Nach-
richtendienste, namentlich die der G10-Kommission (§ 15 des Artikel 10-Geset-
zes – G 10) und des Vertrauensgremiums (§ 10a der Bundeshaushaltsordnung –
BHO), stärker mit der Tätigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums ver-
knüpft werden.

Zu diesem Zweck wird das Amt einer bzw. eines „Ständigen Bevollmächtigten
des Parlamentarischen Kontrollgremiums“ geschaffen. Diese bzw. dieser wird das
Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den an-
deren Gremien unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kon-
trollgremiums nach § 5 PKGrG gegenüber der Bundesregierung und den Nach-
richtendiensten des Bundes auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen.

Der bzw. die Ständige Bevollmächtigte nimmt diese Aufgabe hauptamtlich wahr.
Ihm bzw. ihr arbeitet ein Stab von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bun-
destagsverwaltung zu. Eine Aufstockung des dem Gremium nach § 12 Absatz 1
PKGrG beigegebenen Personals ist erforderlich, um die Kontrolltätigkeit in ange-
messenem Umfang auszuüben.

Zudem werden weitere Regelungen zur Verbesserung der parlamentarischen
Kontrolle, insbesondere hinsichtlich der praktischen Arbeit des Kontrollgremi-
ums, getroffen. Des Weiteren wird das Kontrollgremium jährlich eine öffentliche

Drucksache 18/10069 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durchführen. Au-
ßerdem wird die Möglichkeit einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren bei
nicht geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten eingeführt. Darüber hinaus wer-
den beispielsweise klarstellende Regelungen zum Vorsitz und zu den Zutrittsrech-
ten des Gremiums getroffen, die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung
werden konkretisiert und der Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiens-
ten wird verbessert.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9040 in geänderter Fassung
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/6640 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6645 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/8163 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9040 und/oder Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/6640 und/oder der Anträge zu den Buchsta-
ben c und d.

D. Kosten
Durch die Schaffung des Amtes einer bzw. eines „Ständigen Bevollmächtigten“
mit der Besoldungsgruppe B 9 und der notwendigen Aufstockung der Zahl der
dem Kontrollgremium beigegebenen Beschäftigten entstehen entsprechend hö-
here Personalkosten. Zudem wird die effektivere Kontrolltätigkeit des Gremiums
zu erheblich höherem administrativen Aufwand auf Seiten der Bundesregierung
und der Nachrichtendienste führen. Sowohl im Bereich der Nachrichtendienste
des Bundes wie auch der fachaufsichtsführenden Stellen entsteht entsprechender
personeller Mehrbedarf.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10069
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9040 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 Nummer 4 § 5a wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.

b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Das Vertrauensgremium nach § 10a der Bundeshaushaltsord-
nung kann im Benehmen mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium
Aufträge an die Ständige Bevollmächtigte oder den Ständigen Bevoll-
mächtigten erteilen, soweit sein Recht auf Kontrolle nach der Bundes-
haushaltsordnung reicht. Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.“

c) Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden die Absätze 4 bis 6.;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6640 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 18/6645 abzulehnen,

d) den Antrag auf Drucksache 18/8163 abzulehnen.

Berlin, den 19. Oktober 2016

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Clemens Binninger
Berichterstatter

Uli Grötsch
Berichterstatter

Dr. André Hahn
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

Drucksache 18/10069 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Clemens Binninger, Uli Grötsch, Dr. André Hahn und
Dr. Konstantin von Notz

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9040 wurde in der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages am
8. Juli 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Haushaltsausschuss und den Verteidigungsaus-
schuss und zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6640 wurde in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. No-
vember 2015 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und
den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Antrag auf Drucksache 18/6645 wurde in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Novem-
ber 2015 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Haushaltsausschuss und den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe d

Der Antrag auf Drucksache 18/8163 wurde in der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2016 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss
Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 84. Sitzung am 19. Oktober mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des
Gesetzentwurfs in der Fassung des Änderungsantrags empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags anzunehmen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 114. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 114. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10069
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 84. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe d

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 114. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss Digitale Agenda hat in seiner 72. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 88. Sitzung am 21. September 2016 einvernehmlich beschlossen, eine öffentliche
Anhörung zu den Vorlagen durchzuführen. Die öffentliche Anhörung, an der sich sechs Sachverständige beteiligt
haben, hat der Innenausschuss in seiner 89. Sitzung am 26. September 2016 durchgeführt. Hinsichtlich des Er-
gebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 89. Sitzung (Protokoll 18/89) verwiesen.

Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 93. Sitzung am 19. Oktober 2016 abschließend beraten.

Der Innenausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache
18/9040 in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 18(4)685. Der
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde zuvor mit dem gleichen Stimmergebnis angenommen.

Darüber hinaus hat der Innenausschuss jeweils mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Vorlagen der Frak-
tion DIE LINKE. auf Drucksache 18/6640 und 18/6645 gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 18/8163 gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. zur Ablehnung empfohlen.

IV. Begründung

Zur Begründung allgemein wird auf Drucksache 18/9040 verwiesen. Die vom Innenausschuss vorgenommene
Änderung auf Grundlage des Antrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 18(4)685 begründet sich
wie folgt:

Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich angelegten umfangreichen parlamentarischen Kon-
trollrechte intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können. Die Kontrolltätigkeit
des Vertrauensgremiums nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung steht neben der des Parlamentarischen Kon-
trollgremiums. Damit zwischen den beiden Kontrollgremien keine Kontrolllücke entsteht und sich die Tätigkeit
beider Gremien ergänzen kann, sollen auch die Kontrollrechte des Vertrauensgremiums nach § 10a der Bundes-
haushaltsordnung effektiver und kontinuierlicher werden. Dafür soll das Vertrauensgremium nach § 10a der Bun-
deshaushaltsordnung die Möglichkeit erhalten, im Rahmen seiner gesetzlichen Kontrollrechte auch selbst Auf-
träge an die Ständige Bevollmächtigte oder den Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgre-
miums zu erteilen. Die organisatorische Zuständigkeit für die Ständige Bevollmächtigte oder den Ständigen Be-
vollmächtigten einschließlich der ihr oder ihm zur Unterstützung beigefügten Beschäftigten bleibt beim Parla-
mentarischen Kontrollgremium.

Drucksache 18/10069 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass der Gesetzentwurf in der öffentlichen Anhörung von allen Sach-
verständigen ausdrücklich gelobt worden sei. Dem PKGr stünden bereits seit der grundlegenden Reform aus 2009
umfassende Ermittlungs- und Kontrollinstrumente wie das Aufsuchen der Dienste, die Mitarbeiterbefragung, die
Aktenvorlage, die Einsetzung von Ermittlungsbeauftragten oder die Informationspflicht der Regierung zur Ver-
fügung. Da das PKGr diese Befugnisse aus Gründen der Arbeitsüberlastung nicht adäquat habe wahrnehmen
können, werde ihm nunmehr der Ständige Bevollmächtigte zur Seite gestellt. Dieser sei kein Geheimdienstbeauf-
tragter, sondern agiere als verlängerter Arm des PKGr ausschließlich in dessen Auftrag. Er trage zu einer Ver-
sachlichung der Debatte bei, könne die Kontrolltätigkeit koordinieren und werde verhindern, dass das PKGr in
Zukunft bereits aus den Medien bekannten Vorfällen nachgehen müsse. Weiterhin sei eine wesentliche Verbes-
serung die Einführung einer jährlichen öffentlichen Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste und die
bessere Verzahnung der unterschiedlichen, für die parlamentarische Kontrolle der Dienste zuständigen Gremien,
die nunmehr Berichte untereinander austauschen könnten. Die Dienste müssten konsequent und nachhaltig, aber
auch objektiv und seriös kontrolliert werden. Parlamentarische Kontrolle dürfe nicht gleichbedeutend mit unbe-
dingter Skandalsuche sein. Eine funktionierende parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste sei wichtig,
dürfe jedoch in Zeiten der Bedrohung durch Terrorismus die besonders notwendige Arbeit der Nachrichtendienste
nicht blockieren. Der Gesetzentwurf stelle in diesem Sinne eine konstruktive, vertrauensvolle und gleichzeitig
kritische Kontrolle sicher.
Die Fraktion der SPD sieht den Gesetzentwurf als einen Quantensprung in der parlamentarischen Kontrolle der
Nachrichtendienste an. Dies hätten die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung einheitlich bestätigt. Mit
den nunmehr vorgesehenen Regelungen insbesondere zum Ständigen Bevollmächtigten werde ermöglicht, die
parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste so effektiv und auf so einem hohen Niveau umzusetzen, wie
dies bislang nur durch die Task-Force zur Untersuchung der BND-Selektoren möglich gewesen sei. Den neun
Mitgliedern des PKGr allein könne die umfangreiche Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle nicht aufgebürdet
werden. Darüber hinaus würden die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung konkretisiert, die Öffentlichkeit
durch die jährlich vorgesehene Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste gestärkt und der Schutz interner
Hinweisgeber, die sich nunmehr unmittelbar an das PKGr wenden könnten, erhöht. Zwar würde bei Einzelheiten
wie dem Recht für die Mitglieder des PKGr, ihre Fraktionsvorsitzenden über interne Erkenntnisse aus dem PKGr
zu informieren, noch Verbesserungsbedarf gesehen. Insgesamt stehe er jedoch für eine deutliche qualitative Ver-
besserung der nachrichtendienstlichen Kontrolle und gehe in Teilen sogar weiter, als die in den Anträgen der
Opposition enthaltenen Forderungen. Ihm sei daher zuzustimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. konstatiert, dass der Gesetzentwurf der Koalition dem postulierten Ziel einer effek-
tiveren parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste nicht einmal ansatzweise gerecht werde. Die wenigen
guten Ansätze würden nicht konsequent umgesetzt. Zwar gebe es nunmehr die Möglichkeit, sich als Mitarbeiter
der Dienste mit internen Hinweisen unmittelbar an das PKGr zu wenden, wenn schlussendlich gleichwohl der
Name des Hinweisgebers der Bundesregierung bekannt gegeben werden könne, bringe aber auch dies keine nach-
haltige Verbesserung. Für die Möglichkeit, sich mit Informationen als PKGr-Mitglied an den Fraktionsvorsitzen-
den zu wenden, sei die Opposition auf das Wohlwollen der Regierungskoalition angewiesen. Zudem fehlten Re-
gelungen zur Stellvertretung für Mitglieder des PKGr und zur Möglichkeit, bei Bedarf einen Tonbandmitschnitt
der gesamten Sitzungen des PKGr zu fertigen, was der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. umfassend re-
gele. Mit der Einrichtung des Ständigen Bevollmächtigen werde eine hohe Kosten verursachende Institution ge-
schaffen, die keinen Mehrwert bringe, sondern im Gegenteil die durch die Opposition ausgeübte parlamentarische
Kontrolle noch erschwere.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert den Gesetzentwurf als völlig unzureichend. Das PKGr sei
für die reguläre Kontrolle der Nachrichtendienste zuständig, Untersuchungsausschüsse hingegen für die Untersu-
chung konkret aufgetretener Missstände. Die Anzahl der in den letzten Jahren eingerichteten Untersuchungsaus-
schüsse zeige, dass die parlamentarische Kontrolle nicht funktioniere. Es liege in der Natur der Sache, dass die
parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste grundsätzlich geheim stattfinden müsse. Wenn sich aus dieser
Arbeit jedoch Missstände ergäben, müsse es möglich sein, diese Fehler und Missstände in einer Demokratie auch
offen zu diskutieren. Der durch die Koalitionsfraktionen zu ernennende Ständige Bevollmächtigte erhalte die
Hoheit über einen enorm großen Personalstamm und gefährde, da seine Unabhängigkeit nicht sichergestellt sei,
die Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle. Grundsätzlich führe die Schaffung immer neuer parlamentarischer
Gremien nicht automatisch zu einer Verbesserung der Kontrolle. Sinnvoll wäre gewesen, für interne Hinweisge-
ber der Dienste eine wirklich unabhängige Instanz zu schaffen, die unter Sicherung der Anonymität gemeldeten

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10069
Missständen nachgehe. Ein weiterer entscheidender Fehler des Entwurfs liege darin, dass dem PKGr keinerlei
Sanktionsmöglichkeiten für unterlassene, fehlerhafte oder falsche Informationen eingeräumt würden. Solange
keine Möglichkeit bestehe, von Sitzungen Tonbandprotokolle zu erstellen, um Falschinformationen im Nach-
hinein belegen und auch veröffentlichen zu können, werde die parlamentarische Kontrolle auch in Zukunft nicht
effektiv funktionieren. Die im Zuge der Veröffentlichungen Edward Snowdens bekannt gewordenen, bewusst
falschen Angaben gegenüber dem PKGr könnten sich in Zukunft jederzeit wiederholen.

Berlin, den 19. Oktober 2016

Clemens Binninger
Berichterstatter

Uli Grötsch
Berichterstatter

Dr. André Hahn
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

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