BT-Drucksache 18/10059

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/9441 - Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

Vom 19. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10059
18. Wahlperiode 19.10.2016
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/9441, 18/10045 ─

Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der
Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

Bericht der Abgeordneten Dr. André Berghegger, Dr. Hans-Ulrich
Krüger, Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner

Mit dem Gesetzentwurf soll eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständig-
keiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Zusätzliche Haushaltsausgaben über die im Abschnitt „Erfüllungsaufwand der Ver-
waltung“ bezifferten Ausgaben hinaus entstehen bei den Familienkassen des öffent-
lichen Dienstes mit der Abgabe der Kindergeldfälle an die Bundesagentur für Arbeit
dadurch, dass zwar in jedem Fall die Aufgabe der Kindergeldbearbeitung entfällt,
aber nicht in jedem Fall das für diese Aufgabe eingesetzte Personal zeitgleich auf
eine freie, für andere Aufgaben ausgebrachte Planstelle/Stelle geführt werden kann.
Durch die Verlagerung der Aufgaben der Familienkassen der öffentlichen Arbeitge-
ber des Bundes auf die Bundesagentur für Arbeit oder auf das Bundesverwaltungs-
amt wird die Zahl der zuständigen Stellen reduziert; dadurch wird die Entwicklung
einer einheitlichen Verfahrensstruktur ermöglicht, die geeignet ist, die Anzahl ma-
teriell fehlerhafter Kindergeldfestsetzungen zu verringern. Entsprechendes gilt bei
der freiwilligen Verlagerung der Aufgaben der Familienkassen der öffentlichen Ar-
beitgeber der Länder und Kommunen auf die Bundesagentur für Arbeit.

Drucksache 18/10059 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Das Gesetz hat keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für Bür-
gerinnen und Bürger.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Auswirkungen auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten hat das Gesetz eben-
falls nicht.
Das Regelungsvorhaben fällt nicht in den Anwendungsbereich der „One in, one out-
Regel“ der Bundesregierung.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der finanzielle Aufwand für die Konzentration der Familienkassen des öffentlichen
Dienstes bei der Bundesagentur für Arbeit beläuft sich nach derzeitiger Planung auf
einen einmaligen Umstellungsaufwand in Höhe von rund 22,25 Mio. Euro in der
Übergangsphase (2017 bis 2021). Bei den abgebenden Familienkassen des öffentli-
chen Dienstes entsteht ein einmaliger Aufwand in Höhe von rund 1,875 Mio. Euro.
Nach Übernahme der Aufgabe durch die Bundesagentur für Arbeit entsteht für die
Bearbeitung der zusätzlichen Kindergeldfälle nach derzeitiger Fallpauschale ein hö-
herer Aufwand von rd. 1,4 Mio. Euro im ersten Jahr, der sich sukzessive steigert und
ab dem Jahr 2022 jährlich rund 7,5 Mio. Euro beträgt. Zusätzlich fällt in der Über-
gangsphase bis 2021 beim Bundeszentralamt für Steuern Personalaufwand in Höhe
von 296.000 Euro jährlich an.
Dem Mehraufwand steht ein sinkender Erfüllungsaufwand bei den öffentlichen Ar-
beitgebern des Bundes gegenüber (Wegfall der Aufgabe). Die mittelfristigen Ein-
sparungen beim Erfüllungsaufwand werden auf mindestens 8,5 Mio. Euro jährlich
geschätzt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass für jeden an die Familienkassen
der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Kindergeldfall perspektivisch Verwal-
tungskosten in Höhe von durchschnittlich 20 Euro eingespart werden können.
Der Mehrbedarf an Ausgabemitteln für den einmaligen Umstellungsaufwand durch
die Familienkassenkonzentration, mit Ausnahme des Umstellungsaufwands der ab-
gebenden Stellen, soll bei der Bundesagentur für Arbeit im Einzelplan 08 ausgegli-
chen werden.
Der finanzielle Aufwand für die Konzentration der Familienkassen des Bundesver-
waltungsamts beläuft sich nach derzeitiger Planung auf einen einmaligen Umstel-
lungsaufwand in Höhe von rund 1,95 Mio. Euro in der Übergangsphase
(2017 bis 2021). Nach Übernahme der Aufgabe durch das Bundesverwaltungsamt
entsteht für die Bearbeitung der zusätzlichen Kindergeldfälle nach derzeitiger Pla-
nung dem Bundesverwaltungsamt ein höherer Aufwand von rd. 0,8 Mio. Euro im
ersten Jahr, der sich sukzessive steigert und ab dem Jahr 2021 jährlich rund
2,08 Mio. Euro beträgt; der laufende Mehraufwand beim Bundesverwaltungsamt
wird durch Minderausgaben der jeweiligen Auftraggeber kompensiert, so dass dem
Bund insgesamt keine zusätzlichen laufenden Kosten entstehen.
Dauerhafter Mehraufwand für die Bearbeitung des Kindergeldes wird für die Bun-
desagentur für Arbeit aus dem Einzelplan 08 erstattet. Für das Bundesverwaltungs-
amt erfolgt die Kompensation des Mehraufwandes grundsätzlich durch Vollkosten-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10059
erstattung oder durch Umsetzung der Haushaltsmittel seitens des jeweiligen Auf-
traggebers.
Über Einzelheiten zur Deckung des jährlichen Mehrbedarfs an Ausgabemitteln
durch den Übergang der Kindergeldbearbeitung auf die Bundesagentur für Arbeit
und das Bundesverwaltungsamt wird im Rahmen kommender Haushaltsaufstel-
lungsverfahren zu entscheiden sein.

Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 19. Oktober 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Dr. André Berghegger Dr. Hans-Ulrich Krüger
Vorsitzende und Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

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