BT-Drucksache 18/10035

Mit Sicherheit in die Selbständigkeit - Für eine bessere Absicherung von Selbständigen

Vom 19. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10035
18. Wahlperiode 19.10.2016
Antrag
der Abgeordneten Markus Kurth, Maria Klein-Schmeink, Kerstin Andreae,
Brigitte Pothmer, Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katja Dörner, Kai Gehring, Sven-Christian
Kindler, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg,
Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit Sicherheit in die Selbständigkeit ‒ Für eine bessere Absicherung von
Selbständigen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Unsere Arbeitswelt verändert sich rasant und es entstehen durch die Digitalisie-
rung – neben den klassischen selbständigen Berufen – neue Formen der Selbstän-
digkeit. Gleichzeitig gibt es Beschäftigte, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen
oder ihren Arbeitsplatz öfter wechseln. Sie sind mal selbständig, mal abhängig be-
schäftigt. Einerseits eröffnen sich hierdurch neue Chancen für ein selbstbestimmtes
und flexibles Arbeiten. Andererseits zieht der Wandel aber auch Umbrüche in der
Erwerbsbiographie vieler Beschäftigter nach sich. Diese Entwicklung hat weitrei-
chende Konsequenzen für die soziale Absicherung von Selbständigen.
Für die wirtschaftliche Dynamik in unserer Gesellschaft, für neue Ideen, für Wett-
bewerb und für das Entstehen neuer Arbeitsplätze ist es enorm wichtig, dass es im-
mer wieder Menschen gibt, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Kreativität
und Innovation können dann am besten gedeihen, wenn sich die selbständige Tätig-
keit in einem klar definierten Rechtsrahmen sicher entfalten kann, angemessen ho-
noriert wird und ausreichend gegen mögliche Risiken abgesichert ist.
Leider ist das heute nicht bzw. nur unzureichend der Fall. So bietet das hiesige Sys-
tem sozialer Sicherung nicht für alle Selbständigen einen adäquaten Schutz im Fall
von Krankheit, Pflegebedarf, Erwerbsminderung, Altersarmut, Tod des Partners
bzw. der Partnerin oder Arbeitslosigkeit. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegever-
sicherung sowie zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung sind für viele Selbstän-
dige schlichtweg zu hoch und der individuellen Situation unangemessen. In der ge-
setzlichen Rentenversicherung sind nur wenige Selbständige versichert, weil sie es
häufig gar nicht müssen und Schwankungen im Einkommen etwa auf Grund einer
schlechten Auftragslage zu wenig berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere
die sog. Solo-Selbständigen. Das DIW hat 2016 ermittelt, dass mehr als die Hälfte
von ihnen nicht in die gesetzliche oder private Altersvorsorge einzahlt. Für Selbstän-
dige mit unzulänglicher Absicherung vor Altersarmut muss letztendlich die Allge-
meinheit über die Grundsicherung im Alter und die Sozialhilfe aufkommen. Das gilt
es zu vermeiden. Außerdem sind die sozialrechtlichen Begutachtungsverfahren für

Drucksache 18/10035 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Selbständige und deren Auftraggeberinnen und -geber viel zu häufig undurchsichtig
und wenig nachvollziehbar.
Soziale Sicherungssysteme müssen verlässlich, solidarisch und gerecht gestaltet
werden. Ziel muss daher eine Bürgerversicherung in der Kranken- und Pflege- sowie
der Rentenversicherung sein, in die alle Bürgerinnen und Bürger unter der Berück-
sichtigung aller Einkunftsarten einbezogen werden. So sind sie gut abgesichert und
versorgt und können sich entsprechend ihrer Einkommen an der Finanzierung betei-
ligen. Auf dem Weg hin zu einer Bürgerversicherung sollen nun erste Schritte ge-
gangen werden: Um gerade Selbständige mit kleinen Einkommen bei ihrer sozialen
Absicherung nicht zu überfordern, müssen die Mindestbeiträge für die gesetzliche
Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
gesenkt werden. Zudem sind die nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen in
die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Darüber hinaus gilt es, die Bei-
tragszahlung weit gehend zu flexibilisieren. Um den Gang in die Selbständigkeit zu
sichern bzw. um den Verbleib in eben dieser zu gewährleisten, sollen die Kriterien
zur Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung klar de-
finiert werden und bei möglichen Begutachtungsverfahren einheitlich Anwendung
finden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Absicherung von Selbständigen verbes-
sert.

Hierzu gilt es:
1. gesetzlich versicherte Selbständige bei den Kranken- und Pflegeversicherungs-

beiträgen zu entlasten, indem sie bei der Ermittlung ihrer Beiträge mit anderen
freiwillig Versicherten gleichgestellt werden und somit geringere Mindestbei-
träge zahlen müssen;

2. a. die nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Renten-
versicherung einzubeziehen,
b. die Beiträge oberhalb des Mindestbeitrags einkommensbezogen auszugestal-
ten,
c. zudem die Möglichkeit zu eröffnen, zusätzlich zum Pflichtbeitrag freiwillige
Zahlungen zu leisten, um in guten Zeiten Lücken aus schlechten Zeiten zu schlie-
ßen sowie
d. nach Möglichkeiten der Beteiligung der Auftraggeberinnen und -geber an den
Sozialversicherungsbeiträgen zu suchen;

3. die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wieder erschwinglich
zu machen, für alle Selbständigen zu öffnen und gerechter auszugestalten. Wahl-
tarife sollen dabei mehr Flexibilität für Selbständige ermöglichen;

4. Rechts- und Planungssicherheit herzustellen, indem die Abgrenzung zwischen
selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung eindeutig und praxistaug-
lich geregelt wird. Dabei ist unter Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts zu
prüfen, ob bzw. inwiefern bei eindeutiger wirtschaftlicher Unabhängigkeit der
Selbständigen, diesen die Möglichkeit eröffnet werden kann, freiwillig auf das
Statusfeststellungsverfahren zu verzichten.

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10035
Begründung

Zu Nummer 1: Kranken- und Pflegeversicherung
Die pauschalisierten Regelungen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden der
Situation vieler Selbständiger längst nicht mehr gerecht. Denn anstatt die tatsächlichen Einkommen zugrunde
zu legen und besondere Situationen wie Auftragsflauten oder Liquiditätsengpässe zu berücksichtigen, unterstellt
das Krankenversicherungsrecht allen Selbständigen hohe Einkünfte, die zu hohen Mindestbeiträgen führen.
Dies bedeutet besonders für viele Selbständige im unteren Einkommensbereich, dass sie einen erheblichen An-
teil ihrer Einkünfte für ihre Sozialversicherungsbeiträge aufwenden müssen. Das ist eine starke Benachteiligung
gegenüber abhängig Beschäftigten, bei denen der Beitrag strikt einkommensbezogen erhoben wird. Die Sozial-
versicherung wandelt sich in dieser Situation für viele Selbständige von einer Absicherung des Lebens in der
Selbständigkeit zu einem finanziellen Risiko. Durch eine Absenkung des mindestens vorausgesetzten Einkom-
mens auf das Niveau der sonstig freiwillig Versicherten (aktuell 968 Euro) könnten die für Selbständige mit
geringen Einkommen besonders belastenden Mindestbeiträge zumindest reduziert werden.
Nicht wenige der Selbständigen im unteren Einkommensbereich können die derzeitigen Mindestbeiträge nicht
aufbringen. Zwar hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren Versicherten mit Beitragsschulden die Rückkehr in
die Krankenversicherung ermöglicht. Doch war dies letztlich nur Symptombekämpfung. Denn das Risiko, den
Beitrag für die Krankenversicherung nicht zahlen zu können, ist geblieben. Die Beitragsrückstände und die Zahl
der so genannten Nichtzahlerinnen und -zahler in der Krankenversicherung sind nach wie vor auf hohem Ni-
veau.
Dieses Problem ist keinesfalls auf die gesetzlichen Krankenkassen beschränkt: Die private Krankenversiche-
rung (PKV) ist noch viel weniger in der Lage, die soziale Absicherung von Selbständigen mit geringeren Ein-
kommen sicherzustellen. Die PKV erhebt Beiträge grundsätzlich nach dem individuellen Gesundheitsrisiko und
nicht nach dem Einkommen, sie umfasst keine Familienversicherung, sie wird mit zunehmendem Alter trotz
Kapitalrücklagen immer teurer, so dass für Versicherte mit geringeren Einkommen die Belastung gerade im
Alter immer stärker ansteigt. Selbständige im unteren Einkommensbereich tragen in der PKV inzwischen eine
Last von rund 58 Prozent ihres Einkommens für die Krankenversicherung. Das ist mit ein Grund für die große
Zahl von nicht zahlenden Versicherten im so genannten Notlagentarif. Dieses Problem kann sich künftig durch
die weiter stark steigenden Prämien in der PKV weiter verschärfen. Wenn die Beiträge unbezahlbar werden,
bleibt vielen privat versicherten Selbständigen nur noch der Ausweg, ihren Versicherungsschutz einzuschrän-
ken oder höhere Zuzahlungen im Krankheitsfall in Kauf zu nehmen. Das zeigt, dass eine umfassende Lösung
des zugrundeliegenden Problems nur mit der Bürgerversicherung gelingen kann. Die Entlastung gesetzlich ver-
sicherter Selbständiger durch geringere Mindestbeiträge stellt insofern nur einen ersten Schritt auf dem Weg
hin zu einer Bürgerversicherung dar.

Zu Nummer 2: Rentenversicherung
Ob und wie lange ein Selbständiger bzw. eine Selbständige automatisch in der Rentenversicherung abgesichert
ist, hängt vom Beruf, von der Art des Gewerbes, von der Anzahl der Beschäftigten und vom Einkommen ab.
Viele und teils recht unsystematische Ausnahmen erschweren die klare Zuordnung. Während etwa selbständige
Augenoptikerinnen und -optiker sowie Orthopädieschuhmacherinnen und -schuhmacher automatisch versichert
sind, bleibt es den selbständigen Feinoptikerinnen und -optikern sowie Schuhmacherinnen und Schuhmachern
selbst überlassen, ob sie für das Alter oder für den Fall der Erwerbsminderung vorsorgen. Diese Ungleichbe-
handlung ist nicht nur wenig nachvollziehbar. Sie ist vor allem deshalb problematisch, weil Hilfebedürftigkeit
im Alter auf Grund von fehlenden eigenen Rentenansprüchen von der Allgemeinheit aufzufangen ist. In einem
ersten Schritt hin zu einer Bürgerversicherung in der Rente sollen daher die nicht anderweitig abgesicherten
Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bereits anderweitig abgesichert im
Alter sind Personen über die Künstlersozialversicherung wie Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und
Publizisten, Landwirtinnen und Landwirte sowie Selbständige in berufsständischen Versorgungswerken.
Die lückenhafte Vorsorge ist allerdings nicht immer selbst verschuldet. Dauerhaft kleine Einkommen der Selb-
ständigen oder unvorhergesehene Entwicklungen können in Kombination mit noch immer zu starren Beitrags-
regelungen zur gesetzlichen Rentenversicherung dazu führen, dass am Monatsende die Beiträge nicht immer
gezahlt werden können. Ein Nachzahlen in schlechten sowie ein Vorauszahlen in guten Zeiten ist heute noch
nicht möglich.

Drucksache 18/10035 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Dabei würde sich die regelmäßige Beitragszahlung vielfach lohnen. Denn die Versicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung bietet Selbständigen die Möglichkeit, von einem stabilen Gesamtsystem mit attraktiver
Rendite und umfassendem Leistungskatalog zu profitieren. Insbesondere werden nämlich verschiedene Lebens-
situation und soziale Risiken, die einen Einkommensausfall zur Folge haben oder mit einem verringerten Ein-
kommen einhergehen, abgefedert. So erkennt die Rentenversicherung mit der Anrechnung der Kindererzie-
hungs- und Pflegezeiten die Leistungen von Müttern und Vätern an. Die Hinterbliebenenrente hilft beim Tod
der Partnerin oder des Partners, den Fall in die Grundsicherung zu vermeiden. Wenn die Erwerbstätigkeit auf-
grund eines Arbeitsunfalls oder gesundheitlicher Einschränkung nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist,
besteht der Anspruch auf Rehabilitationsleistungen und eine Erwerbsminderungsrente. Mit der Absicherung in
der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach geltender Rechtslage Selbständige unmittelbar förderberech-
tigt bei der Riester-Rente. Bei Einführung einer Garantierente, wie von der Antrag stellenden Fraktion ange-
strebt, würde nach 30-jähriger Mitgliedschaft auch der Mindestbetrag ausreichen, um eine Rente oberhalb des
Grundsicherungsniveaus zu erhalten.
Über die weitere Flexibilisierung der Beitragszahlung hinaus sollten Auftraggeberinnen und -geber einen Teil
der Rentenbeiträge übernehmen. Wie dies genau geschehen soll, muss jedoch weiter geprüft werden. Es ließe
sich an bestehende Regelungen wie im Fall der Hausgewerbetreibenden anknüpfen, bei welchen sich die Auf-
traggeberinnen und -geber paritätisch beteiligen. Für Cloud-, Click- und Crowdworker könnten Vermittlungs-
plattformen zu einer Art Verwerterabgabe analog zu den Regelungen der Künstlersozialkasse herangezogen
werden.

Zu Nummer 3: Arbeitslosenversicherung
Um Gründerinnen und Gründer besser abzusichern, hatte die rot-grüne Bundesregierung für Selbständige die
Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung geschaffen. Scheitert ihr Unternehmen, können sie damit
auf einen mit ihren Beiträgen gespeisten Versicherungsschutz zurückgreifen und sind nicht auf steuerfinanzierte
SGB-II-Leistungen angewiesen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat im Jahr 2010 mit dem Beschäftigungs-
chancengesetz (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1945) die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
neu geregelt. Dabei wurde die Beitragsberechnungsgrundlage so verändert, dass sich die Kosten für den Versi-
cherungsschutz der Selbständigen seit 2011 fast verfünffachten. Gründerinnen und Gründer zahlen im Jahr der
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und im darauf folgenden Kalenderjahr nur den hälftigen Beitrag. Nach
dieser Schonfrist wird der volle Beitrag erhoben. Bis zu 1020 Euro jährlich für die Arbeitslosenversicherung
sind für Neuunternehmerinnen und -unternehmer aber auch nach einem Jahr oft eine viel zu hohe finanzielle
Belastung. Entsprechend gering ist die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit. Künftig sollte es Selbständigen
deshalb möglich sein, Beiträge anhand der halben Bezugsgröße zu zahlen. Damit würde ihr Beitrag im Ver-
gleich zum Status quo halbiert, anstatt jetzt 87,15 Euro (West) bzw. 75,60 Euro (Ost) zahlen sie nur noch 43,85
Euro bzw. 37,8 Euro im Monat (siehe Bundestagsdrucksache 18/5386).

Zu Nummer 4: Rechts- und Planungssicherheit
Selbständige und deren Verbände nehmen die verschiedenen Feststellungsverfahren im Arbeits-, Sozial- und
Steuerrecht zunehmend als Problem war. So seien die Entscheidungen oftmals wenig nachvollziehbar und be-
stimmte Kriterien wie das Bestehen einer anderweitigen Altersabsicherung (privat oder über die Künstlersozi-
alkasse) würden nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt. Der Bundesverband Filmschnitt Editor bemängelt
außerdem, dass deren künstlerische Tätigkeit nicht ausreichend berücksichtigt würde. Diesen Anliegen könnte
insofern entsprochen werden, als dass ein offener Katalog an Positivkriterien für eine selbständige Tätigkeit
formuliert und entsprechend auch im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht festgeschrieben würde. Entscheidend für
den Status einer Tätigkeit bleibt aber weiterhin die Gesamtbetrachtung. Bislang wurden nur in der Rechtspre-
chung Kriterien entwickelt, die für eine selbständige Tätigkeit sprechen. Darüber hinaus sollte geprüft werden,
ob bzw. inwiefern Selbständige aus den Statusfeststellungsverfahren bei wirtschaftlicher Unabhängigkeit her-
aus optieren können. Eine solche Lösung muss allerdings insbesondere mit dem Wettbewerbsrecht im Einklang
stehen. An der Versicherungspflicht von Selbständigen in der gesetzlichen Kranken- und Pflege- bzw. gesetz-
lichen Rentenversicherung ändert dies nichts.
Problematisch für die Betroffenen ist zudem, dass die unterschiedlichen Feststellungsverfahren im Sozial-, Ar-
beits- und Steuerrecht bislang unabhängig voneinander laufen. So müssen sich etwa die Finanzämter nicht an
die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung halten und kommen somit ggf. zu abweichenden Einschätzungen.
Einer Planungssicherheit ist dieser Umstand nicht zuträglich. Besser wäre es, wenn gleich lautende Kriterien
rechtsübergreifend und abgestimmt Anwendung fänden. Als ein erster Schritt ist das Ergebnis der sozialversi-
cherungsrechtlichen Beurteilung mit der arbeitsrechtlichen Prüfung zu verknüpfen.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.