BT-Drucksache 18/10023

Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen

Vom 17. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10023
18. Wahlperiode 17.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Matthias W. Birkwald, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten
Erwerbslosen

Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 22. Juli 2016 („Wie die
Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen“) schreibt das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) der Agentur für Arbeit vor, dass sie sich nicht
mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf. Die Berichterstattung pro-
voziert Fragen nach dem Inkassoverhalten der Bundesagentur für Arbeit in ihrem
Zuständigkeitsbereich.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen im Arbeitslosengeldbezug und wie viele Hartz-IV-Leis-

tungsberechtigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung verschuldet?
a) Auf welche Art und Weise wird der Verschuldungsgrad der jeweils Leis-

tungsberechtigten ermittelt?
b) In welcher Höhe sind Erwerbslose (ALG – Arbeitslosengeld) und Hartz-

IV-Leistungsberechtigte im Durchschnitt der betroffenen Fälle verschul-
det?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Art der Gläubiger?
Bei wem sind Erwerbslose und andere Leistungsberechtigte verschuldet?

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage bieten die Agentur für Arbeit und die
örtlichen Jobcenter Schuldnerberatung an?
a) Wie ist die Vermittlung in eine Schuldnerberatung bei den Agenturen und

bei den Jobcentern organisiert?
b) In wie vielen Fällen haben die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter

Erwerbslose in Schuldnerberatung vermitteln können?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von Schuldnerbe-

ratung als Aspekt der sozialen Stabilisierung und auch Arbeitsmarktin-
tegration von Erwerbslosen?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die örtliche Verfügbarkeit von Schuld-
nerberatung für verschuldete Erwerbslose?

e) Sieht die Bundesregierung hier einen Handlungsbedarf, und wenn ja, wel-
chen?

Drucksache 18/10023 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie viele Personen schulden der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Geld?
a) Aus welchen Gründen schulden wie viele Bezieher und Bezieherinnen

von Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit, und wie viele Hartz-IV-
Leistungsberechtigte dem Jobcenter Geld?

b) Auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Forderungen der Agentur für
Arbeit und der Jobcenter insgesamt (pro Jahr, seit dem Jahr 2010)?

c) Wie viele der betroffenen Personen befinden sich aktuell noch im SGB-
III- bzw. im SGB-II-Bezug?

4. Wie ist das Inkassoverfahren bei der Agentur für Arbeit und bei den Jobcen-
tern organisiert?
a) Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Inkassoverfahren bei der

Agentur für Arbeit und dem Jobcenter?
b) Wie viele Inkassoverfahren sind in den letzten Jahren durchlaufen worden

(seit dem Jahr 2010, jährliche Daten)?
c) Wie viele Verfahren laufen aktuell gegen Arbeitslosengeld- und Hartz-

IV-Beziehende?
d) Wie viele Inkassoverfahren laufen im SGB II (SGB II: Zweites Buch So-

zialgesetzbuch) parallel zur Aufrechnung?
5. Welchen Inhalt hat die Weisung des BMAS vom 23. Januar 2015 (AZ: IIc6-

26640/01)?
a) Welche Nachweise muss eine leistungsberechtigte Person erbringen, um

als „Härtefall“ zu gelten?
Welche Kriterien für einen „Härtefall“ gibt es?

b) Wie viele Bescheide in diesem Sinne gab es in den letzten 24 Monaten?
c) Gibt es weitere Weisungen der Bundesagentur für Arbeit bezüglich des

Inkassoverfahrens bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern?
6. Sieht die Bundesregierung in Bezug auf das Inkassoverfahren bei den Agen-

turen und/oder den Jobcentern Reformbedarf, und wenn ja, welchen?

Berlin, den 17. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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