Vom 13. Juni 2012
Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Alois Karl, Johannes Kahrs, Dr. Claudia Winterstein
und Sven-Christian Kindler
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Richtlinie 2008/
57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsys-
tems in der Gemeinschaft und die Richtlinie 2008/110/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezem-
ber 2008 zur Änderung der Richtlinie 2004/49/EG über
Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft (Richtlinie über
die Eisenbahnsicherheit) in deutsches Recht umzusetzen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
– Bund
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand entstehen nicht.
– Länder und Gemeinden
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand entstehen nicht.
wand beläuft sich auf ca. 33,5 Mio. Euro pro Jahr und ab
2017 auf ca. 33,9 Mio. Euro pro Jahr; eine neue Informa-
tionspflicht mit Bürokratiekosten von rund 0,6 Mio. Euro
jährlich ist im Erfüllungsaufwand enthalten.
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Der zusätzliche Erfüllungsaufwand auf Bundesebene beläuft
sich auf ca. 6,2 Mio. Euro pro Jahr. Davon sind 5,2 Mio. Euro
durchlaufende Gelder durch die Einbindung von Verwal-
tungshelfern. Der Erfüllungsaufwand beim Eisenbahn-Bun-
desamt beträgt rund 1 Mio. Euro.
Durch das Achte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher
Vorschriften werden dem Eisenbahn-Bundesamt neue Auf-
gaben und Befugnisse übertragen, für die kostendeckende
Gebühren erhoben werden. Dies verursacht beim Eisenbahn-
Bundesamt einen Personalmehrbedarf von voraussichtlich
acht Stellen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9995
17. Wahlperiode 13. 06. 2012
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/9692, 17/9953 –
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch dieses Gesetz
kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Umstellungsauf-
wand von ca. 9,9 Mio. Euro; der zusätzliche Erfüllungsauf-
Sofern der aus der Umsetzung der Richtlinie resultierende
erhöhte Verwaltungs- und Vollzugsaufwand beim Eisen-
bahn-Bundesamt zu Mehrausgaben oder einem Mehrbedarf
an Planstellen/Stellen führen sollte, der nicht durch Einnah-
men finanziert ist, werden diese Mehrbelastungen durch Ein-
sparungen innerhalb des Einzelplans 12 erwirtschaftet.
Auf Länderebene entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Drucksache 17/9995 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Weitere Kosten
Kosteninduzierte Einzelpreisänderungen können nicht gänz-
lich ausgeschlossen werden. Wenngleich eine exakte Quan-
tifizierung der entstehenden Kosten noch nicht möglich ist,
sind doch Auswirkungen zumindest auf das Preisniveau, ins-
besondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwar-
ten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten
Beschlussempfehlung.
H. Heene
ese
Berlin, den 13. Juni 2012
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Roland Claus
Berichterstatter
Alois Karl
Berichterstatter
Johannes Kahrs
Berichterstatter
Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin
Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
mann