BT-Drucksache 17/998

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2009

Vom 12. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/998
17. Wahlperiode 12. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Agnes Alpers, Christine
Buchholz, Andrej Hunko, Inge Höger, Ulla Jelpke, Harald Koch, Jan Korte,
Stefan Liebich, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2009

In Europa ist die Wehrpflicht ein Auslaufmodell geworden. Nur noch sechs der
27 EU-Mitgliedstaaten bzw. fünf der 28 NATO-Mitgliedstaaten halten an dieser
Form des Zwangsdienstes fest. Trotzdem bereitet die Bundesregierung derzeit
die Ausweitung der Kriegsdienstpflicht vor – ohne dies bislang verteidigungspo-
litisch begründen zu können. Mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und FDP für 2011 angekündigten Verkürzung der Dienstzeit von neun auf sechs
Monate könnten bei gleicher Personalstruktur 20 000 weitere Wehrpflichtige
zum Wehrdienst einberufen werden. Damit verknüpft die Bundesregierung die
Hoffnung, die derzeit extreme Wehrungerechtigkeit – nur noch 15 Prozent der
Männer eines Geburtsjahrgangs leisten den Wehrdienst – abzumildern. Statt den
Ausstieg aus der Kriegsdienstpflicht zu organisieren, sollen also noch mehr junge
Menschen als billige Kräfte und Notlösung für verschleppte Reformen einberu-
fen werden.

Eine breite gesellschaftliche Diskussion hierüber scheint nicht gewünscht. Dies
spiegelt sich auch in der bisherigen Informationspolitik der Bundesregierung
wider. Obwohl die mit der Wehrpflicht verbundenen Zwangsdienste (Grund-
wehrdienst und Zivildienst) und Zwangspflichten (u. a. Informationspflicht,
Musterung, Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte) die Lebensplanung
von derzeit mehreren Millionen Bürgern in Deutschland beschneiden und massiv
in ihre Grundrechte eingreifen, ist die Bundesregierung nach wie vor nicht bereit,
transparent über die Umsetzung der Wehrpflicht zu informieren und Rechen-
schaft abzulegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1982 bis 1999?

2. Wie stark haben sich diese Jahrgänge (ab Geburtsjahrgang 1982 bis heute)
verändert
a) durch Sterbefälle,

b) durch Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland,

c) durch Zuwanderung,

d) durch Einbürgerung?

Drucksache 17/998 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Wie hoch ist demnach die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1982
bis 1999?

4. Wie hoch ist die Zahl der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1982 bis 1993 nach
den Datenbeständen des Wehrersatzwesens (jeweils zum Ende eines Jahres
und nach Jahrgängen getrennt aufführen)?

5. Wie viele Wehrpflichtige sind wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht
erreichbar?

6. Wie viele Erstuntersuchungen wurden in den Kalenderjahren 2007 bis 2009

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5)

abgeschlossen?

7. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) wurden bei der Erstuntersuchung

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5)

gemustert?

8. Wie viele Musterungen wurden in den Kalenderjahren 2007, 2008 und 2009
mit welchen Ergebnissen abgeschlossen?

9. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) waren am 31. Dezember 2009 noch

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5)

gemustert?

10. Wie viele polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden 2009 bundes-
weit angeordnet?

11. Wie viele richterliche Anordnungen auf polizeiliche Vorführungen zur Mus-
terung wurden 2009 beantragt, und wie viele wurden erteilt?

12. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 wurden nach Akten-
lage (§ 17 Absatz 10 des Wehrpflichtgesetzes – WPflG) gemustert (bitte auf-
geschlüsselt nach Jahrgängen)?

13. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 konnten bis heute

nicht gemustert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/998

14. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder
während des Dienstes aufgetreten ist), die nicht als Kriegsdienstverweigerer
anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetz-
licher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden

a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),

b) nach § 11 WPflG (Befreiung),

c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),

d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?

15. Wie viele ungediente Wehrdienstfähige der Jahrgänge 1982 bis 1993, die
nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, können als über 23-Jäh-
rige nicht mehr einberufen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

16. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet oder leisten diesen auf Grund
eines Dienstantritts vor dem 31. Dezember 2009 heute noch

a) als Grundwehrdienstleistende,

b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(FWDL bis max. 23 Monate),

c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(zwei Jahre und mehr),

d) als freiwillige Soldaten mit maximal zwei Jahren Dienstzeit,

e) als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?

17. Wie viele Grundwehrdienstleistende (W 9) der Jahrgänge 1982 bis 1993
wurden nach Ableistung des Wehrdienstes einmalig zu Wehrübungen ein-
berufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

18. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehr-
übungen einberufen?

19. Wie viele freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende wurden nach Ende
ihrer Dienstzeit einmalig zu Wehrübungen einberufen?

20. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehr-
übungen einberufen?

21. Wie viele Militärdienstpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte aufge-
schlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet

a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),

b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),

c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und
§ 42a WPflG)?

22. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 haben eine Aner-
kennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahrgängen)?

23. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstver-
weigerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

24. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge sind vor ihrer Einberufung zum
Wehrdienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden (bitte auf-
geschlüsselt nach Jahrgängen)?

Drucksache 17/998 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

25. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind 2009
durch die Kreiswehrersatzämter registriert worden (aufgeschlüsselt nach
Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten
sowie nach Jahrgängen)?

26. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurden
2009 zur Bearbeitung durch die Kreiswehrersatzämter an das Bundesamt für
den Zivildienst weitergeleitet (aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberu-
fenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?

27. Wie viele Antragsteller wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt
(aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Sol-
daten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?

28. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1982 bis 1993
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben

a) Zivildienst voll geleistet,

b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet,

c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,

d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,

e) nach § 14 des Zivildienstgesetzes – ZDG (Katastrophenschutz),

f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),

g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),

h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),

i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),

j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),

k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,

l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?

29. Wie viele gesetzliche Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienst-
verweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1982 bis 1993 und
aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt auf-
getreten ist) gab es

a) nach § 9 Absatz 1 ZDG (Ausschluss),

b) nach § 10 ZDG (Befreiung),

c) nach § 13 ZDG (unzumutbarer Härte),

d) nach § 16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),

e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?

30. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1991
ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw.
dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht einberufen (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen)?

31. Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahr-
gänge 1982 bis 1993 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauer-
hafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht zum Zivil-
dienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

32. Wie viele Wehrpflichtige wurden 2009 einberufen (bitte aufgeschlüsselt
nach Kalenderjahren)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/998

33. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungs-
hindernissen und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

34. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?

35. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?

36. Wie viele einberufene Wehrpflichtige haben den Grundwehrdienst ange-
treten?

37. Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?

38. Wie viele Wehrdienstleistende waren 2009 bei Dienstantritt bereits 22 Jahre,
aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber noch nicht
25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach den Haupteinberufungsterminen
Januar, April, Juli und Oktober in den jeweiligen Kalenderjahren)?

39. Wie viele Wehrpflichtige wurden nach Überschreiten der Regelaltersgrenze
(23. Geburtstag) im vergangenen Jahr einberufen, und bei wie vielen ist die
Einberufung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Kalen-
derjahren)?

40. Wie viele Wehrpflichtige waren 2009 bei ihrem Diensteintritt unter 18 Jahre
alt?

41. Welche durchschnittliche Personalstärke hatte die Bundeswehr im Jahr 2009
(bitte aufgeschlüsselt nach Berufssoldatinnen und -soldaten, Soldatinnen
und Soldaten auf Zeit sowie Grundwehrdienstleistende und FWDL, Zahlen
bitte nicht aufgerundet)?

42. Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 WStG) wurden 2009
gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber freiwillig zusätz-
lich Wehrdienstleistenden gestellt?

43. Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15 WStG)
wurden 2009 gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber frei-
willig zusätzlich Wehrdienstleistenden gestellt?

44. Wie viele Strafanzeigen wegen Ungehorsam (§ 19 WStG) und wegen Ge-
horsamsverweigerung (§ 20 WStG) wurden gegenüber Grundwehrdienst-
leistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden in die-
sen Jahren gestellt?

45. In wie vielen Fällen wurden gegenüber Soldaten Disziplinararreste in den
Jahren 2008 und 2009 verhängt (bitte nach Dauer sowie nach Grundwehr-
dienstleistenden und Freiwilligen aufgeschlüsselt)?

46. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden 2009 einberufen (bitte aufgeschlüs-
selt nach den einzelnen Jahren)?

47. Wie viele Zivildienstleistende waren 2009 bei Dienstantritt bereits 22 Jahre,
aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber noch nicht
25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen in den jeweiligen Kalen-
derjahren)?

48. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden nach Überschreiten der Regelalters-
grenze (23. Geburtstag) 2009 einberufen, und bei wie vielen ist die Einberu-
fung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

Drucksache 17/998 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

49. Bei wie vielen Zivildienstpflichtigen musste die Einberufung zurückgenom-
men werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungs-
hindernisse und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

50. Wie viele Zivildienstpflichtige haben 2009 ihren Dienst angetreten?

51. Wie viele Zivildienstpflichtige waren nach Ablauf eines Monats noch im
Dienst?

52. Wie viele Strafanzeigen wurden 2009 wegen eigenmächtiger Abwesenheit
(§ 52 ZDG) gestellt?

53. Wie viele Strafanzeigen wurden 2009 wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) 2008
gestellt?

54. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Nichtbefolgen von Anordnungen
(§ 54 ZDG) 2009 gestellt?

55. Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahr 2009 insgesamt abgehalten?

56. Wie viele Reservisten haben im Jahr 2009 an Wehrübungen teilgenommen

a) als ehemalige Grundwehrdienstleistende,

b) als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende,

c) als Zeitsoldaten?

57. Wie viele Grundwehrdienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende
waren 2009 in welchen Verwendungen eingesetzt?

58. Wie viele Dienstposten für Grundwehrdienstleistende sind für die Jahre
2010 bis 2020 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich daraus?

59. Wie viele Dienstposten für freiwillig länger Wehrdienstleistende sind für die
Jahre 2010 bis 2020 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich
daraus?

60. Welcher personelle Ergänzungsbedarf an Freiwilligen wird für die Jahre
2010 bis 2020 prognostiziert?

61. Wie viele Einberufungen zum Zivildienst sind für die Jahre 2010 bis 2020
geplant bzw. mit wie vielen rechnet die Bundesregierung?

Berlin, den 12. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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