BT-Drucksache 17/997

Internationale Finanzmarktkonferenz

Vom 12. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/997
17. Wahlperiode 12. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Ralph Lenkert,
Richard Pitterle, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Sahra Wagenknecht und der
Fraktion DIE LINKE.

Internationale Finanzmarktkonferenz

Die Bundesregierung hat in zahlreichen Stellungnahmen betont, wie wichtig ihr
im Zusammenhang mit einer Bankenregulierung und Bankenabgabe die inter-
nationale Abstimmung ist. Im April und im Mai 2010 bieten sich der Bundes-
regierung dazu auf höchster Ebene zwei Gelegenheiten. Am 23. April 2010
treffen sich in Washington die Finanzminister und Notenbankgouverneure aus
den G7-/G20-Ländern. Am 19./20. Mai 2010 will die Bundesregierung kurz-
fristig eine „Internationale Finanzmarktkonferenz“ in Berlin abhalten (Mit-
teilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. März 2010, VII C 2 –
WK 2010/0). Die Planung der Konferenz wurde Ende Januar 2010 öffentlich
gemacht. Den Medien war zu entnehmen, dass auf dieser Veranstaltung die Bun-
deskanzlerin Dr. Angela Merkel gemeinsam mit dem Bundesminister der Finan-
zen Dr. Wolfgang Schäuble „die Teilnehmer, Finanzminister, Notenbanker und
Top-Wissenschaftler aus den G-20-Staaten darauf einschwören will, die stren-
gere Aufsicht über Banken gemeinsam anzugehen“ (SPIEGEL ONLINE, 23. Ja-
nuar 2010).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wen hat die Bundesregierung für die „Internationale Finanzmarktkonferenz“
in Berlin am 19./20. Mai 2010 eingeladen, und wer hat seine Teilnahme zuge-
sagt?

2. Welche Mitglieder der Bundesregierung werden an der Konferenz am 19./
20. Mai 2010 teilnehmen?

3. Wo in Berlin wird die Konferenz am 19./20. Mai 2010 stattfinden?

4. Wie lautet die vorläufige Tagesordnung für die Konferenz in Berlin am 19./
20. Mai 2010?

5. Mit welchen inhaltlichen Positionen, ausgenommen der, dass die Maßnahme
international abgestimmt sein soll, geht die Bundesregierung bezüglich der
angestrebten Beteiligung des Finanzsektors an den Krisenkosten in das

nächste Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure der G7-/G20-
Länder und in die Konferenz in Berlin?

6. Mit welchen inhaltlichen Positionen, ausgenommen der, dass die Maßnahme
international abgestimmt sein soll, geht die Bundesregierung bezüglich des
Verbots des Eigenhandels von Banken in das nächste Treffen der Finanz-
minister und Notenbankgouverneure der G7-/G20-Länder und in die Konfe-
renz in Berlin?

Drucksache 17/997 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Warum ist es aus der Sicht der Bundesregierung vorteilhafter, durch die
geplante Novellierung des Bankeninsolvenzrechts erst im eingetretenen
Krisenfall systemrelevante Teile einer Bank durch einen staatlichen Eingriff
abspalten zu können, als vorher dafür zu sorgen, dass die klassischen
Banksparten – Einlagenverwaltung und Kreditvergabe – nicht zusammen
mit risikoreicheren Sparten in einem Institut betrieben werden können?

8. Denkt die Bundesregierung über Maßnahmen nach, die verhindern, dass
sich durch höhere Eigenkapital- und Liquiditätsregime, die bis Ende 2010
verabschiedet werden sollen, die Kreditversorgung und Kreditkonditionen
verschlechtern, und welche sind das?

9. Ist es richtig, dass die Bundesregierung an einem Entwurf für eine Banken-
abgabe arbeitet?

10. Ist es richtig, dass der Entwurf für eine Bankenabgabe bis zur nächsten
Tagung der G-20-Länder am 19. Mai 2010 vorgelegt werden soll, und wenn
nicht, bis wann soll er vorgelegt werden?

11. Will die Bundesregierung die Sonderabgabe für Banken im Notfall auch
ohne internationale Einigung umsetzen, und wenn ja, welches zeitliche Li-
mit hat sich die Bundesregierung für eine internationale Einigung gesetzt?

12. Denkt die Bundesregierung über ergänzende Maßnahmen nach, die ver-
hindern, dass die Kosten der Bankenabgabe von den Instituten über die
Kredit- und Zinskonditionen auf die Kunden abgewälzt werden können, und
wenn ja, welche sind das?

13. Bestätigt die Bundesregierung die Aussage von Dr. h. c. Hans Michelbach
im Deutschen Bundestag (Bundestags-Plenarprotokoll 17/22, vom 10. Fe-
bruar 2010, S. 1918), dass nach durchgeführten Berechnungen auf der Grund-
lage des Obama-Vorschlags eine Verantwortlichkeitsabgabe in Deutschland
nicht weniger als 9 Mrd. Euro erbringen würde, oder wenn nicht, auf welche
Summe beläuft sich die Berechnung?

14. Wann will die Bundesregierung die von ihr eingeholte fachliche Bewertung
der Bankenaufsicht zur Einführung einer „Verantwortlichkeitsabgabe“ der
Banken in Deutschland der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und auf
welcher rechtlichen Grundlage hat sie eine Veröffentlichung bisher abge-
lehnt?

15. Wie soll nach Meinung der Bundesregierung das Aufkommen aus einer Ban-
kenabgabe verwendet werden?

Berlin, den 12. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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